Vom stressigen Dienst zum Behandlungsfehler
Es ist bereits die zwölfte Dienststunde der erfahrenen Assistenzärztin. Sie ist erschöpft, aber die Ablösung sollte gleich kommen. Da bringt der Notarzt einen neuen Schockraumpatienten. Die Übergabe fällt knapp aus. Die Ärztin ordnet ein intravenös zu verabreichendes Medikament an. Kurz darauf fällt der Blutdruck des Patienten. Das Team muss reanimieren, der Patient überlebt nur knapp. Später stellt sich heraus: Es bestand eine bekannte Allergie gegen das Medikament.
Solche und ähnliche Szenarien spielen sich täglich in deutschen Kliniken ab. Wie viele es genau sind, ist nicht bekannt. Zu Behandlungsfehlern gibt es keine systematischen, bundesweiten Erhebungen. Wissenschaftliche Studien schätzen jedoch, dass jede bzw. jeder 20. Patient:in einen vermeidbaren Schaden im Rahmen einer medizinischen Behandlung erleidet. Bei derzeit rund 17,5 Millionen Krankenhausbehandlungen pro Jahr wären allein im stationären Bereich in Deutschland somit 875.000 Patient:innen betroffen.
Lediglich orientierende Zahlen – eine Art sichtbare Spitze – werden jährlich vom Medizinischen Dienst Bund (MDB) und den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern erstellt. Diese Institutionen werten jene Behandlungsfehlergutachten aus, die von Patient:innen beantragt wurden.
Ein großes Problem, dessen Ausmaß wir nur schätzen können
Die aktuellsten Erhebungen hierzu stammen aus dem Jahr 2024. In rund jedem vierten Gutachten bestätigten die Sachverständigen des MDB einen Behandlungsfehler als Ursache des Schadens. Am häufigsten entstehen Behandlungsfehlervorwürfe in den operativen und chirurgischen Fachgebieten, allen voran in der Orthopädie und Unfallchirurgie sowie in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Es wird angenommen, dass in diesen Fachgebieten fehlerbedingte Gesundheitsschäden für Betroffene einfacher zu erkennen sind.
Der überwiegende Teil dieser Schicksale bleibt jedoch im Dunkelfeld, das schätzungsweise 97 Prozent beträgt. Untersuchungen zeigen, dass nur etwa drei Prozent aller tatsächlichen, vermeidbaren Schadensfälle überhaupt jemals nachverfolgt oder statistisch erfasst werden. Die meisten Betroffenen erfahren nie, dass sie Opfer eines Behandlungsfehlers geworden sind.
„Behandlungsfehler sind für Verantwortliche unglaublich quälend”
Anders sieht es auf der Seite der Behandelnden aus. „Wir gehen aus dem Schockraum oder dem OP raus und glauben sofort zu wissen, dass ein Fehler passiert ist“, sagt der Oberarzt der Anästhesie, Dr. med. Andreas Schießl. „Sobald ein Arzt einen Fehler realisiert, empfindet er augenblicklich ein Gefühl der Schuld“, führt er weiter aus, „auch wenn gar keine Schuld vorliegt. Das ist unglaublich quälend.“
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Der Anästhesist an der Schön Klinik München Harlaching weiß, wovon er spricht. Als Gründungsmitglied des gemeinnützigen Vereins PSU Akut e. V. kennt er die Gefühle hinter den Zahlen. Vor allem jene der Behandelnden, die ebenfalls zu großen Teilen vom Dunkelfeld verschluckt werden.
PSU steht für psychosoziale Unterstützung. Seit April 2020 betreibt der Verein die „HELPLINE“, eine psychosoziale Unterstützung für Mitarbeitende und Verantwortliche aus dem Gesundheitswesen. Von 9 bis 21 Uhr ist die kostenfreie Hotline unter T 0800 0 911 912 erreichbar. Mit ihrem bundesweiten und niedrigschwelligen Angebot ist die Hotline einzigartig.
Am anderen Ende der Leitung sitzen Menschen, die in psychosozialer Unterstützung geschult sind und selbst im Gesundheitswesen tätig sind oder waren. Menschen wie Andreas Schießl beispielsweise, der seit Jahren ehrenamtlich Anrufende berät. „Unsere Ehrenamtlichen und ich kennen die Zumutungen der medizinischen Berufe und den Zeitdruck, der oft herrscht. Anrufende können ihr Erlebtes frei schildern und, wenn sie möchten, anonym bleiben”, erklärt Schießl das Konzept.
Oft schämen sich die Anrufenden und Scham ist ein ganz schwieriges Gefühl, weil sie einen isoliert.
Rund ein Drittel der Anrufenden seien Ärzt:innen, so Schießl. Sie sind oft extrem belastet, weil sie Teil einer Kette von Entscheidungen waren, die zu einem Behandlungsfehler geführt haben. Die Forschung weiß längst, dass medizinische Fehlhandlungen fast nie durch das isolierte Versagen einer einzelnen Person entstehen. In der öffentlichen Debatte und im Selbstverständnis von Ärzt:innen liegt der Fokus jedoch weiterhin auf dem Einzelnen statt beispielsweise auf organisatorischen Strukturen. „Behandelnde schämen sich und bleiben mit ihrer Last oft allein“, sagt Schießl.
Schuldgefühle und Selbstzweifel
Er beobachtet bei den Hilfesuchenden oft ähnliche Muster. Häufig steckten diese in Gedankenschleifen fest: „Wann habe ich das Medikament gespritzt? Warum habe ich mich dafür entschieden? Wer war noch dabei?“, seien typische Fragen, berichtet der Arzt. „Oft schämen sich die Anrufenden“, ergänzt er, „und Scham ist ein ganz schwieriges Gefühl, weil sie einen isoliert.“
Schuldgefühle und Selbstzweifel gehören zu den häufigsten Symptomen des sogenannten Second-Victim-Phänomens. Als „Second Victim“ wird eine medizinische Fachkraft bezeichnet, die nach einem schwerwiegenden Behandlungsfehler, einer Komplikation oder dem unerwarteten Tod einer Patientin oder eines Patienten unter schweren psychischen Belastungen leidet, beispielsweise unter Angst vor weiteren Fehlern, Depressionen, Trauer und Unzufriedenheit. Diese Reaktionen entstehen oft auch unabhängig davon, ob tatsächlich Schuld vorlag.
In einer Erhebung unter deutschen Anästhesist:innen aus dem Jahr 2026 gaben über 70 Prozent der Befragten an, mindestens eine Second-Victim-Erfahrung durchlebt zu haben, rund die Hälfte sogar mehrfach. Mehr als jeder Zehnte benötigte über ein Jahr, um sich zu erholen. Denn obwohl das Thema weit verbreitet ist, wird es unter Mediziner:innen oft tabuisiert. Die Hemmschwelle ist hoch: Nach dem Ereignis erhielt nicht einmal die Hälfte der Befragten Unterstützung. Viele versuchten aus Scham, das Problem mit sich selbst auszumachen, bestätigt auch Schießl.
Zuspruch und Beratung
Die Beratung am Telefon beginne zunächst mit der Frage, was aktuell das Quälendste sei. „Dann schauen wir, was der Mensch im Augenblick am besten für sich selbst tun kann“, erläutert Schießl. Ein vertrauensvolles Gespräch mit jemandem aus dem Team könne hilfreich sein. Im zweiten Schritt sollte die Führungskraft informiert werden. „Dafür braucht man natürlich ein Umfeld, in dem man sich sicher genug fühlt“, weiß Schießl. Manchmal brauche es auch mutmachenden Zuspruch. Die meisten aber verstehen, dass damit eine Last von der Seele fällt. Nicht zuletzt helfe der Gedanke, dass man dazu beitragen könne, dass sich Vergleichbares nicht wiederhole.
Sehr oft haben die Anrufenden Angst vor rechtlichen Konsequenzen. „Wir raten meist zu einer Rechtsberatung, um einen nüchterneren Blick auf die Lage zu bekommen“, berichtet der erfahrene Anästhesist. Rechtliche Beratungen bieten beispielsweise Regionalverbände wie der Hausärztinnen- und Hausärzteverband Berlin und Brandenburg e. V. sowie die großen Berufsverbände Marburger Bund, Hartmannbund und Virchowbund an. Auch Landesärztekammern wie die Ärztekammer Berlin bieten ihren Mitgliedern eine orientierende Rechtsberatung durch Justiziare an.
Zudem sind Ärztekammern Träger der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen. Kommt es zu einem offiziellen Vorwurf durch einen Patienten, kann eine Schlichtungsstelle als neutrale und unabhängige Vermittlungsinstanz auftreten. Eine wichtige Zahl, die Behandelnde in diesem Kontext kennen sollten, ist: Weit über 90 Prozent aller Fälle werden außergerichtlich gelöst, beispielsweise durch die Schlichtungsstellen oder durch direkte Einigungen mit der Haftpflichtversicherung des Arztes.
Doch was, wenn die Belastung anhält, einen über Monate bei der Arbeit hemmt und nachts in Form von Alpträumen verfolgt? „Wenn Anrufende stark psychisch belastet sind, gibt es bei PSU akut e. V. die Möglichkeit, mit einer psychotherapeutischen Fachkraft zu sprechen“, so Schießl. Dort kann beispielsweise eine echte Traumatisierung identifiziert werden. Dieses Angebot eröffnet Betroffenen eine wertvolle neue Perspektive und zeigt ihnen konkrete Wege aus der Krise auf.
Step-by-Step
Unmittelbar: Gründlich und ehrlich dokumentieren, Gedächtnisprotokoll anlegen
Zeitnah: Emotionale Unterstützung suchen, beispielsweise durch ein Gespräch mit Kolleg:innen, mit der PSU-Helpline oder über klinikinterne Angebote wie das der Charité – Universitätsmedizin Berlin.
Mittelfristig: Kommunikation mit Vorgesetzten
Langfristig: Bei anhaltender Belastung ein unterstützendes Angebot suchen, beispielsweise eine psychotherapeutische Begleitung.
Rechtliche Klärung: Juristische Beratung, etwa über die Berliner Ärztekammer oder den Berufsverband, sowie Gespräch mit der Haftpflichtversicherung und gegebenenfalls mit der Schlichtungsstelle führen.