Der Arztbrief im Wandel
Sollten Sie bei gesellschaftlichen Anlässen Mühe haben, mit Unbekannten ins Gespräch zu kommen, empfiehlt sich das Thema „Arztbriefe“ als „Türöffner“: Fast jeder kann dazu etwas beitragen. Beispielsweise die Patientin, der nach ihrer Hüft-OP ein Schriftstück aus der Klinik für Orthopädie mit- gegeben wurde, in dem präzise „ihre“ Knieoperation beschrieben ist. Oder der hoch erfreute ältere Herr, dessen kardiologischer Entlassbrief ihn um zehn Jahre jünger macht. Aber auch die gewissenhafte junge Assistenzärztin, die an den dienstfreien Wochenenden vor lauter Briefen keine Freizeit mehr hat. Und nicht zuletzt die niedergelassene Allgemeinmedizinerin, die sich an manchen Tagen mit der Interpretation der therapierelevanten Texte quält, die ihre Patient:innen aus der Klinik mitbringen.Aus der Verzweiflung hilft dann bisweilen ein befreiendes Lachen.
Die Facebook-Seite „Arztbriefperlen“ hat über 65.000 Follower. Ausgewählte Beispiele sind auf der Seite www.praktischarzt.de/magazin/arztbrief versammelt. Da wird einem Herzpatienten eine „mexikanische Aorten klappe“ verpasst, aus der Geburtshilfe ist zu lesen: „Bei Kuhmilchunverträglichkeit des Kindes rieten wir der Mutter, abzustillen“, und aus der Inneren wird ein Glücklicher mit der schmackhaften Entlassungsmedikation „Tiramisud 10mg 2-0-0“ verabschiedet.
Auch die (Sprach-)Wissenschaft widmet sich inzwischen diesem Thema. Die Germanist:innen Dr. Sascha Bechmann und Julia Riedel von der Universität Düsseldorf haben in Zusammenarbeit mit Hausärztlichen Verbänden 197 Hausärzt:innen zu ihren Erfahrungen und ihrer Zufriedenheit mit den Arztbriefen befragt, die bei der Entlassung ihrer Patient:innen an sie verschickt wurden. Die Ergebnisse, die bereits im Jahr 2019 in der Zeitschrift „Der Hausarzt“ veröffentlicht wurden, können stationär wie ambulant tätige Ärzt:innen nicht zufrieden stimmen: „Der Aufwand führt auf beiden Seiten häufig nicht zu befriedigenden Ergebnissen“, urteilt Germanist Bechmann. „Statt dessen ergeben sich Streuverluste an den Schnittstellen.“ Und dieser Aufwand ist hoch: Laut einer früheren Studie investieren Klinikärzt:innen bis zu drei Stunden täglich in die Abfassung der Briefe. Jede bzw. jeder vierte der befragten Hausärzt:innen gab an, täglich mehr als zehn klinische Entlassbriefe zu lesen. Im Schnitt widmeten die Befragten der Lektüre dieser Briefe rund eine Stunde.
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Und was haben sie dann zu kritisieren? Es sind vor allem missverständliche Formulierungen, unbekannte oder dop peldeutige Abkürzungen sowie Inkonsistenzen und logische Widersprüche, die ihnen nach eigenem Bekunden das Leben schwer machen. Fast alle befragten niedergelassenen Ärzt:innen konnten sich an mindestens einen Fall erinnern, in dem die Informationen im Arztbrief nicht zu den beige- fügten Befunden passten. 88 Prozent der Befragten halten es für möglich, dass dies zu Fehlern bei der anschließenden ambulanten Behandlung führen kann. Bei der Aufzählung der Düsseldorfer Germanist:innen geht es also nicht nur um Fragen der Rechtschreibung und des Stils dieser Dokumente, sondern auch um deren Verständlichkeit, Widerspruchsfreiheit und Struktur. Schließlich haben diese Dokumente die Aufgabe, „therapierelevante Informationen verlustfrei und eindeutig“ zu übermitteln, wie Bechmann betont.
Leitfäden zur einheitlichen Gestaltung der Entlassungsbriefe
Der Sprachwissenschaftler plädiert dafür, die entsprechenden Voraussetzungen bereits im Studium zu schaffen: „Würden Medizinstudierende bereits das strukturierte Schreiben von Arztbriefen lernen, könnten Fehler aufgrund von Zeitmangel später im Alltag vermieden werden.“ Gerade ungeübte Assistenzärzt:innen und Berufseinsteiger:innen würden von einem Leitfaden zur einheitlichen Gestaltung von Arztbriefen profitieren. Seine Disziplin bietet dafür ihre Hilfe an: „Systematische Analysen der Sprache in Arztbriefen können dabei helfen, solche Leitfäden zu entwickeln.“
Angesichts der vielen Schreibarbeiten ist Hilfe in den Arzt zimmern sicher willkommen. Ein Teil dieser Hilfe kommt bereits aus den Computern, in die Ärzt:innen ihre Befunde ein- geben. Laut Beckmann lege die Studie jedoch „auch den Schluss nahe, dass die computergestützte Texterstellung fehleranfällig ist, wenn mit einfachen Textbausteinen gearbeitet wird.“
Doch das war im Jahr 2019, inzwischen hat sich einiges getan. Beim diesjährigen Kongress der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) stand als ein Hauptthema die Veräderung der Patientenversorgung durch Künstliche Intelligenz auf dem Programm. Die DGIM hat die Arbeitsgruppe „DGIM Futur“ gegründet. „Wir stehen an einem Punkt, an dem digitale Systeme nicht mehr nur unterstützen, sondern aktiv in Prozesse eingreifen – etwa indem sie Dokumentationen übernehmen oder Abläufe koordinieren“, sagt Jens Kleesiek, Direktor des Instituts für Künstliche Intelligenz in der Medizin am Uniklinikum Essen. Was das konkret für das Abfassen von Arztbriefen bedeuten könnte, sollte bei einem Presserundgang verdeutlicht werden, bei dem unter anderem der Stand des australischen Unternehmens Heidi Health Ltd. besucht wurde. Die Firma, die für den deutschsprachigen Raum kürzlich eine Niederlassung in Berlin eröffnet hat, bietet unter anderem Vorlagen für Entlassungsbriefe aus Kliniken. Ärzt:innen hätten schließlich keinen Eid geschworen, der sie zu einem bestimmten Zeitaufwand für Bürokratie verpflichte. Dank Künstlicher Intelligenz (KI) könnten sie Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben gewinnen, so die Argumentation des Unternehmens.
Nach meinem Dafürhalten wird die KI beim Verfassen von Arztbriefen eine ganz zentrale Rolle spielen.
KI als Werkzeug
Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) hat im Jahr 2023 eine Online-Befragung zu Arztbriefen unter ihren Mit- gliedern durchgeführt. Nur sechs Prozent der 1.150 Befragten gaben zu diesem Zeitpunkt an, KI bei der Abfassung von Arztbriefen zu nutzen. Dabei ging es in den meisten Fällen um Spracherkennung, Rechtschreibkorrekturen und Textbausteine. 32 Prozent der Befragten konnten sich aber vorstellen, KI in Zukunft verstärkt zu nutzen. Die Verfasser der Studie betonen, eine „zielgerichtete Verwendung von KI“ könne nützlich sein, um parallel zum ausführlicheren fachlichen Arztbrief laienverständliche Patientenbriefe zu erstellen und „die Entwicklung allgemeinverständlicher Arztbriefe für Fachärzte anderer Disziplinen“ zu fördern.
Heute, im Jahr 2026, sagt Tobias Schmidt-Wilcke, einer der Mitautoren der Studie und zusammen mit seinem Kollegen Dietrich Sturm Herausgeber des 2023 im Springer-Verlag erschienenen Buches „Arztbriefe in der Neurologie“, es noch deutlicher: „Nach meinem Dafürhalten wird die KI beim Ver- fassen von Arztbriefen eine ganz zentrale Rolle spielen.“ Dabei müssen allerdings auch die Auflagen des Datenschutzes bezüglich der Überführung medizinischer Informationen in Large Language Models (LLMs) berücksichtigt werden, entweder von vornherein durch Integration der KI in das Krankenhaus- informationssystem (KIS) oder durch Anonymisierung der Daten. „Wir wollen über die Nutzung der KI zur Rechtschreibüberprüfung hinausgehen“, sagt Schmidt-Wilcke. „Um möglichst effizient zu arbeiten, und beim Abfassen der Arztbriefe wichtige Vorarbeit leisten zu können, sollte die KI Zugang zu allen Daten haben.“ Dann habe sie das Zeug dazu, Ärzt:innen erheblich zu entlasten und zugleich die Qualität der Entlassungsbriefe zu verbessern. Auch für die Information der Patient:innen biete sie große Chancen: „Wir können den fertigen Arztbrief auf Knopfdruck in einen Patientenbrief mit Empfehlungen für das weitere Vorgehen umwandeln.“
Unterzeichnende Ärzt:innen haften
Neben sinnvollen Anpassungen beim „Prompten“ sei es dafür aber essenziell, dass Ärzt:innen die Vorarbeiten der KI aufmerksam sichten, kritisch hinterfragen, nach Fehlern suchen und die Texte auf ihre Sinnhaftigkeit überprüfen. Das ist auch aus rechtlicher Sicht unumgänglich. „Die juristischen Aspekte der Arztbriefschreibung sind durch das Bürgerliche Gesetzbuch, das Berufsrecht sowie das Sozialgesetzbuch V (und untergeordnete Normen) geregelt“, fassen die Neurologen in ihrer Studie von 2023 zusammen.
Unstrittig war schon im vordigitalen Zeitalter, dass für Arztbriefe immer die unterzeichnenden Ärzt:innen haften. Künstliche Intelligenz wird hier keinesfalls zum eigenständigen Akteur, sondern gilt als Hilfsmittel. Mediziner:innen müssen die so generierten Inhalte prüfen und Klinikbetreiber:innen müssen ihre Mitarbeitenden gegebenenfalls für die Anwendung schulen. „Wer KI ohne ausreichende menschliche Kontrolle in den Behandlungsablauf einbaut, verlagert das Risiko nicht auf die Maschine, sondern schafft oft ein zusätzliches Haftungsproblem“, so Rechtsanwalt Stephan Steinwachs.
Auf Nachfrage berichten viele Ärzt:innen, dass sie beim Verfassen der Briefe ein an ihren ersten Arbeitsplätzen übliches Schema oder den „Stil“ ihres Klinikchefs übernommen und beibehalten haben. So sinnvoll das auch sein mag: Der Sprachwissenschaftler Blechmann und der Neurologe Schmidt-Wilcke sind sich einig, dass Vorübungen für das Ver- fassen von Arztbriefen schon im Studium stattfinden soll ten. Ein möglicher Ansatz wäre die Frage: „Wie würden Sie die Anamnese in drei Sätzen zusammenfassen?“ Denn, so Schmidt-Wilcke, „die Erkenntnis entsteht ja oft erst mit dem schriftlichen Niederlegen“. Das Kondensieren und Gliedern von Informationen müsse gelernt werden, zunächst ganz allgemein und dann in der Weiterbildung auf das eigene Fach bezogen. „Bis man das draufhat, dauert es Jahre“, beobachtet Schmidt-Wilcke. Dabei kann sich die KI als Lernwerkzeug nützlich machen.
Was meinen Sie?
Das Wort „Brief“ leitet sich vom lateinischen „brevis“ für „kurz“ ab und bezeichnete ursprünglich eine knappe amtliche Mitteilung. Wie lang sollten Arztbriefe heute sein? Von Niedergelassenen ist einerseits zu hören, dass sie gern schnell das Wesentliche erfassen möchten. Andererseits sei es auch wünschenswert, dass die Krankenhäuser alle Erfahrungswerte mit den Kolleg:innen in der Praxis teilen. Es könnten also sowohl Kurzbefunde, die zum Beispiel in die ePA eingehen, sowie Dossiers mit den vollständigen Unterlagen sinnvoll sein
Welche Erfahrungen haben Sie mit dem Verfassen und / oder Lesen von Arztbriefen gemacht?
Schreiben Sie uns gerne an E redaktion@aekb.de.