Immer auf dem Laufenden bleiben
Ob sie denn gar keine Fachliteratur lese, möchte der Chefarzt von seiner jungen Mitarbeiterin wissen. Die Ärztin verneint: Für ihre Arbeit in der Klinik reiche vollständig aus, was sie an der Uni gelernt habe und was im Kollegenkreis oder in Lehrgängen diskutiert werde. Ziemlich nonchalant, diese Antwort. Was die Heldin von Christoph Heins – zu Beginn der 80er-Jahre des vorigen Jahrhunderts in der DDR unter dem Titel „Der fremde Freund“, in den alten Bundesländern als „Drachenblut“ erschienener – Novelle äußert, wäre heute zumindest problematisch: Man kann daran zweifeln, dass die Ärztin allein mit Gesprächen im Kreis der Kolleg:innen und mit gelegentlichen Lehrgängen der Fortbildungspflicht von Ärztinnen und Ärzten genügt.
Diese Pflicht ist seit Beginn des Jahres 2004, als das Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherungen in Kraft trat, Bestandteil des Sozialgesetzbuches V (SGB V) – und damit Bundesgesetz. Schon zuvor bestand die berufsrechtliche Pflicht zur Fortbildung. Sie ist in § 4 der Berufsordnung der Ärztekammer Berlin festgehalten. Dort heißt es: „Ärztinnen und Ärzte, die ihren Beruf ausüben, sind verpflichtet, sich in dem Umfange beruflich fortzubilden, wie es zur Erhaltung und Entwicklung der zu ihrer Berufsausübung erforderlichen Fachkenntnisse notwendig ist.“
Continuing Medical Education – Bildung, die nie aufhört
Auf den ersten Blick ist es aber selbst für Ärzt:innen schwer, die verschiedenen Ebenen der „Bildung“ im ärztlichen Berufsleben – Ausbildung, Weiterbildung, Erwerb von Zusatzbezeichnungen und Fortbildung – auseinanderzuhalten. Fortbildung ist unter all diesen „Bildungen“ das, was nie aufhört. Das hat sie mit den Fortschritten der Medizin gemeinsam: Es handelt sich um eine unendliche Geschichte. Allenfalls im wohlverdienten Ruhestand darf sie ein Ende haben. Ihre Inhalte bauen auf denen des Medizinstudiums und der Weiterbildung auf. International wird dieses nicht enden wollende Projekt als „Continuing Professional Development“ (CPD) und „Continuing Medical Education“ – besser bekannt unter dem Kürzel CME – bezeichnet.
In Berlin wurde bereits 2001 ein freiwilliges Fortbildungszertifikat eingeführt. Und nachdem der Deutsche Ärztetag im Jahr 2004 den Beschluss für die Grundlagen der CME gefasst hatte, sind in der Patientenversorgung tätige Ärzt:innen – zunächst die ambulant kassenärztlich tätigen, wenig später auch die im Krankenhaus angestellten Mediziner:innen – verpflichtet, Fortbildungspunkte zu sammeln: mindestens 250 in fünf Jahren. Im vergangenen Jahrzehnt sei, analog zu den Entwicklungen in der ärztlichen Weiterbildung, immer deutlicher geworden, dass Fortbildung mehr beinhaltet als den Erwerb und die Aktualisierung fachlichen Wissens, sagt Dr. med. Matthias Brockstedt, der auf ein mehr als zwanzigjähriges Engagement für das Thema zurückblickt. „Der Akzent hat sich vom reinen Wissenserwerb hin zum Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten in der tagtäglichen Begegnung mit den Patientinnen und Patienten verschoben.“
Wir haben ein Gelöbnis abgelegt, unsere Patientinnen und Patienten bestmöglich zu behandeln, und es liegt in unserem eigenen Interesse, auf dem Laufenden zu bleiben.
Nur Mut: CME ist kein Hexenwerk
„Die Hälfte von dem, was Ihr als Studenten gelernt habt, wird sich in zehn Jahren als falsch herausstellen. Das Problem ist, dass keiner eurer Lehrer weiß, welche Hälfte.“ So warnte im Jahr 1947 der Dekan der Harvard Medical School, Charles Sidney Burwell, die Medizinstudierenden. Liegt die Halbwertszeit des medizinischen Wissens, wie seither oft behauptet, bei nur fünf Jahren? Kein Zweifel, ständig kommt neues Wissen hinzu, man denke nur an die Fülle neuer Medikamente aus der Onkologie. Und zudem vergessen Ärzt:innen Brauchbares, das sie gelernt haben. Einer Schätzung zufolge gehen durchschnittlich fünf Prozent des Fachwissens binnen zwei Jahren verloren. Zudem werden in jedem Jahr rund 25.000 neue randomisiert-kontrollierte Studien publiziert und gesellen sich zu den 500.000 bereits vorhandenen, sodass sich das medizinische Wissen alle 20 Jahre verdoppelt.
Ist das nicht entmutigend? Prof. Dr. med. Stefan Sauerland vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat diese Rechnung aufgestellt (Zitiert nach dem Beitrag „Welche Halbwertszeit hat medizinisches Wissen?“, den Prof. Dr. med. Stefan Sauerland und Dr. Siw Waffenschmidt 2018 im Auftrag des Netzwerks Evidenzbasierte Medizin verfassten). Er gibt allerdings zu bedenken, dass nicht jede Studie zu einer Veränderung von Behandlungsstandards führt. Der medizinische Fortschritt sei längst nicht so rasant, wie oft kolportiert. Mit CME und dem soliden Fundament einer Schulung in evidenzbasierter Medizin (EbM) könne man es durchaus schaffen, die „wesentlichen Neuerungen im eigenen Therapiegebiet mitzubekommen und einzuordnen“.
Neufassung der (Muster-)Fortbildungsordnung beschlossen
Dementsprechend ist die fortlaufende Aktualisierung ärztlichen Wissens und Könnens seit über 20 Jahren in eine von der ärztlichen Selbstverwaltung entwickelte Struktur eingebettet. Auf dem diesjährigen 128. Deutschen Ärztetag in Mainz stand das Thema „Neufassung der (Muster-)Fortbildungsordnung (MFBO) für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte“ aus gutem Grund auf der Tagesordnung. Es gebe „dringenden Anpassungsbedarf“, führte etwa Dr. med. Gerald Quitterer, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer und Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer, vor den Delegierten aus. Die Rahmenbedingungen hätten sich seit der letzten Aktualisierung der MFBO im Jahr 2013 deutlich geändert. Mit Blick auf die nötige Neutralität und Transparenz der Angebote habe sich in den vergangenen Jahren beispielsweise als problematisch erwiesen, dass Gerichte Klagen seitens der Industrie wegen Nicht-Anerkennung der von ihnen gesponserten Veranstaltungen vermehrt anerkannt haben. „Diesem Missstand der für die Kammern nachteiligen Rechtsprechung müssen wir entgegentreten“, forderte Quitterer.
Vor diesem Hintergrund hat die Bundesärztekammer im Jahr 2022 eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die unter sachkundiger Rechtsberatung einen finalen Entwurf für eine aktualisierte MFBO ausgearbeitet hat, über den die Delegierten beim Ärztetag in Mainz beraten und abgestimmt haben. Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Der Entwurf wurde mit einer überwältigenden Mehrheit von 195 Ja-Stimmen, bei 241 abgegebenen Stimmen, angenommen.
Was ändert sich mit der neuen MFBO?
Zunächst ist nicht ganz unwichtig, dass unter § 3 als „Inhalte ärztlicher Fortbildung“ nicht mehr nur „Fachkenntnisse“, sondern Inhalte, die „zur Erhaltung und Fortentwicklung der zur Berufsausübung notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten“ geeignet sind, womit auch der interprofessionellen Zusammenarbeit und der Befähigung zu wissenschaftlichem Arbeiten Rechnung getragen wird. Ein deutliches Signal für die Bedeutung der evidenzbasierten Medizin (EbM). Als Kernstück der MFBO gilt weiterhin § 5, der inhaltliche, didaktische und formale Anerkennungsvoraussetzungen für alle Fortbildungsangebote festlegt.
Dass – wie in § 6 vorgesehen – Sponsoren keinen Einfluss auf die Themen und Inhalte der Veranstaltungen nehmen dürfen, für die Ärztekammern Fortbildungspunkte vergeben, war in der Diskussion des Entwurfs unstrittig und soll in Zukunft gerichtsfeste Wirkung entfalten. Die Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidungen müsse gewahrt sein, sie dürften nicht zugunsten wirtschaftlicher Interessen beeinflusst werden, heißt es dazu im Text. Dass das Sponsoring sich in Zukunft auf die Durchführung des wissenschaftlichen Programms beschränken soll, wurde jedoch vereinzelt aus Gründen der Praktikabilität kritisch gesehen. Auch Berliner Delegierte setzten zum Teil unterschiedliche Akzente. Dr. med. Regine Held (Allianz Berliner Ärztinnen und Ärzte – MEDI Berlin – Virchowbund), stellvertretende Vorsitzende des Fortbildungsausschusses der Ärztekammer Berlin, betonte: „Wir haben alle genug Kritikfähigkeit, die uns vor Beeinflussung schützt.“ Ihre Kollegin Dr. med. Katharina Thiede (FrAktion Gesundheit) erklärte hingegen zu möglichem Einfluss der Industrie: „Unser Misstrauen kann gar nicht groß genug sein.“
Eindrücke von einer Fortbildungsveranstaltung
Evidenzbasierte Fortbildungsangebote
Dass Ärztekammern nur dann Fortbildungspunkte für die Teilnahme an Fortbildungen vergeben können, wenn in diesen die vorhandene Evidenz dargestellt wird und sie sich an der Nutzenbewertung durch unabhängige Institute wie dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) sowie an Leitlinien orientieren, war unter den Delegierten des ärztlichen Parlamentes Konsens. „Wir müssen darauf achten, dass der Arztberuf ein wissenschaftlicher ist“, betonte etwa Prof. Dr. med. habil. Bernd Haubitz von der Ärztekammer Niedersachsen.
Dabei geht es nicht zuletzt um das Ansehen des Berufsstandes. In diesem Zusammenhang wurde eine im März 2024 ausgestrahlte Folge der Sendung „ZDF Magazin Royale“ erwähnt, in der sich der Satiriker Jan Böhmermann in dem ihm eigenen Stil Fortbildungsangeboten für Zahnärzt:innen widmete. Er berichtete von sehr grenzwertigen, aber von verschiedenen Zahnärztekammern mit Fortbildungspunkten versehenen Fortbildungsveranstaltungen. Teilweise hatten die Landeszahnärztekammern sogar eigene, unbemerkt eingeschmuggelte „Vorschläge“ des ZDF-Teams akzeptiert. „Forever Young? Veneers für Milchzähne“, „Paro_No-ditis mit Heilsteinen“ oder „Zahnfleisch-Hypnose“ sind nur einige Beispiele.
„Das ist bei uns kaum vorstellbar, wir schauen genau hin“, versichert die Ärztin Dr. med. Laura Tosberg, seit April 2024 Leiterin der Abteilung Fortbildung / Qualitätssicherung der Ärztekammer Berlin. Insgesamt gehen bei der Fachabteilung pro Jahr Anträge für die Anerkennung von rund 20.000 Veranstaltungen als ärztliche Fortbildung ein. Den Mitarbeitenden kommen bei dem „genauen Hinschauen“ zwei Aufgaben zu: Sie müssen prüfen, ob Fortbildungsangebote einerseits aufgrund ihrer fachlichen Qualität und andererseits durch die Abwesenheit von Einflussnahme aufgrund kommerzieller Interessen eine „Bepunktung“ verdienen. „Die Herausforderung beim Prüfen der Qualität besteht darin, dass wir das vor der jeweiligen Veranstaltung anhand der eingereichten Unterlagen wie Programm und beispielsweise Power-Point-Folien tun müssen“, erklärt Tosberg.
Fortbildungsausschuss und -beirat beraten und klären
Unterstützt werden die hauptamtlichen Mitarbeitenden der Fachabteilung unter anderem durch den Fortbildungsausschuss. Dieser besteht aus zwölf von der Delegiertenversammlung gewählten Mitgliedern sowie einer bzw. einem nicht stimmberechtigten Vertreter:in des Vorstandes. Die Ausschussmitglieder kommen aus verschiedenen medizinischen Fachrichtungen und haben zudem die Aufgabe, die Delegiertenversammlung und den Vorstand der Ärztekammer Berlin in allen Angelegenheiten, die die ärztliche Fortbildung betreffen, zu beraten.
Während der Fortbildungsausschuss schwerpunktmäßig für die konzeptionelle Arbeit zuständig ist, wird der aus 23 Mitgliedern verschiedener Fachgebiete bestehende Fortbildungsbeirat von der Abteilung Fortbildung / Qualitätssicherung in Einzelfällen hinzugezogen, wenn hinsichtlich der Anerkennung eines Antrages fachlicher Klärungsbedarf besteht. Hält die Ärztekammer Berlin eine Anerkennung für nicht sinnvoll, können Antragstellende bei der Widerspruchsstelle Einspruch gegen die Ablehnung erheben. Zudem können natürlich auch Fortbildungen stattfinden, für die keine Fortbildungspunkte vergeben wurden. Die Anerkennung durch eine Ärztekammer sei allerdings als „Qualitätssiegel“ sehr gefragt, berichtet Brockstedt, langjähriger Vorsitzende des Fortbildungsausschusses Ärztekammer Berlin.
Ob die Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidung durch ein Fortbildungsangebot gefährdet ist, das in der Absicht einer Beeinflussung, also interessengeleitet, finanziell unterstützt wird, muss ebenfalls kritisch geprüft werden. Wichtig ist, dass dabei neben Pharmafirmen auch Herstellende von Medizinprodukten und andere Anbieter im Blick sind, für die sich ärztliche Entscheidungen mit eigenen wirtschaftlichen Interessen verknüpfen. Neben Transparenz sind dafür feste Regularien wichtig.
Fortbildungspunkte und das Fortbildungszertifikat im Blick behalten
Wie viele CME-Punkte benötige ich noch? Wo kann ich das Fortbildungszertifikat beantragen? Mit dem elektronischen Fortbildungspunktekonto im Mitgliederportal der Ärztekammer Berlin erhalten die Mitglieder schnell einen Überblick über ihre registrierten Fortbildungsaktivitäten und -punkte. Haben sie die notwendige Anzahl erreicht, können sie die Ausstellung ihres Fortbildungszertifikates beantragen.
Fragen und Antworten etwa zum Fortbildungskonto, zur Nachweispflicht ärztlicher Fortbildung oder zur Gültigkeit des Fortbildungszertifikates gibt es unter www.aekb.de/aerzt-innen/fortbildung/fortbildungspunktekonto.
Zieht man sich auf das zurück, was man einmal gelernt hat, dann bekommt man einfach nicht mit, dass sich ständig etwas tut.
Fortbildungen ermöglichen und nicht verhindern
Dementsprechend wurden konkrete Anforderungen in der (Muster-)Fortbildungsordnung festgelegt, die der Ärztetag in Mainz verabschiedet hat. Für die Landesärztekammern, die während der vergangenen zwei Jahre an der Erarbeitung des Textes beteiligt waren und diesen durch ihre Rechtsabteilungen haben prüfen lassen, beginnt nun der Prozess der Umsetzung. Das kann beispielsweise bedeuten, dass die Anbieter künftig weitere Unterlagen einreichen müssen. „Wir möchten es den Antragstellenden dabei aber so leicht wie möglich machen“, versichert Tosberg.
Den Antragsprozess erleichtern soll auch das neue CME-Antragsportal der Ärztekammer Berlin (zum bestehenden CME-Portal), das momentan technisch und gestalterisch neu konzipiert und entwickelt wird. Besonders im Fokus steht dabei die Nutzerzentrierung. Die zunehmende Digitalisierung der Abteilung kann Anmeldungen ebenso erleichtern wie die anschließenden Evaluationen. „Unser Selbstverständnis ist es schließlich, Fortbildungen zu ermöglichen und nicht, sie zu verhindern“, betont die neue Leiterin der Abteilung Fortbildung / Qualitätssicherung.
Auch beim Prozedere der Führung der individuellen Punktekonten will man den Kammermitgliedern die Arbeit erleichtern: „Da verstehen wir uns ganz klar als Dienstleister“, so Tosberg. Man wolle die Mitglieder bei der Erfüllung der Fortbildungspflicht unterstützen und bemühe sich fortlaufend um die Optimierung der Rahmenbedingungen. Schon heute stehen persönliche Punktekonten und einheitliche Fortbildungsnummern (EFN) als Barcode zur Verfügung. Perspektivisch soll der Zugang über das erneuerte Kammerportal möglich sein.
Im Fortbildungskalender passende Veranstaltungen finden
„Auch die Website der Ärztekammer Berlin wird aktuell überarbeitet. Wir haben vor, den Fortbildungskalender (zum bestehenden Fortbildungskalender) hinsichtlich der inhaltlichen Darstellung und der Nutzerfreundlichkeit zu verbessern“, erklärt Tosberg. „Ärzt:innen können dann direkt auf unserer Website nach Fortbildungsveranstaltungen suchen, die von der Ärztekammer Berlin als ärztliche Fortbildungsmaßnahmen anerkannt sind.“ Neu ist beispielsweise die Möglichkeit, nach Fortbildungsformaten, das heißt nach Präsenz-, Online- oder Hybrid-Veranstaltungen zu filtern. „Mit dieser Wahlmöglichkeit tragen wir dem breiten Spektrum an Formaten ebenso Rechnung wie dem Wunsch der Teilnehmenden nach Flexibilität“, so Tosberg.
Eine Millionenstadt wie Berlin, die zudem Europas größtes Universitätsklinikum beherbergt, ist hinsichtlich des Angebots an Präsenzveranstaltungen für die ärztliche Fortbildung ohne Zweifel privilegiert. Die Kooperation mit der Landesärztekammer Brandenburg erweitert das Angebot nochmals. Nimmt man die Fülle der reinen Online-Angebote und der „gemischten“ Formate hinzu, die seit der Corona-Zeit an Bedeutung gewonnen haben und als besonders familienfreundlich gelten, dann erscheint es einfach, zu den 50 Fortbildungspunkten, die für das Selbststudium angesetzt und dem Konto „gutgeschrieben“ werden, im Verlauf der fünf Jahre noch 200 Punkte zu sammeln. Zudem kann jedes Mitglied im Einzelfall Verzögerungsgründe wie schwere Krankheit oder Elternzeit geltend machen.
Im besten didaktischen Fall ist Fortbildung ohnehin spannend und stellenweise sogar vergnüglich. Die benötigten Punkte sammeln sich dann ganz nebenbei an. „Man tut es ja für sich selbst“, findet die Gynäkologin Babett Ramsauer, stellvertretende Vorsitzende des Fortbildungsausschusses.
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Elke Böthin
Entstehung und Regelung ärztlicher Fortbildung in Deutschland
Eine komparative Analyse des Zeitraums 1945–1990 unter Berücksichtigung der strukturellen Entwicklung standespolitischer Grundlagen
Institut für Geschichte der Medizin und Ethik in der Medizin der Charité, 2017
Link zur Dissertation: https://refubium.fu-berlin.de/handle/fub188/7184