Ein Ärztetag der klaren Worte

Konfliktgeladen und richtungsweisend: Beim 130. Deutschen Ärztetag (DÄT), der vom 12. bis 15. Mai 2026 in Hannover stattfand, warnte Dr. med. (I) Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, vor einem Versorgungskollaps und forderte den Stopp des GKV-Spargesetzes. Zugleich wurden Reformen der Weiterbildung, strengere Social-Media-Regeln und neue Ansätze in der Suchtmedizin diskutiert. Nach einer aufrüttelnden Erklärung von Medizinstudentinnen positionierte sich das Plenum gegen Machtmissbrauch, Sexismus und Diskriminierung im Gesundheitswesen.

Berliner Abgeordnete auf dem 130. Deutschen Ärztetag in Hannover.

Berliner Abgeordnete auf dem 130. Deutschen Ärztetag in Hannover.

Die Stimmung in der Ärzt:innenschaft

Wer sich gefragt hat, ob sich die ohnehin schon angespannte Stimmung in der Ärzt:innenschaft noch weiter verschlechtern könnte, erhielt auf dem 130. Deutschen Ärztetag in Hannover deutliche Antworten. Die Atmosphäre war vielerorts von Endzeitstimmung geprägt. Offen wurde von einem fundamentalen Systemwechsel und einer drohenden massiven Verschlechterung der medizinischen Versorgung gesprochen. Viele Teilnehmende klagten, dass sie sich nach der Ära des ehemaligen Bundesgesundheitsministers Prof. Dr. med. Karl Lauterbach (SPD) eigentlich keine weitere Verschlechterung der Gesundheitspolitik und der Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen hätten vorstellen können. Doch nun sei es genau dazu gekommen.

Im Zentrum der Kritik stand das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) – ein Vorhaben, das den gesamten 130. DÄT überschattete. Die Prognosen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zeichneten ein düsteres Bild: Sollte das Gesetz verabschiedet werden, stünden laut dem KBV-Vorstandsvorsitzenden Dr. med. Andreas Gassen bereits im nächsten Jahr 46 Millionen Behandlungsfälle mangels Budgets auf der Kippe. Bis 2027 drohten Kürzungen der Gesamtvergütung bei den niedergelassenen Ärzt:innen in Höhe von 2,5 Milliarden Euro. Für die einzelne Praxis würden diese Kürzungen massive Einbußen von durchschnittlich 24.000 Euro, in der Spitze bis zu 68.000 Euro, pro Kopf und Jahr bedeuten.

Selbst die eindrucksvolle Kulisse des Kuppelsaals im Hannover Congress Centrum konnte die Stimmung nicht heben. Dabei wurde von dort bereits zur Eröffnung des 130. Deutschen Ärztetages ein deutliches Signal an die Politik gesendet. Bevor Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) das Wort ergriff, betonten die lokalen Gastgeber:innen – Niedersachsens Kammerpräsidentin Dr. med. Marion Charlotte Renneberg, der niedersächsische Ministerpräsident Olaf Karsten Lies (SPD) und Hannovers Oberbürgermeister Belit Onay (Bündnis 90/Die Grünen) – die Notwendigkeit der Geschlossenheit. Ihr gemeinsamer Tenor: Die Krise lasse sich nur im Miteinander bewältigen.

Konsensorientiert statt bissig

Mit einer gewohnt rhetorisch und inhaltlich starken Rede fühlten sich die Abgeordneten durch den Präsidenten der Bundesärztekammer (BÄK), Dr. med. (I) Klaus Reinhardt, gut vertreten. Auch wenn der Vortrag manchen als zu konsensorientiert und wenig bissig erschien, benannte Reinhardt die kritischen Punkte und drohenden Verschlechterungen deutlich. Seine Kernbotschaft war unmissverständlich: Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz müsse gestoppt werden. Um dies zu unterstreichen, forderte Reinhardt: „Stellen Sie diese Reform auf ‚Hold‘.“ Dabei ließ vor allem die Verwendung des Begriffs „Reform“ aufhorchen – denn genau hier liegt der Streitpunkt. Reinhardt selbst zitierte eingangs den Bundeskanzler, um dessen Einordnung direkt zu widersprechen. Das Gesetz sei ein reines „Spargesetz“ und keineswegs eine der größten Sozialreformen der vergangenen Jahrzehnte. Wer glaube, die finanziellen Probleme durch zusätzliche Lasten für die Versorgung lösen zu können, verkenne den Ernst der Lage völlig.

Reinhardt beklagte die geringe Wertschätzung, die dadurch zum Ausdruck komme, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den medizinischen Verbänden zu dem mehr als 150 Seiten starken Gesetzentwurf mit zahlreichen und einschneidenden Änderungen nur einen Werktag zur Stellungnahme eingeräumt hat. Diese mangelhafte Beteiligung sei schade, denn Reinhardt habe durchaus Ideen, wie man die von allen als notwendig erachtete Konsolidierung der Finanzen lösen könnte. Zunächst sollte der Staat endlich seine Verantwortung übernehmen und die versicherungsfremden Leistungen in Höhe von zwölf Milliarden Euro selbst tragen. Diese Leistungen belasteten zunehmend die Schultern der GKV-Beitragszahlenden. Aus Reinhardts Sicht wären jährlich mindestens drei Milliarden Euro nötig, um die vollständige Refinanzierung der versicherungsfremden Leistungen einzuleiten.

Durch Entscheidungen des Finanzministers, die Reinhardt als „finanzpolitischen Taschenspielertrick“ bezeichnete, entstehe im kommenden Jahr jedoch ein Minus von 1,75 Milliarden Euro. „Das ist weder seriös noch solide noch solidarisch“, schloss Reinhardt. Sein Vorschlag an Ministerin Warken: „Der Bundeszuschuss sollte regelgebunden und dynamisch an den tatsächlichen Kosten versicherungsfremder Leistungen ausgerichtet werden.“ Dazu sei ein verbindlicher Kriterienkatalog nötig, der eindeutig festlege, welche Leistungen beitrags- und welche steuerfinanziert sein müssten.

130. Deutscher Ärztetag 2026

Berliner Anträge

Insgesamt wurden auf dem 130. Deutschen Ärztetag 390 Anträge inklusive Änderungsanträge gestellt, im vergangenen Jahr waren es 274. An insgesamt 155 Anträgen war die Ärztekammer Berlin als Antragstellerin, Mitantragstellerin oder Unterstützerin beteiligt.

Alle Anträge sind auf der Website der Bundesärztekammer unter https://130daet.baek.de abrufbar.

Effizienz und Evidenz

Bundesgesundheitsministerin Warken reagierte in ihrer Rede nüchtern. Manche hatten den Eindruck, sie würde die Zuhörenden chloroformieren. Auch wenn dies wohl etwas zu weit gegriffen wäre, war es ihr doch ganz offensichtlich ein Anliegen, die Wogen mit einem möglichst sachlichen Vortrag zu glätten. Sie wiederholte, dass die Einschnitte nach ihrer Einschätzung alternativlos seien. Andernfalls drohe der finanzielle „Kollaps“ des Systems. „Ja, es ist eine gemeinsame Kraftanstrengung und ja, es ist eine Zumutung, aber sie ist notwendig“, so Warken.

Die Ministerin verteidigte insbesondere die vorgesehene Rücknahme der mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eingeführten extrabudgetären Vergütungen. Diese hätten „zu keiner Verbesserung der Versorgung geführt“. Dabei verwies sie ausdrücklich auf die „vorliegende Datenlage“ und betonte: „Wir lassen uns bei der Reform also von zwei Prinzipien leiten: Effizienz und Evidenz.“ Damit reagierte Warken indirekt auf die eingangs genannten Rechnungen der KBV.

Ohne Gegenmaßnahmen drohe bis 2030 eine Finanzierungslücke von rund 40 Milliarden Euro bei den gesetzlichen Krankenkassen. Mit der bisherigen Ausgabendynamik wäre das Gesundheitssystem „über kurz oder lang auf einen Kollaps hinausgelaufen“. Die Ministerin räumte ein, dass auch sie sich eine stärkere Beteiligung des Bundes an den GKV-Kosten gewünscht hätte. „Da gibt es auch tatsächlich nichts schönzureden“, sagte Warken mit Blick auf die Kritik an den Bundeszuschüssen. Die finanziellen Spielräume des Haushaltes seien jedoch begrenzt.

Ich bin wirklich traurig und auch empört darüber, dass das, was wir tun, unsere Intention und unsere Liebe zum Beruf, von der Politik nicht gewürdigt wird. Es geht immer nur um Geld.

Doris Höpner,
Hausärztinnen und Hausärzte in Berlin
Doris Höppner

Neben dem Spargesetz ging Warken auf weitere Reformvorhaben der Bundesregierung ein. Bei der geplanten Notfallreform verteidigte sie insbesondere die umstrittene Vorhaltung eines aufsuchenden Bereitschaftsdienstes rund um die Uhr. Auch das geplante Primärversorgungssystem war Thema ihrer Rede. Ziel sei eine stärkere Steuerung der Patient:innen und eine bessere Verteilung der knappen Ressourcen. Im Bereich der Entbürokratisierung kündigte Warken ein weiteres Gesetz an, in das zahlreiche Vorschläge von Ärzt:innen eingeflossen seien. Zum Abschluss ihrer Rede griff die Ministerin schließlich ein langjähriges Anliegen der Ärzt:innenschaft auf: die Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Dazu sei inzwischen ein Gutachten zur Kostenentwicklung beauftragt worden.

Auch wenn es kein Pfeifkonzert wie bei ihrem Vorgänger Lauterbach gab, fiel der Applaus nach Warkens Rede wie erwartet verhalten aus.

Die Berliner Abgeordnete Doris Höpner (Hausärztinnen und Hausärzte in Berlin) fasste am Rande des DÄT die Stimmungslage vieler Ärzt:innen wie folgt zusammen: „Ich bin wirklich traurig und auch empört darüber, dass das, was wir tun, unsere Intention und unsere Liebe zum Beruf, von der Politik nicht gewürdigt wird. Es geht immer nur um Geld.“

Zuvor hatte Reinhardt die Paracelsus-Medaille der deutschen Ärzteschaft an Prof. Dr. med. Michael P. Manns (posthum), Dr. med. Christiane Gross und Prof. Dr. med. Joachim Grifka verliehen. Im Rahmen der traditionellen Totenehrung wurde unter anderem der Berliner Ärztin Jenny De la Torre Castro gedacht, die sich um die medizinische Versorgung obdachloser Menschen besonders verdient gemacht hat.

Suchtmedizin: „Der späte Schaden wird besser finanziert als die frühe Hilfe“

In der zweiten Tageshälfte folgte die erste Plenarsitzung. Der geplante Schwerpunkt lag auf den Themen Drogen und Sucht. Die BÄK hatte diesen mit dem Titel „Suchtmedizin im Wandel – Ärztliche Verantwortung zwischen Prävention, Versorgung und Regulierung“ überschrieben. Doch bevor der Schwerpunkt behandelt wurde, äußerte der Berliner Abgeordnete Julian Veelken (FrAktion Gesundheit) die Kritik, dass sich der DÄT nicht auf die aktuellen gesundheitspolitischen Herausforderungen fokussiere. Damit stand er nicht allein da. Eine Umfrage des Ärztenachrichtendienstes bestätigte seine Kritik: Rund 80 Prozent der Befragten forderten, dass sich der DÄT vor allem der aktuellen Gesundheitspolitik widmen solle.

Für das gewählte Schwerpunktthema war ein prominenter Referent eingeladen worden. Prof. Dr. med. Hendrik Streeck, Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, führte in die Debatte ein. Er kritisierte die unzureichende Finanzierung der Suchtprävention und der frühen Suchttherapie in Deutschland. „Der späte Schaden wird besser finanziert als die frühe Hilfe“, bilanzierte er. In der Praxis werde technische Medizin oft verlässlicher abgebildet als die sprechende Medizin und die Rehabilitation. In Deutschland sind laut Streeck rund zehn Millionen Menschen abhängig oder suchtkrank. Während früher hauptsächlich Tabak, Alkohol und illegale Drogen im Fokus standen, kämen heute zahlreiche neue Suchtquellen hinzu – von aromatisierten E-Zigaretten (Vapes) und Nikotinbeuteln bis hin zu synthetischen Opioiden. Auch Kokain, Tilidin und Benzodiazepine seien längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen.

Insbesondere mit Blick auf Jugendliche betonte er: „Wenn junge Menschen angesprochen werden, darf Politik nicht so tun, als ginge es nur um individuelle Konsumentscheidungen.“ Er sprach sich deshalb für höhere Tabaksteuern, strengere Regeln für Vapes, ein Verbot gesundheitsschädlicher Zusatzstoffe und die Abschaffung des begleiteten Trinkens ab 14 Jahren aus. Dringenden Handlungsbedarf sieht Streeck zudem bei Cannabis: „Wenn Cannabis im Wohnzimmer angebaut wird, haben sich Normalitätsgrenzen verschoben.“ In der Suchtmedizin gelte der Grundsatz, dass es selten ein „zu früh“, aber sehr häufig ein „zu spät“ gebe.

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Die Prävention scheitere dabei nicht an mangelnder Evidenz, sondern an unklaren Zuständigkeiten und der aktuellen Finanzierungslogik. Prävention sei, so Streeck, „politisch unbequem, weil ihr Erfolg leise ist“. Nötig sei daher ein radikaler Schritt hin zu einem echten präventionszentrierten Gesundheitssystem. Eine wichtige Rolle könnte hierbei das geplante Primärversorgungssystem spielen – vorausgesetzt, es ermögliche eine klare Verantwortungsübernahme für die Versorgung und werde über jährliche Pauschalen statt über Einzelkontakte vergütet.

„Opioide sind derzeit auf einem Siegeszug um die Welt“

Von unzureichenden Rahmenbedingungen in der Praxis berichtete Dr. med. Katharina Schoett, Chefärztin an der Klinik für Suchtmedizin und Ärztliche Direktorin des Ökumenischen Hainich Klinikums in Mühlhausen. Die 85 spezialisierten Stationsbetten reichten bei Weitem nicht aus, um den Bedarf zu decken: Die Warteliste umfasse derzeit rund 200 Personen. Auch Schoett betonte die enorme Bedeutung von Begleiterkrankungen bei Suchtkranken. „Ein Blick in die Kliniken zeigt, dass etwa 40 Prozent der Alkoholabhängigen an Depressionen leiden“, erklärte sie. Bei Menschen, die von harten Drogen abhängig sind, treffe dies sogar auf beinahe die Hälfte zu. „Komorbiditäten sind die Regel, nicht die Ausnahme.“ Hinzu kämen häufig organische Folgeerkrankungen wie Hypertonie, Endokarditis oder Hepatopathien.

Verschlimmert werde die Situation durch die zunehmende Verfügbarkeit hochpotenter synthetischer Opioide wie Fentanyl oder Nitazenen bei gleichzeitig sinkender Verfügbarkeit von Heroin. „Opioide sind derzeit auf einem Siegeszug um die Welt“, betonte sie. Die Substitutionstherapie sei zentral, ihre Zukunft aber unsicher. Allein in den vergangenen fünf Jahren sei die Zahl der substituierenden Ärzt:innen um neun Prozent gesunken. Zudem seien derzeit 57 Prozent von ihnen zwischen 61 und 70 Jahre alt. Wenn sie in den Ruhestand gehen, werde das dazu führen, dass wieder mehr Menschen auf illegalen Konsum ausweichen.

Im Anschluss an Schoetts Bericht forderte der DÄT eine konsequent wissenschaftsbasierte Weiterentwicklung der Suchtmedizin und Suchtpolitik in Deutschland. Die Abgeordneten sprachen sich für mehr Prävention, eine nachhaltige Stärkung der Suchthilfe und suchtmedizinischer Kompetenzen sowie für den Abbau der Stigmatisierung von Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen aus.

Als Arzt brauche ich die Beratungsstellen im Hintergrund, damit sie mir helfen, dass diese Patienten wieder in die Spur kommen. Dieses Miteinander funktioniert sehr gut.

Dr. med. Christian Messer,
Allianz Berliner Ärztinnen und Ärzte – Medi Berlin – Virchowbund
Dr. med. Christian Messer

Auch die Wichtigkeit der Suchtberatungsstellen wurde thematisiert. Auf Antrag des Berliner Abgeordneten Dr. med. Christian Messer (Allianz Berliner Ärztinnen und Ärzte – Medi Berlin – Virchowbund) forderte der DÄT die Bundesregierung auf, Suchtberatungsstellen ausreichend gut zu finanzieren. „Als Arzt brauche ich die Beratungsstellen im Hintergrund, damit sie mir helfen, dass diese Patienten wieder in die Spur kommen. Dieses Miteinander funktioniert sehr gut“, so Messer.

Mit dem Antrag „Kein Alkohol für Minderjährige“ (II - 15) forderten Dr. med. Katharina Thiede (FrAktion Gesundheit), Abgeordnete der Ärztekammer Berlin, und weitere Abgeordnete den Bundesgesetzgeber dazu auf, das „begleitete Trinken“, also den Alkoholkonsum von Jugendlichen zwischen 14 und 16 Jahren, abzuschaffen und das Mindestalter für den Kauf und Konsum von Alkohol auf 18 Jahre zu erhöhen. Der Antrag wurde angenommen.

„Warum wir sehenden Auges Kinder und Jugendliche dieser Gefahr aussetzen – das verstehe ich einfach nicht. Wir müssen dem einen Riegel vorschieben. Ich fordere ein Social-Media-Verbot bis 16 Jahre. Ein Verbot ist ein einfacher präventiver Schritt“, so PD Dr. med. Peter Bobbert, Präsident und Abgeordneter der Ärztekammer Berlin (Marburger Bund). Die Regulierung sei zwar nicht leicht zu kontrollieren, dennoch sei sie richtig. Er erinnerte daran, dass Filme, die nicht für Jugendliche geeignet sind, auch erst ab 22 Uhr im TV gezeigt werden dürfen.

In seinem Redebeitrag bezog er sich auf den Antrag „Social-Media-Regulierung ist Gesundheitsschutz von Kindern und Jugendlichen“ (II - 22). Darin sprechen sich Bobbert und weitere Abgeordnete für eine deutlich strengere Regulierung digitaler Plattformen zum Schutz von Minderjährigen aus. Mit der Forderung, die Nutzung sozialer Medien für Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 16 Jahren zu verbieten, geht dieser Antrag sogar noch weiter als der Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer, der ein Verbot bis zum Alter von 14 Jahren forderte (II - 03).

Warum wir sehenden Auges Kinder und Jugendliche dieser Gefahr aussetzen – das verstehe ich einfach nicht. Wir müssen dem einen Riegel vorschieben. Ich fordere ein Social-Media-Verbot bis 16 Jahre. Ein Verbot ist ein einfacher präventiver Schritt.

PD Dr. med. Peter Bobbert,
Präsident der Ärztekammer Berlin / Marburger Bund
PD Dr. med. Peter Bobbert

Weiterhin forderte der DÄT, dass Plattformbetreiber stärker in die Pflicht genommen werden, um junge Nutzer:innen wirksam vor suchtfördernden Algorithmen, schädlichen Inhalten, Cybermobbing und Grooming zu schützen. Zudem wurde der Gesetzgeber aufgefordert, Prävention, Früherkennung und Behandlung problematischer Mediennutzung bei Kindern und Jugendlichen strukturell zu stärken.

Der Antrag „Problematisches Medienverhalten reduzieren – Sucht vermeiden“ (II - 18) von Thiede und weiteren Abgeordneten erweiterte das Themenfeld noch um die gesundheitlichen Risiken, die sich durch schädliches Mediennutzungsverhalten für Menschen jeden Alters ergeben. Viele Erwachsene ebenso wie Kinder und Jugendliche verbrächten täglich zahlreiche Stunden mit audiovisuellen Medien. Die Übergänge zwischen unproblematischem, problematischem und suchtähnlichem Medienverhalten seien dabei häufig fließend. Problematisches Medienverhalten sei in der Regel kein Zufall, sondern das Ergebnis von Plattform Algorithmen und Funktionen, die gezielt Aufmerksamkeit binden und die Nutzungsdauer maximieren, heißt es in dem letztlich beschlossenen Antrag.

Fernbehandlung, ärztliche Unabhängigkeit und kostenfreie Erstkopie

Am Mittwoch stimmte der DÄT dann über Vorschläge des Vorstandes der BÄK zur Änderung der (Muster-)Berufsordnung (MBO) ab. Dazu gehören Anpassungen bezüglich der Verknüpfung von Angeboten der Fernbehandlung mit einer eigenen Niederlassung, zur Stärkung der ärztlichen Unabhängigkeit in abhängiger Beschäftigung sowie zur kostenfreien Erstkopie der Patientenakte für Patient:innen.

Klargestellt wird die auch schon bisher geltende Rechtslage, wonach sich das sogenannte Niederlassungsgebot – die Niederlassung in einer Praxis (Praxissitz) – auch auf „telemedizinische Leistungen“ bezieht. Das bedeutet, dass Ärzt:innen, die telemedizinische Leistungen erbringen, hierfür einen Praxissitz benötigen. Dies gelte selbstverständlich nicht für angestellte Ärzt:innen in Kliniken, die im Rahmen ihrer Anstellung telemedizinisch behandeln, hieß es.

Die neue Regelung zur Reduktion von Einflussnahmen durch reine Kapitalinteressen Dritter könnte sich außerdem besonders auf die medizinische Versorgung auswirken. Der Ärztetag hat folgenden neuen Absatz 3a in Paragraf 17 der MBO beschlossen: „Andere Personen, als die in der Praxis ärztlich Tätigen dürfen nicht am Gewinn der Praxis beteiligt sein, soweit nicht andere berufsrechtliche oder gesetzliche Regelungen eine gemeinsame Praxisführung erlauben.“

Ziel der Änderung sei es, die Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidungen zu stärken, hieß es in Hannover. Das Fremdbesitzverbot gilt nun „für alle Ärztinnen und Ärzte und damit auch insgesamt für alle Gesellschafts- oder Beteiligungsformen“. Mit dieser Regelung solle den nachteiligen Folgen von Kommerzialisierungstendenzen in der Medizin entgegengewirkt werden, so die Begründung des Beschlusses. In einigen Bundesländern stehen dieser jedoch gesetzliche Regelungen entgegen.

Die Beschlüsse des Deutschen Ärztetages zur MBO wirken sich nicht unmittelbar auf die Berufsordnungen der einzelnen Landesärztekammern aus. Diese müssen sie erst umsetzen. In der Regel werden die meisten Beschlüsse zur MBO allerdings in den Delegiertenversammlungen mit kleinen Abweichungen nachvollzogen. Vergütungsmodelle, die angestellte Ärzt:innen am Gewinn beteiligen, sind von der Änderung nicht betroffen. Da Medizinische Versorgungszentren (MVZ) nicht dem Berufsrecht der Ärztekammern unterliegen, sind auch sie nicht betroffen.

Mehrere Anträge von Berliner Abgeordneten der Liste „Allianz Berliner Ärztinnen und Ärzte – Medi Berlin – Virchowbund“ zielten auf eine mutmaßliche Regelungslücke hinsichtlich der sogenannten investorenbetriebenen Medizinischen Versorgungszentren (iMVZ) ab. Unter anderem fordern sie die Bundesärztekammer damit auf, zu prüfen, ob es von Investoren geführten MVZ-GmbHs rechtlich gestattet ist, privatärztliche Leistungen zu erbringen. Hintergrund ist die Beobachtung, dass sich der Fokus zunehmend vom Versorgungsauftrag hin zu lukrativen Selbstzahlerleistungen und Privatpatient:innen verschiebt. Damit verstoßen sie nach Meinung der Antragssteller:innen jedoch gegen das in den Heilberufegesetzen und den Berufsordnungen für Ärzt:innen geregelte Fremdbesitzverbot.

Medizinisches Wissen, praktische Fähigkeiten und berufliche Werte vereinen

Nach Tagen intensiver gesundheitspolitischer Debatten widmete sich der DÄT am Donnerstag der ärztlichen Weiterbildung – neben der MBO ein weiterer Kernbereich, den die Ärzt:innenschaft selbst gestalten kann.

Während die (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) zu Beginn meiner ehrenamtlichen Arbeit in den 1980er Jahren gerade einmal 13 Seiten umfasste, ist sie heute auf über 400 Seiten angewachsen – Tendenz steigend.

Dr. med. Klaus Thierse,
Marburger Bund
Dr. med. Klaus Thierse

Mit der beschlossenen Neustrukturierung rückte der DÄT das konkrete ärztliche Handeln ins Zentrum der Weiterbildung. Der Aufbau der allgemeinen Inhalte orientiert sich künftig an den sieben CanMEDS-Rollen (Canadian Medical Education Directives for Specialists). Das international weit verbreitete Kompetenz- und Rollenmodell für Ärzt:innen und andere Gesundheitsberufe schreibt erfahrenen Kolleg:innen eine Schlüsselrolle zu. Sie sollen die neuen Inhalte im klinischen Alltag aktiv vorleben. Ziel ist es, medizinisches Wissen, praktische Fähigkeiten und berufliche Werte für eine sichere, patientenorientierte Versorgung zu vereinen. Als empathische „Kommunikatoren“ bauen Ärzt:innen zudem vertrauensvolle Beziehungen zu Patient:innen auf und stärken die Zusammenarbeit im Team sowie mit anderen Gesundheitsberufen.

Fokus auf Neurologie und Psychiatrie, ÖGW und Innere Medizin

Bei den Diskussionen standen drei Fachbereiche besonders im Fokus: die Neurologie, das Öffentliche Gesundheitswesen (ÖGW) sowie die Innere Medizin mit ihren verschiedenen Schwerpunkten. Folgende Änderungen wurden beschlossen:

Neurologie und Psychiatrie: Bei der Weiterbildung im Fachgebiet Neurologie soll die bislang erforderliche Mindest- Weiterbildungszeit von zwölf Monaten um sechs Monate in der Psychiatrie und Psychotherapie reduziert werden. Gleichzeitig sieht die neue MWBO vor, dass Weiterzubildende künftig sechs Monate in der neurologischen Akutversorgung auf einer Stroke Unit arbeiten müssen. Ebenso wird die Mindestweiterbildungszeit im Gebiet Psychiatrie und Psychotherapie von zwölf Monaten auf sechs Monate in der Neurologie gekürzt. Dies sei ein Kompromiss, dem ein zäher Prozess und viele Gespräche vorausgegangen seien, hieß es vonseiten der BÄK.

Öffentliches Gesundheitswesen: Die Gesamtdauer bis zur Facharztbezeichnung verkürzt sich von 60 auf 54 Monate. Der Praxisanteil in einer ÖGW-Einrichtung steigt hingegen von 24 auf 30 Monate (davon mindestens 18 Monate im Gesundheitsamt). Die theoretische Kurs-Weiterbildung wird von 720 auf 360 Stunden halbiert.

Innere Medizin: Über die Innere Medizin und ihre Schwerpunkte wurde intensiv debattiert. Bislang schreibt die MWBO Ärzt:innen in Weiterbildung, die eine Facharztweiterbildung im Bereich Innere Medizin mit Schwerpunkt anstreben, vor, dass sie 24 Monate in diesem Spezialgebiet in der stationären Patient:innenversorgung ableisten müssen. Das sollte sich laut Vorschlag des Vorstands der BÄK ändern. Nach diesem wäre es möglich gewesen, 24 Monate stationäre Primärversorgung auch in anderen Bereichen, etwa in der Allgemeinen Inneren Medizin, abzuleisten, sodass im Schwerpunkt keine stationäre Zeit mehr vorgeschrieben war. Dazu wurde ein Änderungsantrag angenommen, sodass jetzt ein „verbindlicher Mindestanteil von 18 Monaten stationärer Weiterbildung in der jeweiligen Facharztkompetenz“ festgeschrieben ist. Insbesondere der Berliner Abgeordnete Dr. med. Klaus-Peter Spies (Allianz Berliner Ärztinnen und Ärzte – Medi Berlin – Virchowbund) begrüßte diese Entscheidung, da damit der zunehmenden Ambulantisierung der medizinischen Versorgung Rechnung getragen wird, aber auch die erforderliche stationäre Weiterbildung abgebildet ist.

Damit wird der zunehmenden Ambulantisierung der medizinischen Versorgung Rechnung getragen und die erforderliche stationäre Weiterbildung ist ebenfalls abgebildet.

Dr. med. Klaus-Peter Spies,
Allianz Berliner Ärztinnen und Ärzte – Medi Berlin – Virchowbund

Mehr Zeit, um die Multimorbidität abzubilden

Auch in diesem Jahr beschloss der Deutsche Ärztetag Anpassungen im Abschnitt C der MWBO:

Geriatrie: Bei den Mindestanforderungen entfällt künftig die starre Liste zugangsberechtigter Fächer – es genügt eine Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung. Um den Zugang für alle patientennah tätigen Fachrichtungen zu öffnen, wird die Weiterbildungszeit von 18 auf 24 Monate verlängert. Diese Entscheidung wurde von Dr. med. Kathleen Chaoui (Allianz Berliner Ärztinnen und Ärzte – Medi Berlin – Virchowbund) sehr befürwortet. Sie hatte bereits auf dem 129. DÄT in Leipzig eine Verlängerung angeregt. Die Berliner Abgeordnete Dr. med. Charlotte Hillmann (FrAktion Gesundheit) fasste den Beschluss passend zusammen: „Das ist gut, denn wir brauchen mehr Zeit, um die Multimorbidität abzubilden.“

Medizinische Informatik: Der Kopfteil dieser Zusatzweiterbildung wurde um den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) ergänzt, um der wachsenden Bedeutung digitaler Anwendungen in der Medizin Rechnung zu tragen.

Das ist gut, denn wir brauchen mehr Zeit, um die Multimorbidität abzubilden.

Dr. med. Charlotte Hillmann,
FrAktion Gesundheit
Dr. med. Charlotte Hillmann

Krisenkompetenz: Sterbe- und Suizidwünsche

Angesichts steigender Suizidzahlen in Deutschland forderte der Berliner Abgeordnete Prof. Dr. med. Jörg Weimann (Marburger Bund) eine Erweiterung der MWBO. „In Deutschland gibt es jährlich 10.000 Suizide und 100.000 Suizidversuche. Diese Zahlen sprechen eine klare Sprache“, so Weimann. Der entsprechende angenommene Antrag sieht vor, den Umgang mit Todes- und Suizidwünschen einschließlich der Grundlagen zur Suizidprävention fest in die MWBO aufzunehmen.

Da Ärzt:innen sowohl im beruflichen als auch im privaten Umfeld regelmäßig mit solchen Situationen konfrontiert werden, gehöre es zu ihren Kernaufgaben, Betroffenen offen und zugewandt zu begegnen und passende Hilfsangebote zu vermitteln. Da es bislang an flächendeckenden Fortbildungen fehle – entsprechendem CME-akkreditierte Veranstaltungen sind in den Kalendern der Landesärztekammern rar –, sollen die neuen Vorgaben diese essenziellen Kenntnisse nun fachübergreifend und verpflichtend verankern.

In Deutschland gibt es jährlich 10.000 Suizide und 100.000 Suizidversuche. Diese Zahlen sprechen eine klare Sprache.

Prof. Dr. med. Jörg Weimann,
Marburger Bund
Prof. Dr. med. Jörg Weimann, D.E.A.A.

Ein zweiter Antrag von Weimann und weiteren Berliner Abgeordneten zu diesem Thema fordert die Bundesregierung sowie alle am Gesundheitswesen beteiligten Organisationen dazu auf, allen gewerblichen Angeboten der Suizidassistenz Einhalt zu gebieten (Ic - 74). Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, für eine gesetzliche Regulierung der Suizidassistenz zu sorgen (Ic - 77). Beide Anträge wurden an den Vorstand überwiesen.

Letzter Tag: Eine Antragsflut endet im Schock

Am letzten Tag standen einige wichtige Anträge von Berliner Abgeordneten auf der Agenda. So freute sich Dr. med. Susanne von der Heydt (Marburger Bund) über die Annahme ihres Antrags zur Stärkung der Regelversorgung (Ic - 80). Die Landesärztekammern beobachten zunehmend, dass gewerbliche nichtärztliche Anbieter:innen junge Ärzt:innen abwerben und mit vermeintlich besseren Arbeitsbedingungen und hohen Gehältern locken. Ein Teil davon betreibt rechtlich mehr als fragwürdige medizinische Geschäftsmodelle. Um so Regelversorgung von Patient:innen langfristig zu stärken, sollen jungen Ärzt:innen deshalb gezielt Informationen zu berufsrechtlichen Regelungen und gesetzlichen Vorgaben vermittelt werden, insbesondere zu Tätigkeitsfeldern, die zumindest teilweise oder vollständig berufs- und gesetzeswidrig sind. „Wir müssen daran denken, immer wieder zu zeigen, was für einen tollen Beruf wir ausüben und welche Erfüllung es ist, als Fachärztin oder Facharzt tätig zu sein und an einer guten Versorgung teilzuhaben“, so von der Heydt.

Mit dem ebenfalls angenommenen Antrag „Transparenz und Qualitätssicherung bei ärztlicher Beratung über digitale Kanäle“ (Ic - 75) rückten erneut die sozialen Medien in den Fokus des Ärztetages. Der Beschluss sieht vor, fundierte Empfehlungen zu entwickeln, um die Qualität und Transparenz ärztlicher Informationsangebote im Internet zu sichern. Unter anderem soll klar geregelt werden, welche Qualifikationsnachweise Ärzt:innen bei digitalen Angeboten verpflichtend und für Laien verständlich angeben müssen. Zudem wird die bestehende „Handreichung der Bundesärztekammer – Ärzt:innen in sozialen Medien“ aktualisiert und um neue, praxisnahe Handlungsempfehlungen ergänzt.

Wir müssen daran denken, immer wieder zu zeigen, was für einen tollen Beruf wir ausüben und welche Erfüllung es ist, als Fachärztin oder Facharzt tätig zu sein und an einer guten Versorgung teilzuhaben.

Dr. med. Susanne von der Heydt,
Marburger Bund
Dr. med. Susanne von der Heydt, MPH

Von der Heydt und weitere Berliner Abgeordnete forderten zudem die Einführung eines ärztlichen Approbationsregisters in Deutschland (Ic - 65). Begründet wurde dies damit, dass Ärzt:innen, gegen die in einem Bundesland approbationsrechtliche Maßnahmen verhängt wurden, derzeit durch Wohnsitz- oder Tätigkeitswechsel die Aufsicht über sie erschweren können. Aktuelle Fälle – darunter Ärzt:innen, die trotz Approbationsverlustes im Ausland in Deutschland praktizieren – belegen die Schutzlücke eindrücklich.

Mit dem Antrag Ic - 68 fordern Dr. med. Regine Held (Allianz Berliner Ärztinnen und Ärzte – Medi Berlin – Virchowbund) und weitere Berliner Abgeordnete die Durchsetzung der Berufsordnung gegen gewerbliche Geschäftsmodelle. Die Landesärztekammern sollen Missachtungen des Niederlassungsgebotes sowie des Fremdbesitzverbotes von ärztlichen Praxen künftig klarer zu kommunizieren und konsequent zu ahnden. Um Grauzonen effektiver auszuleuchten, soll unter anderem der interne Informationsfluss zwischen den Melde- und Rechtsabteilungen der Kammern nachhaltig verbessert werden.

Gleichzeitig soll die Politik in die Pflicht genommen. werden. Die Landesregierungen sollen spezielle Stellen schaffen, damit die Heilberufegesetze künftig auch gegenüber Akteuren und Investoren durchgesetzt werden können, die selbst keine Kammermitglieder sind. Um den Druck auf dem Rechtsweg zu erhöhen, wird die Bundesärztekammer beauftragt, ihre Mitgliedschaft in der Wettbewerbszentrale aktiv für bundesweite Musterprozesse gegen dubiose Anbieter zu nutzen. Unterstützt wird dieses Vorhaben durch eine Aufstockung der personellen und finanziellen Ressourcen mbei den Landesärztekammern und der BÄK. Flankiert wird die Offensive von einer bundesweiten Informationskampagne, die gezielt über die Risiken problematischer Geschäftsmodelle im Gesundheitswesen aufklären soll.

Zur großen Freude der Berliner Antragstellenden wurde der Antrag „Folgefinanzierung und Ausbau von Schulgesundheitsfachkräften an öffentlichen Schulen“ (Ic - 112) von Dr. med. Konstanze Schütze (Allianz Berliner Ärztinnen und Ärzte – Medi Berlin – Virchowbund) angenommen. Damit werden die Landesregierungen aufgefordert, die Finanzierung von Schulgesundheitsfachkräften an allen öffentlichen Schulen zu realisieren.

„Wir als Ärztetag müssen jetzt ein Zeichen setzen“

Nach der Mittagspause gaben Vertreterinnen der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e. V. (bvmd) überraschend vor dem Plenum eine Erklärung ab. Sie berichteten von übergriffigem Verhalten, das sie in den vergangenen Tagen erlebt hatten. In ihrer Rede machten sie unmissverständlich deutlich: „Kommentare über unser hübsches Auftreten sind unangebracht. Kommentare über unsere Ausschnitte sind unangebracht. Hände auf Rücken und Gesäßen sind unangebracht.“ Zudem berichteten sie von Einladungen auf Hotelzimmer und der Erfahrung, dass berufspolitische Gespräche vorzugsweise mit männlichen Kollegen, nicht aber mit den Frauen der bvmd-Delegation geführt wurden.

Für dieses öffentliche Sichtbarmachen erhielten die Studentinnen stehende Ovationen der gesamten Versammlung sowie zahlreiche Solidaritätsbekundungen. Im Anschluss berichteten weitere Abgeordnete von eigenen Erfahrungen mit Machtmissbrauch und Übergriffen im Berufsalltag und forderten konkrete Maßnahmen im Umgang mit sexualisierter Gewalt durch Ärzt:innen. So schilderte auch Dr. med. Christian Messer (Allianz Berliner Ärztinnen und Ärzte – Medi Berlin – Virchowbund) Diskriminierungen, die er als homosexueller Mann während seiner ärztlichen Weiterbildung erfahren hatte, und mahnte dringend strukturelle Veränderungen an.

Wir brauchen Anlaufstellen außerhalb der Betriebe, in den Kammern. Mit echten Durchgriffsrechten, um Machtmissbrauch endlich abzustellen.

Dr. med. Friedrich Welz,
Marburger Bund
Dr. med. Friedrich Welz

Hierzu wurde auch der Antrag Ic - 22 von Prof. Dr. med. Mandy Mangler (Marburger Bund) angenommen. Damit spricht sich der DÄT dafür aus, gemeinsam mit den zuständigen staatlichen Stellen (Ministerien, Senatsverwaltungen sowie Approbationsbehörden der Länder) einen bundesweit einheitlichen, transparenten und konsequenten Umgang mit sexualisierten Übergriffen durch Ärzt:innen gegenüber Patient:innen zu entwickeln und umzusetzen.

„Wir als Ärztetag müssen jetzt ein Zeichen setzen“, forderte etwa die Berliner Abgeordnete Alexandra Archoudoulakis (Marburger Bund) mit Blick auf die Anträge Ic - 95 und Ic - 96. Mit diesen wurde beschlossen, die Themen „Machtmissbrauch, sexualisierte Gewalt und Diskriminierung“ zum Schwerpunkt des kommenden 131. Deutschen Ärztetages in Wiesbaden zu machen sowie strukturelle Reformen in Weiterbildung und Wissenschaft anzustreben.

Dr. med. Friedrich Welz (Marburger Bund) ergänzte sichtlich bewegt: „Wir brauchen Anlaufstellen außerhalb der Betriebe, in den Kammern. Mit echten Durchgriffsrechten, um Machtmissbrauch endlich abzustellen.“Der Antrag Ic - 67 nahm den besseren Schutz von Patient:innen vor sexuellen Übergriffen durch Ärzt:innen – insbesondere bei Wiederholungsverdacht – in den Fokus. Hierzu betonte von der Heydt: „Wir müssenMöglichkeiten haben, deutlicher und schneller von den Approbationsbehörden gehört zu werden.“

Der 130. Deutsche Ärztetag in Hannover begann mit fachlichen Auseinandersetzungen zwischen Berufsstand und Politik und endete mit einem emotionalen Beben. Während die Debatten um Spargesetze, Strukturreformen und die Abwehr kommerzieller Investoren das Tagesprogramm eines zunehmend verunsicherten Berufsstandes abbildeten, war es die mutige Erklärung der Medizinstudierenden, die der Tagung ihr eigentliches Gesicht verlieh. Die stehenden Ovationen des Plenums lassen hoffen, dass die Ärzt:innenschaft nicht nur bereit ist, gegen äußere finanzielle Bedrohungen zu kämpfen, sondern auch die eigenen, inneren Missstände anzugehen. Hannover 2026 hinterlässt damit ein hoffnungsvolles Aufbruchssignal für ein moderneres, gerechteres und wehrhafteres Gesundheitswesen.

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Gemeinsame Erklärung der BÄK und der Landesärztekammern

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Beim Dialogforum der Bundesärztekammer stand im Vorfeld des 130. Deutschen Ärztetages eine unbequeme Frage im
Raum: Wie kann die ärztliche Selbstverwaltung Nachwuchs gewinnen, wenn die nachfolgende Generation zwischen
Schichtdienst und Weiterbildungslogbuch kaum Zeit für ein Ehrenamt hat?

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