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Berufsrecht

Alltag & Praxis | Ratgeber

Persönliche Haftpflichtversicherung – für angestellte Ärzt:innen wichtiger denn je

von Abteilung Berufs- und Satzungsrecht | 10.04.2025

Ärzt:innen müssen sich ausreichend gegen Haftpflicht­ansprüche im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit absichern. Diese Pflicht kann bei angestellten Ärzt:innen durch den Arbeitgeber erfüllt werden, eine ergänzende eigene Haftpflicht­versicherung ist jedoch zu empfehlen.

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