An wen kann ich delegieren?
Nicht-ärztliche Praxisassistent:innen (NäPa) führen delegierbare Leistungen wie zum Beispiel Besuche von Patient:innen im häuslichen Umfeld sowie in Alten- und Pflegeheimen durch. Sie unterstützen und entlasten damit Haus- und Fachärzt:innen bei der Patientenbetreuung und tragen dazu bei, dass ambulante Versorgung auch außerhalb der Praxis auf hohem Niveau stattfinden kann. Um den Einsatz von Nicht-ärztlichen Praxisassistent:innen vertragsärztlich abrechnen zu können, wird nach der einschlägigen Delegationsvereinbarung unter anderem Folgendes vorausgesetzt:
- Beschäftigung in der Praxis (mindestens 20 Stunden pro Woche)
- Grundqualifizierender Berufsabschluss (MFA, Arzthelfer:in oder Abschluss nach dem Krankenpflegegesetz)
- Mindestens drei Jahre Berufserfahrung in einer haus- oder fachärztlichen Praxis
- Zusatzqualifikation Nicht-ärztliche:r Praxisassistent:in (Fortbildung bei der Ärztekammer Berlin)
Die Genehmigung zur Abrechnung wird von der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung erteilt. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zu den Genehmigungsvoraussetzungen, etwa zu erforderlichen Fallzahlen.
Die Ärztekammer Berlin bietet die Fortbildung „Nicht-ärztliche:r Praxisassistent:in“, die den Vorgaben der zwischen den Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen getroffenen Delegationsvereinbarung entspricht, bereits seit April 2015 an. In den vergangenen Jahren haben rund 260 Teilnehmende die Fortbildung erfolgreich absolviert. Dabei hat sich gezeigt, dass das Fortbildungsangebot für nahezu alle Bereiche der ärztlichen Niederlassung geeignet ist.
Weiterführende Informationen zum kommenden Fortbildungskurs „Nicht-ärztliche:r Praxisassistent:in“ der Ärztekammer Berlin ab 28. August 2023 sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Website der Ärztekammer Berlin: www.aekb.de/mfa-fortbildungsveranstaltungen. Gerne geben wir Ihnen auch telefonisch Auskunft unter T 030 408 06 - 26 36. Informieren Sie sich und überlegen Sie, ob die wertschätzende Investition in Mitarbeitende Ihrer Praxis für Sie in Betracht kommt. ∕
„NäPa“-Fortbildung
Zeitlicher Umfang
- bis zu 270 Stunden, davon
- 200 Stunden theoretische Fortbildung
- 20 Stunden Notfallmanagement
- 50 Stunden praktische Fortbildung
Teilnahmevoraussetzungen
- Abschluss MFA oder Arzthelfer:in oder Abschluss nach dem Krankenpflegegesetz
- mindestens drei Jahre Berufstätigkeit in einer haus- oder fachärztlichen Praxis
Inhalte theoretischer Teil
- Medizinische Kompetenz
- Kommunikation und Dokumentation
- Notfallmanagement, erweiterte Notfallkompetenz
- Grundlagen und Rahmenbedingungen des beruflichen Handelns, Berufsbild
Inhalte praktischer Teil
- Gelernte Theorie wird im Praxisalltag angewendet.
- Die angehenden NäPas begleiten „ihre“ Ärzt:innen bei Hausbesuchen in der Häuslichkeit der Patient:innen, in Alten- oder Pflegeheimen oder in anderen beschützenden Einrichtungen. Sie können auch Hausbesuche unter Aufsicht der Ärzt:innen selbst durchführen.
Abschluss
- Die Fortbildung wird mit einer schriftlichen Lernerfolgskontrolle abgeschlossen.
- Nach erfolgreicher Prüfung erhalten die Teilnehmenden von der Ärztekammer Berlin ein Zertifikat.