Medizinstudium beendet – was nun?

Welche Schritte muss ich nach dem erfolgreichen Abschluss als Erstes gehen? Woher bekomme ich meinen Arztausweis? Worauf muss ich bei der Facharztweiterbildung achten? Diese und andere Fragen stellen sich viele Medizinstudierende zum Ende ihres Studiums. Vertreter:innen aus Ehren- und Hauptamt der Ärztekammer Berlin sowie der Berliner Ärzteversorgung haben Studierende erneut über die ersten Schritte nach dem Studium informiert.

Vortrag in der Ärztekammer Berlin

Examen in der Tasche – und dann? Zunächst erhielten die Anwesenden Informationen darüber, wie es nach dem Abschluss des Medizinstudiums für sie weitergehen kann.

Etwa 90 Medizinstudierende, die meisten im letzten Abschnitt ihres Praktischen Jahres, saßen im Konferenzsaal der Ärztekammer und lauschten interessiert den Vorträgen. Unter dem Titel „Dein Weg nach dem Examen. Deine Kammer informiert“ erhielten sie zunächst Tipps für den Berufsstart, bevor die Aufgaben und die Arbeit der Ärztekammer Berlin vorgestellt wurden.

Geklärt wurden Fragen zum Start ins ärztliche Berufsleben, zur Fort- und Weiterbildung, zur Kammermitgliedschaft, zum Berufsrecht und zur Rentenversicherung. Beim anschließenden Get-together hatten die Studierenden die Möglichkeit, mit Ansprechpartner:innen der Kammer und der Berliner Ärzteversorgung ins Gespräch zu kommen – was rege genutzt wurde.

Die hohe Nachfrage und das positive Feedback der Teilnehmenden bestätigten den großen Informationsbedarf der angehenden Ärzt:innen. Wie vorausschauend sie in ihr Berufsleben starten und wie wichtig ihnen Planung und Sicherheit sind, zeigte sich unter anderem an ihrem großen Interesse am Thema Rente.

Einen Spezialtipp für alle Berufsanfänger:innen hatte Dr. med. Antje Koch, Leiterin der Abteilung für Weiterbildung/Ärztliche Berufsausübung: „Fragen Sie nicht ChatGPT, fragen Sie uns, wenn Sie korrekte Antworten suchen!“

Folgende Tipps und Hinweise wurden den Studierenden zum Start in den ärztlichen Beruf gegeben:

Erste Schritte

  • Approbation beantragen: Die Approbation, also die staatliche Zulassung zur Ausübung des Arztberufs, kann unmittelbar nach dem Bestehen der ärztlichen Prüfung beantragt werden. Dies erfolgt bei der zuständigen Approbationsbehörde des jeweiligen Bundeslandes. In Berlin ist dies das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo).
  • Bei der Ärztekammer anmelden: Nach Erteilung der Approbation entsteht kraft Gesetzes die Mitgliedschaft in der zuständigen Landesärztekammer. Wenn bereits eine ärztliche Tätigkeit ausgeübt wird, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Ort der Tätigkeit. Wird keine ärztliche Tätigkeit ausgeübt, richtet sich die Mitgliedschaft nach dem Wohnsitz.
  • Arztausweis beantragen: Auf Wunsch erhalten Mitglieder der Ärztekammer Berlin einen Arztausweis. Dieser dient beispielsweise zur Vorlage in Apotheken oder bei Fortbildungsveranstaltungen. Der elektronische Arztausweis (eHBA) wird benötigt, um digitale Anwendungen innerhalb der Telematikinfrastruktur zu nutzen, zum Beispiel die elektronische Patientenakte.
  • Im Mitgliederportal anmelden: Die Anmeldung im Mitgliederportal ist Voraussetzung, um verschiedene Leistungen der Ärztekammer Berlin in Anspruch nehmen zu können. Dazu gehört beispielsweise die Änderung von Meldedaten, die Beantragung des elektronischen Arztausweises oder die Nutzung des eLogbuchs für die Weiterbildung.
  • Bewerben: Nach Erhalt der Approbation kann die ärztliche Tätigkeit aufgenommen werden. In der Regel beginnt dann auch die Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt. Die Bewerbung auf Weiterbildungsstellen erfolgt in der Regel über Online-Portale oder Jobbörsen bzw. direkt bei den jeweiligen Krankenhäusern oder Praxen. Auch die Ärztekammer Berlin bietet eine Weiterbildungsstellenbörse.
  • Beim ärztlichen Versorgungswerk anmelden (siehe unten).
  • Berufs-Haftpflichtversicherung abschließen: Eine berufliche Haftpflichtversicherung ist für Ärzt:innen nicht verpflichtend, aber ratsam.

Ärztliche Weiterbildung

  • Weiterbildungsbefugte suchen: Der erste Schritt zur Weiterbildung ist es, passende Weiterbildungsbefugte bzw. -stätten zu finden. Dafür gibt es das Verzeichnis der Weiterbildungsbefugten auf der Website der Ärztekammer Berlin.
  • Weiterbildungsordnung lesen: Vor Beginn der Weiterbildung wird empfohlen, die Weiterbildungsordnung für das gewählte Fach durchzulesen.
  • eLogbuch anlegen: Das eLogbuch dient zur Dokumentation der Weiterbildung gemäß der Weiterbildungsordnung von 2021. Es ist über das Mitgliederportal der Ärztekammer Berlin unter „Logbücher” zugänglich. Weitere Informationen zum eLogbuch erhalten Sie bei der Bundesärztekammer.
  • Informationsveranstaltungen besuchen: Die Ärztekammer Berlin bietet Ärzt:innen in Weiterbildung regelmäßig verschiedene Informationsveranstaltungen an. Ein Besuch lohnt sich.
  • Bei Fragen an die Ärztekammer wenden: Auf der Website der Ärztekammer Berlin finden sich Antworten zu den häufigsten Fragen. Bei weiteren Fragen können sich Ärzt:innen auch direkt an die zuständige Fachabteilung wenden. Individuelle Beratungstermine können bei Bedarf online oder persönlich vereinbart werden.

Die Fragen wurden alle, also wirklich alle, beantwortet und ich fühle mich jetzt sicherer.

Eine Teilnehmerin

Altersvorsorge

  • Bei der Berliner Ärzteversorgung anmelden: Ärztlich tätige Mitglieder der Ärztekammer Berlin sind in der Regel auch Pflichtmitglieder bei der Berliner Ärzteversorgung (BÄV), der Rentenversicherung für die Berliner Ärzt:innen. Obwohl die Mitgliedschaft bei der BÄV verpflichtend ist, muss eine persönliche Anmeldung erfolgen.
  • Gegebenenfalls Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen: Ärzt:innen, die angestellt tätig sind, können sich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Hierfür ist ein Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung erforderlich, der innerhalb einer bestimmten Frist gestellt werden muss. Achtung: Die Befreiung muss bei jedem Tätigkeits- oder Stellenwechsel erneut beantragt werden.

Der Hauptunterschied zwischen den beiden Versicherungsarten besteht darin, dass die gesetzliche Rentenversicherung durch ein Umlageverfahren finanziert wird und sich somit auf den Generationenvertrag stützt, während das Versorgungswerk durch ein modifiziertes Kapitaldeckungsverfahren finanziert wird.

Was wirklich angekommen ist, ist dieses Gefühl: Das ist ein Haus für uns und wir verwalten uns hier selbst.

Eine Teilnehmerin

Die nächste Informationsveranstaltung für Medizinstudierende findet am 6. Juli 2026 statt.

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