„Herbst der Reformen“

Das bislang größte Sparpaket der gesetzlichen Krankenversicherung ist in Kraft getreten, Strukturreformen sollen folgen. Es ist der Auftakt für den „Herbst der Reformen“, der weit über das Gesundheitswesen hinausreicht. Berliner Ärzt:innen fragen sich schon jetzt, welche Leistungen sich in ihren Praxen ab Januar 2027 noch rechnen werden.

Innerhalb weniger Stunden besiegelte der Bundestag am 10. Juli 2026 in Eilberatung eine Zäsur für die ambulante Versorgung. Mit dem GKV Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) will der Gesetzgeber allein im Jahr 2027 rund 19 Milliarden Euro einsparen. Trotz verfassungsrechtlicher Bedenken und massiver Proteste wurde das Gesetz am 29. Juli verkündet und trat einen Tag später in Kraft. Anlass ist die Finanzlage der Krankenkassen: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag hat sich seit 2022 mehr als verdoppelt. Der Preis dafür ist hoch. Die verordnete Sparkur trifft die Praxen in einer Phase, in der die Strukturreformen, die das System eigentlich entlasten sollen, noch auf sich warten lassen.

Wo gespart werden soll

Das BStabG senkt die Honorare nicht einfach per Federstrich, sondern dreht an zwei Stellschrauben. Die erste ist die Kopplung an die Grundlohnrate. Diese schreibt vor, dass die ärztliche Vergütung jährlich entsprechend der Steigerung der beitragspflichtigen Löhne der gesetzlich Versicherten steigen darf. Vereinfacht ausgedrückt, dürfen die Honorare also ungefähr so stark steigen, wie die Einkommen, aus denen die Krankenkassen ihre Beiträge beziehen. Für die Jahre 2027 bis 2029 zieht das BStabG diese Grenze enger und rechnet zusätzlich einen Prozentpunkt heraus. Das Problem ist jedoch, dass die Kosten einer Praxis, etwa für Personal, Miete, Energie und Digitalisierung, schneller steigen als die Löhne insgesamt. Wächst das Honorar langsamer als die Kosten, sinkt sein realer Wert, ohne dass eine einzelne Ziffer gekürzt wird.

Die zweite Stellschraube setzt bei den Budgets der Ärzt:innen an. Ein Teil der ärztlichen Leistungen wurde bisher „extrabudgetär” vergütet, also zu festen Preisen außerhalb des gedeckelten Gesamttopfs. Genau diese Leistungen unterliegen nun der Budgetierung. Vor allem ambulante Operationen, Früherkennungen und Schutzimpfungen sind hiervon betroffen – ebenso die Vergütungen aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz, auf die allein 1,64 Milliarden Euro entfallen. Der Effekt ergibt sich aus dem Mechanismus der budgetierten Vergütung: Aus einem festen Topf, der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV), müssen künftig mehr Leistungen bezahlt werden. Der Topf wächst aber nicht im gleichen Maße mit. Somit sinkt der Vergütungswert für die einzelne Leistung.

Berliner Stimmen

„Welche Auswirkungen wird das Sparpaket auf Ihre Praxis haben?“

„Wir sind ein investorenfreies MVZ mit zwei Standorten und einem OP-Zentrum. Wir decken die konservative Augenheilkunde sowie Teile der operativen Augenheilkunde ab. Bisher hat der operative Teil den konservativen Teil massiv gestützt. Wir haben interne eine Querfinanzierung vorgenommen und konnten uns dadurch an beiden Standorten eine Sehschule für die Versorgung von Kindern sowie die Beschäftigung von Ärzt:innen in Weiterbildung und Auszubildenden leisten. Konkret bedeutet die geplante Budgetierung der ambulanten Operationen für uns, dass wir unsere steigenden Kosten für EDV, Hygiene, Wartung, Gehälter, Miete und Investitionen nicht mehr durch eine gesteigerte Leistungserbringung auffangen können. Im Unterschied zu Politikern hafte ich persönlich für diese Kosten. Letzten Endes wird dies zu Entlassungen und kürzeren Arbeitszeiten unseres hochqualifizierten Personals führen. Die Budgetierung wird keine Kosten einsparen, sondern die Ambulantisierung in der Augenheilkunde rückgängig machen und somit zu einer Kostensteigerung führen.“

„Wir Urolog:innen erleben den Mangel täglich. Es fehlt an Zeit für Patient:innen, es fehlen qualifizierte Mitarbeitende. Egal, wie viele Sprechstunden wir anbieten, der Bedarf ist größer, mit rapide steigender Tendenz. Die Anforderungen und Prüfungen nehmen immer bizarrere Formen und Normen an. Die aktuell in der Urologie stattfindende Regresswelle verunsichert insbesondere bei der Behandlung von Krebspatient:innen. 

Aufgrund der finanziellen Auswirkungen für urologische Praxen werden wir ein einnahmeorientiertes Leistungsangebot erarbeiten und anbieten. Das wird bei gleichem Honorar zu mehr Zeit für unsere Patient:innen, zu mehr Angeboten für Privat- und Selbstzahlende oder einfach nur zu mehr Selbstfürsorge und Quality Time führen.“

„Ab Januar 2027 budgetiert der HVM auch für die Bereiche Krebsfrüherkennung, Impfungen und Schwangerenvorsorge. Patientinnen werden das zuerst am Telefon spüren: längere Wartezeiten, teils geschlossene Sprechstundentage und weniger Zeit pro Gespräch. Was die Kasse nicht übernimmt, wird zur Selbstzahlerleistung. Entgegen den politischen Versprechen wird Frauengesundheit nicht gestärkt, sondern einmal mehr zur Geldfrage. Und wo sich eine Praxis wirtschaftlich nicht mehr trägt, macht sie zu. Wer keinen Termin bekommt, landet in der Notaufnahme. Das ganze Szenario ist eine systemische Fehlleitung: Patient:innen der Regelversorgung nehmen in der Klinik ärztliche Kompetenzen in Anspruch und belasten so ohnehin knappe Ressourcen. Statt die niedergelassene Versorgung zu stärken, wird sie geschwächt – mit Folgen für alle.“

Entsprechend groß ist das Sparvolumen. Für die ambulante Versorgung sind im Jahr 2027 rund drei Milliarden Euro weniger vorgesehen. Ab 2030 steigt die Summe auf etwa fünf Milliarden Euro jährlich. Ausgenommen sind nur wenige Bereiche: nichtärztliche Dialyseleistungen, kinderund jugendpsychiatrische Leistungen, die Substitutionsbehandlung sowie neue Katalogleistungen in den ersten zwei Jahren nach ihrer Aufnahme in den Katalog. Auch die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) nach Paragraf 116b SGB V bleibt als „Bereich ohne Mengenbegrenzung“ unangetastet.

Was ab Januar konkret wegfällt

Am deutlichsten sind die Auswirkungen beim Terminservice-und Versorgungsgesetz (TSVG) erkennbar. Der Bund hatte im Jahr 2019 zusätzliche Vergütungen eingeführt und bestimmte Budgetierungen zurückgenommen, um Wartezeiten zu verkürzen: für über die Terminservicestellen vermittelte Fälle, für von Hausärzt:innen organisierte Facharzttermine sowie für offene Sprechstunden. Diese Zuschläge werden nun gestrichen und in die gedeckelte Gesamtvergütung überführt. Der Gesetzgeber begründet den Schritt mit mangelnder Wirksamkeit; Ärztevertreter:innen halten dagegen, dass gerade diese Anreize die Versorgung während der Ruhestandswelle der Babyboomer-Generation gestützt hätten.

Sparliste im Überblick

Übersicht: Ärztekammer Berlin

Was das finanziell bedeutet, lässt sich anhand einer Facharztvermittlung aufzeigen: Bislang rechnet eine Hausarztpraxis für die Vermittlung eines dringenden Termins 16,69 Euro (Gebührenordnungspositionen 03008 bzw. 04008) ab. Die aufnehmende Praxis erhält zusätzlich einen Zuschlag von 40 bis 200 Prozent auf ihre Pauschale, gestaffelt nach Wartezeit. Bisher wurden diese Leistungen im ersten Quartal ungekürzt vergütet. Das ändert sich ab Januar. Dann werden diese Leistungen nicht mehr extrabudgetär vergütet, sondern aus dem gedeckelten Topf finanziert.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) schätzt den jährlichen Verlust durch den Wegfall der TSVG-Vergütung auf 1,64 Milliarden Euro, davon 1,523 Milliarden im fachärztlichen Bereich. Im Schnitt sind das rund 29.937 Euro bei Fachärzt:innen und 2.403 Euro bei Haus- und Kinderärzt:innen. Neben den genannten Maßnahmen entfallen auch die Hygienezuschläge, sofern sie nicht das ambulante Operieren betreffen – durchschnittlich etwa 716 Euro pro Jahr – sowie die Vergütung für die Organspende-Beratung von rund 1.949 Euro. Darüber hinaus wurde die Vergütung für die Befüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) bereits zum 30. Juli 2026 gestrichen, wodurch den Praxen durchschnittlich 7.465 Euro pro Jahr fehlen.

Berliner Stimmen

„Welche Auswirkungen wird das Sparpaket auf Ihre Praxis haben?“

„Die widersprüchlichen Informationen zum BStabG führen bei mir zu Planungsunsicherheit. Als selbstständige Radiologin bin ich auf hochqualifiziertes Personal und moderne Technik angewiesen. Während meine Einnahmen sinken werden, steigen die Praxisfixkosten weiter. Zudem soll der Honoraranteil unserer technischen Leistungen im EBM erneut gekürzt werden. Welche Einsparungen soll ich vornehmen? Soll ich die Personalarbeitszeiten kürzen? Zuweisungen triagieren oder technische Investitionen unterlassen? Oder keine Termine mehr vorhalten, wenn das Honorar aufgebraucht ist?“

„Als urologische Facharztpraxis stehen wir vor großer Planungsunsicherheit: Wie stark uns die Einsparungen konkret treffen werden, ist kaum kalkulierbar. Zentrale Frage ist, ob wir unser Sprechstundenangebot für GKVPatientinnen und -Patienten ohne existenzielle finanzielle Einbußen aufrechterhalten können. Vieles spricht dafür, dass wir das Angebot für Selbstzahler und Privatversicherte ausweiten müssen. Die Patientinnen und Patienten werden das zuerst an längeren Wartezeiten für GKV-Termine spüren.“

„Ich bin niedergelassene Frauenärztin in einer großen Gemeinschaftspraxis in Charlottenburg mit Schwerpunkt auf Endokrinologie und Reproduktionsmedizin, ambulantes Operieren und chinesischer Medizin. Nach den vorläufigen Berechnungen werden wir im Jahr 2027 einen Umsatzverlust von mindestens 15 Prozent haben. 

Bislang haben wir unsere Patientinnen auch dann weiterbehandelt, wenn unser Budget ausgeschöpft war, um die Versorgung zu gewährleisten. Dies wird 2027 aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr möglich sein. Konkret bedeutet das eine Reduzierung auf die gesetzlich vorgeschriebenen 25 Stunden inklusive offener Sprechstunde sowie einen Stopp der GKV-Versorgung, sobald das Budget ausgeschöpft ist. Wir müssen deshalb ergänzend zur Kassensprechstunde Selbstzahler- und Privatsprechstunden anbieten, um Patientinnen die Möglichkeit zu geben, als Selbstzahlerinnen weiter versorgt zu werden. Als überzeugte Kassenärztin fällt mir dieser Schritt sehr schwer, aber auch wir müssen unsere Miete und unsere Angestellten weiterhin bezahlen können und sind deshalb gezwungen, in dieser Situation unternehmerisch und nicht ärztlich zu handeln. Hinzu kommt, dass auch die ambulanten Operationen nicht mehr extrabudgetär vergütet werden. Dadurch wird es auch in diesem Bereich zu einer Verknappung kommen – komplett konträr zum Ziel der Regierung, eine Ambulantisierung zu erreichen, um Kosten zu reduzieren. Die Budgetierung der Vorsorgeleistungen wird dazu führen, dass auch präventive Leistungen teilweise nicht mehr im GKV-System erbracht werden können, sondern nur noch im Rahmen von Selbstzahlerleistungen. Dies ist im Sinne der Frauengesundheit eine Katastrophe!

Ich erwarte, dass Patientinnen je nach Leidensdruck ihre Behandlung selbst bezahlen und weniger präventive Leistungen in Anspruch nehmen werden. Dies verstärkt die soziale Ungleichheit und konterkariert das Solidarsystem. Es ist tragisch, dass es wieder keine echte Reform geben wird, um die gesundheitliche Versorgung in Deutschland zu verbessern, sondern dass eine Kostensanierung auf dem Rücken des ambulanten Systems mit der Brechstange erfolgt. Da mehr als 70 Prozent der medizinischen Versorgung ambulant erfolgt, bedeutet das Kaputtsparen dieses Systems eine massive Verschlechterung der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung.“

Psychotherapie unter Druck

Die ambulante Psychotherapie steht vor einer erheblichen wirtschaftlichen Zäsur: Da die bisher extrabudgetären Vergütungen in die gedeckelte Gesamtvergütung überführt werden, droht den Praxen ein spürbarer Einnahmeverlust. Allein der Wegfall der Zuschläge für den ersten Block der Kurzzeittherapie reduziert das Honorar durchschnittlich um 3.656 Euro pro Jahr. Obwohl die Koalition in einem Entschließungsantrag Ausnahmen fordert, führt die aktuelle Budgetierung zu einer faktischen Deckelung. Dies schränkt den wirtschaftlichen Handlungsspielraum für die Versorgung psychisch kranker Patientinnen und Patienten ohne eine kurzfristige Neuregelung massiv ein.

Über die direkten Kürzungen hinaus verschärfen weitere Vorgaben den bürokratischen und finanziellen Druck auf die Praxen. Einerseits betrifft dies das gestiegene Regressrisiko bei Medikamenten mit Zusatznutzen, die seit Ende Juli nicht mehr automatisch als Praxisbesonderheit anerkannt werden. Andererseits sieht das Gesetz ab April 2027 ein verpflichtendes Zweitmeinungsverfahren vor und senkt ab Juli 2027 die Vergütung für technische Leistungen in Bereichen wie Radiologie, Nuklearmedizin und Augenheilkunde. Die Ausgestaltung wird noch vom Bewertungsausschuss festgelegt.

Die Vorsorge steht zur Debatte

Über die Streichungen hinaus stellt das Gesetz zwei etablierte Leistungen grundsätzlich infrage. So soll der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) bis Ende 2027 die Früherkennungsrichtlinien überprüfen. Betroffen sind das Hautkrebsscreening und die Gesundheitsuntersuchung „Check-up 35”. Das finanzielle Volumen ist erheblich: Fiele das Screening ganz weg, wären das nach Berechnung der KBV 224 Millionen Euro jährlich, je Hausärzt:in rund 2.989 Euro und je Dermatolog:in 43.324 Euro. Die Finanzkommission Gesundheit hatte empfohlen, das Screening für die Dauer der Prüfung auszusetzen. Dem ist der Gesetzgeber jedoch nicht gefolgt. Verhandelt wird somit um mehr als nur Geld: Es geht darum, ob eine etablierte Früherkennung künftig nur noch definierten Risikogruppen offensteht.

Das Gesetz als „Insolvenz-Booster“

Entsprechende Zahlen aus Berlin unterstreichen die existenzielle Bedrohung für die Versorgung: Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin (KV Berlin) warnt vor einem massiven Praxissterben, da Einnahmeverluste von über zehn Prozent fast jede zweite Praxis zur vorzeitigen Schließung bewegen könnten. Nach Berechnungen der KV Berlin fehlen ab 2027 rund 130 Millionen Euro pro Jahr für die ambulante Versorgung. „Diese Reform wird zu einer deutlichen Verschlechterung der ambulanten Versorgung in unserer Stadt führen: längere Wartezeiten, Leistungskürzungen bis hin zu Praxisschließungen“, so Dr. Burkhard Ruppert, Vorstandsvorsitzender der KV Berlin. Parallel dazu rechnet auch die Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG) bis Ende 2027 mit einem Defizit von 500 Millionen Euro, was rechnerisch rund 6.500 Vollzeitkräften entspricht. Vorstandschefin Brit Ismer bezeichnet dies als „Insolvenz-Booster“.

Interviews

Von erheblichen Einschnitten und übertriebener Aufregung

„Aus der Wartezeit wird ein Aufnahmestopp“
Dr. Aditya Mungee ist Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie sowie Verhaltenstherapeut in Berlin. Die Psychiatrie gehört zu den Fachgruppen, die vom Gesetz am stärksten betroffen sind: Laut Berechnung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung wären in Berlin künftig nur noch 560 der 645 Behandlungsfälle je Quartal finanziert.

Berliner Ärzt:innen: Das Gesetz greift ab Januar 2027. Was bedeutet das für Ihre Praxis?

Dr. Aditya Mungee: Das Gesetz ist eine existenzielle Bedrohung für unsere Praxis. Für unseren Alltag bedeutet es, dass weniger Termine für Schwerstkranke zur Verfügung stehen, unsere Zusammenarbeit mit den Hausärzt:innen im Kiez geschwächt wird und zusätzliche Sprechstunden, die bisher über das Mindestmaß hinaus angeboten wurden, wegfallen.

Lässt sich das in Zahlen fassen?

Unsere Praxis versorgt in jedem Quartal ca. 150 TSVG-Patient:innen außerhalb des Budgets. Das sind Fälle mit hoher Dringlichkeit. Diese Termine fallen ab 2027 komplett weg.

Was heißt das für Menschen, die neu einen Termin bei Ihnen suchen?

Das TSVG war der Hauptweg für Neupatient:innen, um trotz Auslastung der normalen Sprechstunde Zugang zu uns zu finden. Die ohnehin lange Wartezeit für psychiatrische Termine von einigen Wochen bis hin zu Monaten wird jetzt zum kompletten Aufnahmestopp.

Sie sprechen von einer Schwächung der Zusammenarbeit mit den Hausärzt:innen. Wie sah diese bisher aus?

Wir haben Schwerstkranke mit hoher Dringlichkeit kurzfristig und unbürokratisch von Hausärzt:innen übernommen, also auf dem kurzen Dienstweg und oft außerhalb der regulären Sprechstunde. Das ist künftig nicht mehr möglich.

Was ist mit zusätzlichen Sprechstunden?

Das waren etwa fünf Stunden pro Woche, die zusätzlich zu den regulären wöchentlichen Sprechstunden für TSVG-Leistungen angeboten wurden. Die müssen wir ab 2027 streichen.

Wen trifft das Gesetz Ihrer Meinung nach am härtesten?

Das Gesetz trifft genau die Patient:innen am härtesten, die ohnehin meist zu spät Hilfe bekommen und unter Stigmatisierung leiden.

„Das haben wir zurückgeholt — und jetzt fällt die Grundlage weg“
Dr. med. Alex Rothhaar ist ärztlicher Leiter des Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) „Die Hautambulanz“, das über Standorte in Schöneberg und im Wedding verfügt. Zum Praxisverbund gehören sieben Kassenärzt:innen sowie fünf Weiterbildungsassistent:innen.

Berliner Ärzt:innen: Der GBA überprüft das Hautkrebsscreening. Was würde ein Wegfall für Sie bedeuten?

Dr. med. Alex Rothhaar: Das wäre ein schwerer finanzieller Verlust, da es sich um eine extrabudgetäre Leistung handelt. Da wir sieben Kassenärzt:innen im Praxisverbund sind, können Sie die 43.000 Euro mal sieben nehmen – dann sehen Sie, was das für ein Jahresverlust wäre.

Und medizinisch?

Das Hautkrebsscreening ist ein hervorragendes Instrument, um viele Erkrankungen im Vorfeld zu erkennen und zu behandeln. Dabei geht es nicht nur um das Melanom, sondern um viele andere dermatologische Phänomene, die den meisten Patienten gar nicht auffallen. Auch internistische Erkrankungen lassen sich an der Haut erkennen, etwa Diabetes oder Lebererkrankungen. Diese Anzeichen werden wahrscheinlich ausschließlich beim Hautarzt erkannt, da bei den meisten Ärzt:innen keine klinische Ganzkörperuntersuchung erfolgt.

Wie stark trifft Sie der Wegfall der TSVG-Vergütung?

Die TSVG-Fälle spielen bei uns finanziell aktuell eine untergeordnete Rolle. Sie wären aber zukünftig eine Möglichkeit gewesen, das Budget und damit die Behandlungsfälle noch zu erweitern.

Ihr Praxisverbund ist in den vergangenen Jahren gewachsen. Was war Ihr Ziel?

Die Erweiterung erfolgte insbesondere, um Synergien zu schaffen und viele Leistungen, die mit großem organisatorischem und finanziellem Aufwand in den Krankenhäusern erbracht werden, wieder in die ambulante Behandlung zurückzuführen. Das ist uns auch gelungen. Dazu waren bauliche, organisatorische und personelle Veränderungen erforderlich. Durch die extrabudgetäre Vergütung der operativen Leistungen war das ganz gut finanzierbar, wobei große Gewinne damit nicht erzielt werden konnten. All das wird wegfallen, wenn das Gesetz so bleibt, wie es beschlossen ist.

Sie bilden fünf Assistenzärzt:innen aus. Wird sich hier etwas ändern?

Uns ist die Vermittlung von hohem medizinischem Anspruch und breitem Fachwissen sehr wichtig. In der Konsequenz wird das Gesetz zu erheblichen personellen Einsparungen führen müssen, was auch die Weiterbildung junger Kolleg:innen betrifft. Es ist jetzt schon äußerst schwierig, als junge Ärztin oder junger Arzt eine Weiterbildungsstelle in der Dermatologie zu finden. Künftig wird es fast unmöglich werden. Hinzu kommt, dass die hohen Anforderungen des Ausbildungscurriculums von den meisten Praxen nur im Ansatz oder gar nicht mehr erfüllt werden können.

„Ein fatales Signal an die Fachgruppe“
Dipl. med. Karsten Wolbart ist Facharzt für Innere Medizin und Rheumatologie, hat eine eigene Praxis im Prenzlauer Berg und ist erster Vorsitzender des Berufsverbands Deutscher Rheumatologen in Berlin.

Berliner Ärzt:innen: Die KBV rechnet für Rheumapraxen in Berlin künftig mit 534 statt 694 finanzierten Fällen je Quartal. Deckt sich das mit Ihrer Einschätzung?

Dipl. med. Karsten Wolbart: Da ich nicht in der ambulant spezialisierten Versorgung (ASV) bin, trifft mich der Änderungskatalog massiv. Bisher wurde mir ein relativ großer Anteil der Neupatient:innen über die Terminservicestellen vermittelt. Bei diesen Patient:innen erfolgt die Honorierung im Quartal zu 100 Prozent, da sie extrabudgetär sind. Das hat mir in den vergangenen Jahren geholfen, die Praxis halbwegs stabil zu führen. 

Die KV Berlin hat auf Basis des vierten Quartals 2025 eine Modellrechnung vorgelegt, nach der ich mindestens 14 Prozent des bisherigen Honorars verlieren werde. Dabei lag die Auszahlungsquote der MGV in unserer Fachgruppe ohnehin schon bei 87,96 Prozent im vierten Quartal 2025 und 86,18 Prozent im ersten Quartal 2026. Die geplanten Veränderungen bei den Impfleistungen, die künftig ebenfalls nicht mehr extrabudgetär honoriert werden sollen, waren da noch gar nicht einbezogen.

Was heißt das konkret für Ihre Praxis?

Ich müsste mich von mindestens einer rheumatologischen Fachassistenz trennen, wenn ich den kalkulatorischen Arztlohn als Praxisertrag erreichen will. Ohne diese Fachassistenzen ist die Patientenzahl, die deutlich höher liegt als in der Modellrechnung angenommen, aber überhaupt nicht zu halten. Letztlich besteht für mich die Notwendigkeit, die Praxisstrategie ganz dringend zu ändern. In die Überlegungen fließen auch die Einstellung der kassenärztlichen Tätigkeit oder die Verlagerung der Praxis in ein anderes Bundesland ein.

Von der Deckelung ausgenommen ist die ambulante spezialfachärztliche Versorgung nach Paragraf 116b. Weichen Praxen dorthin aus?

Es stimmt, dass die ASV davon nicht betroffen ist. Ob Praxen vermehrt in die ASV als Parallelstruktur gehen oder welche Lösung die einzelnen Praxisinhaber wählen, kann ich nicht vorhersehen. Das muss jeder für sich bewerten.

Wie ist die rheumatologische Versorgungslage in Berlin?

Bisher gab es 23,75 internistisch-rheumatologische Vollzeitstellen in Berlin. In den letzten beiden Honorarberichten der KV Berlin sind es weniger: 22,25 im vierten Quartal 2025 und 22,50 im ersten Quartal 2026. Der Bedarf liegt bei einer Rheumatologin bzw. einem Rheumatologen für 50.000 Einwohner:innen. Bei 3,91 Millionen Einwohner:innen bräuchte Berlin also 78 Vollzeitstellen. Wenn in einer solchen Situation so deutliche Honorarminderungen anstehen, werden wir niemanden mehr motivieren können, als Rheumatolog:in in der ambulanten Versorgung zu arbeiten. Der bereits jetzt eklatante Versorgungsmangel wird sich weiter zuspitzen. Das ist ein fatales Signal an die Fachgruppe.

Und für die Patient:innen?

Wenn unsere Leistung noch weniger als bisher vergütet wird, trägt das nicht zu einer Verbesserung der Versorgung bei. Die Zahl der Termine für Neupatient:innen wird sicherlich deutlich reduziert werden und auch bei den Bestandspatient:innen wird es vermutlich zu Leistungseinschränkungen kommen. Abgesehen davon stellt sich die Frage, ob die Praxen überhaupt erhalten bleiben. Eine Verbesserung der ohnehin unzureichenden Versorgung rheumakranker Menschen ist ganz sicher nicht zu erwarten.

„Die Kassenärzte sollten erst einmal an die eigene Nase fassen“
Ein Facharzt für Allgemeinmedizin mit eigener Praxis in Berlin schätzt die Auswirkungen des Gesetzes ganz anders ein, als viele Verbände. Namentlich möchte er nicht genannt werden. 

Berliner Ärzt:innen: Die Verbände warnen vor massiven Einschnitten. Teilen Sie diese Einschätzung?

Die von Berufsverbänden und KV ausgehende Panikmache kann ich nicht nachvollziehen. Ich denke, dass es sinnvoll und wichtig ist, dass dieses Gesetz durchgegangen ist. Es wird ein paar wenige Facharztgruppen treffen, aber auch da tut es keinem wirklich weh.

Die Vermittlungspauschale fällt weg. Was heißt das für Ihre Praxis?

Das waren nur ein paar Einzelfälle, das wird für mich als Hausarzt nicht wirklich relevant sein. Allerdings muss ich sagen, dass ich in bestimmten Fällen, etwa bei der Vermittlung zur Kardiologin oder bei Dingen, die ich direkt über das KV-Portal vermittelt habe, schon mal schneller an Termine gekommen bin. Das war komfortabel und gut. Ich werde weiterhin versuchen, diese Fälle zu vermitteln. Das Problem wird nicht die hausärztliche Seite sein, sondern die Fachärzt:innen, die sich querstellen, wenn man schnell jemanden vermitteln will. 

Was erwarten Sie konkret?

Dass wir in Deutschland eine Drei-Klassen-Medizin bekommen: Erste Klasse sind die Privatpatient:innen, zweite Klasse die Selbstzahler:innen und dritte Klasse die normalen Kassenpatient:innen. Bei manchen Praxen läuft es jetzt schon so, dass nur ein begrenztes Kontingent an Kassenpatient:innen aufgenommen wird und wenn dieses voll ist, ist die Praxis geschlossen. Parallel gibt es ein Sprechzimmer für Selbstzahler:innen. Ich halte das für eine sehr gefährliche Entwicklung.

Warum bereitet Ihnen das Sorgen?

Weil wir eine Selbstverwaltung von Ärzt:innen sind. Wir haben das Privileg, uns selbst verwalten zu dürfen, und im Gegenzug einen Versorgungsauftrag. Wenn jetzt Ideen kursieren, den Versorgungsauftrag zurückzuschrauben, weil man meint, kein Geld mehr verdienen zu können, dann sägt man an dem Ast, auf dem man sitzt. Die Kassenärzt:innen schießen sich da gerade selbst ins Knie.

Was wäre die Alternative?

Die Ärzteschaft in der KV muss sich überlegen, wie wir es schaffen, Leute dort unterzubringen, wo es wirklich wichtig ist, und gleichzeitig die Überversorgung zu reduzieren, bei der alle halbe Jahre derselbe Befund bei gesunden Patient:innen kontrolliert wird, nur weil man schnell abrechnen kann. Die Kassenärzt.innen sollten sich erst mal selbst an die eigene Nase fassen. Ansonsten wandern die Patient:innen ins Krankenhaus ab und die KV schafft sich selbst ab. 

Ich fände es gar nicht verkehrt, wenn die Praxissoftware ihre Terminvermittlung mit dem Portal der KV Berlin koppeln würde. Fachärzt:innen stellen ein bestimmtes Kontingent, sagen wir ein Drittel der Termine, frei zur Verfügung. Diese werden nicht mehr von den Praxen selbst vergeben, sondern von uns Hausärzt:innen oder der KV gebucht – insbesondere, wenn es sich um dringliche Fälle handelt. Das heißt, man greift den Fachärzt:innen direkt in den Terminkalender. Aber anders scheint es nicht zu funktionieren. Eine Alternative wäre ein Pool: Ich gebe eine Patientin oder einen Patienten hinein und sage, sie oder er muss in einer Woche behandelt werden, die oder der nächste in vier Wochen. Dafür können die Fachärzt:innen gern einen Zuschlag bekommen. Aber ich darf nicht betteln müssen oder jemanden nur über ein privates Gespräch unterbringen können. Da muss die KV einen höheren Anspruch haben.

Die offene Sprechstunde wird nicht mehr extrabudgetär vergütet. Behalten Sie sie bei?

Die offene Sprechstunde war bei Hausärzt:innen nie ein Thema, das betraf immer nur die Fachärzt:innen. Ich werde weiterhin eine offene Sprechstunde anbieten. Wir machen das täglich von neun bis elf Uhr, immer mit einer Fachärztin bzw. einem Facharzt zusammen mit den Weiterbildungsassistentinnen und -assistenten. Auch zu anderen Zeiten werden Patienten akut angenommen. Daran werden wir nichts ändern. Wir werden immer Akutfälle behandeln, und das ist auch gut so.

Die KBV rechnet für Berliner Hausarztpraxen mit 798 statt 966 finanzierten Fällen je Quartal. Deckt sich das mit Ihrer Erwartung?

Zu dieser Rechnung kann ich ehrlich gesagt nicht viel sagen. Die Hausärzt:innen sind ja entbudgetiert und wie es jetzt auf einmal weniger sein soll, ist mir noch nicht klar. Das konnte mir auch noch niemand richtig erklären. Es wird bestimmte Leistungen geben, die vorher extrabudgetär vergütet wurden, zum Beispiel Hausbesuche oder das geriatrische Basisassessment, die jetzt gestrichen werden. Wenn diese Leistungen budgetiert würden, wäre es richtig schlimm, denn damit verdienen wir unser Geld. Wir versorgen viele alte und kranke Menschen.

Wovon hängt die Zukunft der ambulanten Medizin dann ab?

Von der KV. Es wird spannend sein, wie sich die Vertreterversammlung entscheidet, wer wie viel bekommt und wo beschnitten wird. Die Hausärzt:innen konnten sich bisher nicht gut aufstellen und wehren. In anderen KVen ist das anders geregelt, da sind sie in der Mehrheit. Das lässt sich jetzt noch nicht absehen.

Was ändert sich ab Januar konkret bei Ihnen?

Das kann ich noch nicht abschätzen. Ich vermute, dass sich erst einmal gar nicht so viel verändert. Die ePA-Ziffern sind weg, das ist abgefrühstückt. Beim Hautkrebsscreening haben wir selbst nicht viel gemacht. Schade finde ich es bei der Aufklärung zum Organspendeausweis. Das haben wir schon gemacht. Es ist kein großer Posten, aber trotzdem schade. Wir werden noch einmal überlegen, ob wir die eine oder andere sinnvolle IGeL-Leistung anbieten, wenn sie wirklich stark nachgefragt wird. Aber ich werde die Patient:innen nicht in die Selbstzahler-Schiene drängen. Das finde ich völlig unmöglich. Unsere Patienten werden auch ab Januar gut versorgt sein.

„Sparkur ohne Struktur“

Das BStabG senkt die Ausgaben, ändert jedoch nichts daran, wie Leistungen erbracht und koordiniert werden. Die großen Kostentreiber, wie die fehlende Steuerung der Patientinnen und Patienten, Doppeluntersuchungen, das Nebeneinander von Notaufnahme und Bereitschaftsdienst sowie der hohe Dokumentationsaufwand, bleiben unberührt.

Die Reihenfolge „sparen, bevor die Struktur steht“ wurde bereits früh kritisiert, unter anderem von der Berliner Delegation auf dem 130. Deutschen Ärztetag im Mai 2026. Auf Antrag einer Gruppe um den Berliner Delegierten Dr. med. Christian Messer lehnte der Ärztetag den Regierungsentwurf mit 189 zu 4 Stimmen ab. Die Abgeordneten forderten ein umgekehrtes Vorgehen: Zunächst sollen versicherungsfremde Leistungen aus der GKV herausgenommen werden. Dadurch sollten finanzielle Spielräume für eine Strukturreform geschaffen werden, bevor ein darauf aufbauendes Finanzierungsgesetz verabschiedet wird. Die Finanzkommission beziffert diese Leistungen auf zwölf Milliarden Euro, doch das Gesetz deckt davon für das Jahr 2027 lediglich zwei Prozent. Zudem verlangte der Ärztetag mit 181 zu 11 Stimmen, das Gesetz zu stoppen. Es kam dennoch zwei Monate später.

Übersicht der sieben Termine des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes

Sieben Termine des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes: Das Sparpaket greift ab Januar 2027, die Reformen zum Umbau des Systems wirken frühestens ein Jahr später. / Übersicht: Ärztekammer Berlin

Die Folgen für die ambulante Weiterbildung

Ein weiterer Beschluss derselben Gruppe betrifft den Nachwuchs. Mit 177 zu 13 Stimmen stellte der Ärztetag fest, dass ein Deckel, der auch die extrabudgetären Leistungen erfasst, die nicht geförderten ambulanten Weiterbildungsstellen mittelfristig unfinanzierbar macht. Bislang konnten Ärzt:innen in Weiterbildung ihr Gehalt über extrabudgetäre Leistungen erwirtschaften, für die feste Preise galten. Fällt dieser extrabudgetäre Anteil durch den neuen Deckel weg, entzieht dies der Finanzierung, die gemäß KV-Vorgaben beispielsweise einen Zeitzuschlag von 50 Prozent vorsieht, die Grundlage. Dadurch sind rund 2.000 nicht geförderte Stellen massiv gefährdet und es droht eine Verlagerung der Weiterbildung in die Kliniken.

Trotz dieser ökonomischen Drohkulisse widerspricht Messer dem Narrativ der prinzipiellen Unfinanzierbarkeit ausdrücklich. Er hält trotz der Unsicherheiten über die konkrete Ausgestaltung der Mengenbegrenzung an der Weiterbildungsstruktur fest. Für ihn liegt das Hauptproblem nicht in der Finanzierung an sich, sondern in der fehlenden Planungssicherheit. 

Die Reihenfolge der Reformen

Die Bundesregierung bestreitet nicht, dass die Strukturreform anderswo stattfinden soll. Sie hat vier weitere Vorhaben angekündigt und deren Verfahrensstand ergibt eine aufschlussreiche Reihenfolge: Erst sparen, dann Struktur. Das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) ist seit dem 14. April 2026 verkündet und als einziges bereits geltendes Recht. Das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) wurde am 15. Juli 2026 vom Kabinett beschlossen; das parlamentarische Verfahren steht jedoch noch aus. Die erwartete Entlastung beträgt 445 Millionen Euro im Jahr, also rund ein Prozent dessen, was das Sparpaket einspart.

Die Notfallreform wurde am 9. Juli 2026 in erster Lesung beraten und anschließend an den Gesundheitsausschuss überwiesen. Sie sieht Integrierte Notfallzentren mit zentraler Ersteinschätzung vor und zielt darauf ab, Bereitschaftsdienst, Notaufnahmen und Rettungsdienst zu verzahnen. Die damalige Ministerin Nina Warken (CDU) sprach von notwendigen Strukturreformen – einen Tag vor der Abstimmung über das Sparpaket.

Das vierte Vorhaben ist das weitreichendste, aber am wenigsten konkrete: das im Koalitionsvertrag vereinbarte Primärarztsystem. Es soll genau jene Steuerung der Patientinnen und Patienten herstellen, deren Fehlen als Kostentreiber gilt. Im Primärarztsystem soll bei den meisten Anliegen in der Regel künftig zuerst die Hausarztpraxis aufgesucht werden. Der Fachdialog läuft seit Ende Januar, ein Referentenentwurf war für den Sommer angekündigt, lag aber Ende August noch nicht vor. Erste Wirkungen erwartet das Ministerium im Jahr 2028. 

Für all diese Vorhaben ist seit dem 24. Juli 2026 zudem ein anderer Minister verantwortlich. Nina Warken wechselte ins Kanzleramt, während Carsten Linnemann (CDU) das Gesundheitsressort übernahm. Der Volkswirt bezeichnete sich kürzlich selbst als fachfremd.

Die Übergangszeit

Die Reihenfolge ist also festgelegt und damit auch die eigentliche Nachricht. Das Gesetz, das Gelder entzieht, greift ab Januar 2027, während die Reform, die den Zugang steuern und damit den Aufwand senken soll, frühestens 2028 wirkt.

Für die Berliner Ärzt:innen bedeutet das eine Übergangszeit von mindestens einem Jahr: Die Einnahmen sinken bereits, die Strukturen sind aber noch die alten. Wie lang diese Phase wird, hängt nicht von der Höhe der Kürzungen ab, sondern vom Tempo der übrigen Verfahren.

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