Landarztquote gegen Unterversorgung – auf wessen Kosten?
Unser Gesundheitssystem hat unbestritten unzählige Probleme. Ein Problem ist die bereits bestehende oder drohende hausärztliche Unterversorgung ländlicher Regionen. In Teilen Sachsens und Brandenburgs ist diese Unterversorgung bereits akut, und bis 2040 wird sie auch in anderen Regionen erwartet. Um dieser Entwicklung entgegenzusteuern, müssten etwa zehn Prozent des ärztlichen Nachwuchses gezielt für die Versorgung dieser Regionen gewonnen werden. Gleichzeitig erhalten nur etwa ein Drittel aller jungen Menschen, die gerne Mediziner:innen werden möchten, einen Studienplatz.
Ab 2020 wurde die sogenannte Landarztquote eingeführt. Um der ländlichen Unterversorgung mit Hausärzt:innen, Kinderärzt:innen oder Ärzt:innen im Öffentlichen Gesundheitsdienst entgegenzuwirken, wurden bisher rund 1.200 Studienplätze an junge Menschen vergeben, die sich über den Numerus clausus oder andere Verfahren nicht für einen Studienplatz qualifizieren konnten.
Im Gegenzug verpflichteten sie sich, „unverzüglich nach Abschluss ihres Studiums eine Weiterbildung in der Facharztrichtung Allgemeinmedizin/Kinder- und Jugendmedizin oder Öffentliches Gesundheitswesen zu absolvieren und anschließend zehn Jahre eine vertragsärztliche Tätigkeit in einer zugewiesenen Region auszuüben”. Bei Vertragsbruch wurde eine Vertragsstrafe von 250.000 Euro festgelegt. Würden Sie einen solchen Vertrag eingehen, um sich Ihren Traumberuf zu erfüllen? Oder würden Sie ihn ablehnen, weil er Ihnen wie ein Pakt mit dem Teufel vorkäme und Sie Ihre Seele zu verkaufen glaubten?
Mittlerweile sind 28 Klagen gegen die Landarztquote anhängig. Das ist zwar wenig, dennoch ist es einen Kommentar wert, denn der Umgang mit dem Arztnachwuchs spiegelt den Umgang der Gesundheitspolitik mit uns allen wider. Die Klagenden führen unklare Formulierungen – was bedeutet beispielsweise „unverzüglich“? –, den plötzlichen Wegfall der Option der Kinder- und Jugendmedizin in einigen Regionen, da mittlerweile keine Unterversorgung mehr besteht, oder schlicht „jugendliche Naivität“ als Klagegrund auf.
Kann man diesen jungen Menschen das verübeln? Wie viele von uns sind mit dem festen Vorsatz, Internist:in oder Orthopäd:in zu werden, ins Studium gestartet und dann in der Augenheilkunde oder Herzchirurgie gelandet? Weil eine Famulatur ein besonderes Talent offenbarte oder eine Dissertation ein spezielles Interesse?
Natürlich müssen Verträge eingehalten werden, Pacta sunt servanda. „Sie wussten ja, worauf sie sich einließen“ – das glaube ich nicht. Hätten Sie als junger Mensch vor Beginn des Studiums festlegen wollen, was Sie die nächsten 15 Jahre machen möchten – zudem ohne Einfluss darauf, wo Sie es tun? Was, wenn Ihre Partnerin oder Ihr Partner einen Beruf ausübt, der an eine Großstadt gebunden ist? Oder wenn Ihre Eltern am Heimatort versorgt werden müssen? Ist es zulässig, in das Privatleben einzugreifen und den Zugang zu einem rund 120.000 Euro teuren Ausbildungsplatz zu beschränken, und das über einen langen Zeitraum von zehn lebensentscheidenden Jahren? Und das, obwohl sich die politische Landschaft in den vergangenen Jahren deutlich verändert hat und manche Regionen mit der persönlichen Lebensrealität schwer vereinbar sind?
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In den sozialen Medien verteufeln viele Kommentierende die Klagenden als „Fahnenflüchtige“ und führen die Verpflichtung bei der Bundeswehr als Vergleich an. Aber ist das wirklich vergleichbar? Ist die Bundeswehr bei einem Wechsel der Studienrichtung oder einer Änderung der familiären Situation nicht sogar flexibler und kooperativer?
Ist es wirklich eine gute Idee, Landärzt:innen auf diese Weise gewinnen zu wollen? Sollte nicht vielmehr der Stellenwert der Allgemeinmedizin im Studium gesteigert werden? Sollten nicht die Arbeitsbedingungen und die Lotsenfunktion der wichtigen hausärztlichen Versorgung verbessert werden, um die Attraktivität zu erhöhen?
Eine optimale hausärztliche Versorgung bedeutet, dass Hausärzt:innen die primären Ansprechpartner:innen mit entsprechenden Kompetenzen für alle Patient:innen sind. Diese Kompetenzen müssen entsprechend vergütet werden und von den Patient:innen akzeptiert und anerkannt werden. Doch in den Köpfen vieler Menschen steckt noch das Denken, dass jegliche Erkrankung fachärztlich begutachtet werden müsse, was zu unnötigen Überweisungen, langen Wartezeiten und Kostensteigerungen führt.
Angesichts der Tatsache, dass jährlich immer mehr Ärzt:innen ihre klinische Tätigkeit nicht altersbedingt, sondern aufgrund unzumutbarer Arbeitsbedingungen in Klinik und Praxen aufgeben, sollte auch Medizinstudierenden zugestanden werden, den Landarztvertrag auflösen zu können. Was nutzt eine unglückliche Hausärztin in einer ländlichen Region über zehn Jahre, wenn dadurch gleichzeitig eine brillante Neurochirurgin verloren geht, die der Gesellschaft ebenfalls ihr „teures Medizinstudium“ zurückgibt? Es sollten ganz andere Reformen bezüglich des Zugangs zum Medizinstudium erörtert werden, um die Zukunft der Medizin zu sichern. Auch die Studiengangsreformen müssen vorangetrieben und das PJ sowie die Facharztausbildung überarbeitet werden.