Wie wird man Medizinische:r Fachangestellte:r?

Zum Berufsabschluss MFA führen unterschiedliche Wege. Hier geben wir einen Überblick, wie Ärzt:innen nicht nur junge Menschen in den Berufsabschluss begleiten können – gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ein wichtiges Anliegen.

Auszubildende Medizinische Fachangestellte

Wege zum Berufsabschluss

Zugang zur Abschlussprüfung

… nach Ausbildung

Der bekannte und „klassische“ Weg zum Abschluss ist die Ausbildung. Vor allem junge Menschen starten so in ihr Berufsleben. Die duale Ausbildung zur oder zum Medizinischen Fachangestellten dauert in der Regel 36 Monate. Der Zugang zur Ausbildung ist barrierearm. Entgegen landläufiger Meinung benötigt man für eine duale Ausbildung, und damit auch für eine Ausbildung zur oder zum MFA, keinen Schulabschluss. Allerdings wird ein Mittlerer Schulabschluss (MSA) von den meisten Ausbildungsstätten gerne gesehen.

Bringen die Auszubildenden eine Vorbildung, etwa das Abitur oder eine andere bereits abgeschlossene Ausbildung mit, kann die Ausbildungsdauer auf bis zu 24 Monate verkürzt werden. Auszubildende, die während der Ausbildung überdurchschnittliche Leistungen zeigen, können bereits nach 18 Monaten Ausbildungszeit in die Abschlussprüfung gehen. Besonders leistungsfähige Auszubildende nutzen daher ihre Ausbildung zur oder zum MFA gerne auch als Durchgangsstation auf dem Weg ins Medizinstudium. Das ist insbesondere dann unproblematisch, wenn alle Beteiligten wissen, worauf sie sich einlassen und was sie voneinander erwarten können.

Tipp

Gut zu wissen

Das Ausbildungsverhältnis ist ein Rechtsverhältnis eigener Art zwischen dem Ausbildungsbetrieb und der oder dem Auszubildenden. Es ähnelt einem Arbeitsverhältnis. Jedoch gelten für die Ausbildung besondere rechtliche Vorschriften, etwa das Berufsbildungsgesetz. Zudem besteht für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses Berufsschulpflicht.

… nach Berufstätigkeit

Weit weniger bekannt ist, dass auch die Tätigkeit im Beruf der oder des Medizinischen Fachangestellten den Zugang zur Abschlussprüfung eröffnen kann. Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist zur Abschlussprüfung auch zuzulassen, wer mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungsdauer vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Ausgehend von der in der Ausbildungsordnung vorgeschriebenen 3-jährigen Ausbildungszeit wird also zur Abschlussprüfung in dem Beruf MFA auch zugelassen, wer in Vollzeit 4,5 Jahre als Medizinische:r Fachangestellte:r tätig gewesen ist. Vom Nachweis dieser Mindestzeit kann zudem ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn die Bewerberin oder der Bewerber durch die Vorlage von qualifizierten Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen kann, dass sie oder er die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Abschlussprüfung rechtfertigt. An sogenannte Externe, die nach ausreichender Berufstätigkeit zur Abschlussprüfung zugelassen worden sind, werden in der Prüfung die gleichen Anforderungen gestellt wie an Prüfungsteilnehmende, die eine (duale) Berufsausbildung absolviert haben. Sie nehmen an der gleichen Abschlussprüfung teil.

Vielleicht beschäftigen Sie auch eine Person ohne Abschluss, die bereits seit einigen Jahren Ihre Praxis mit am Laufen hält? Eine verlässliche Kraft, die Ihnen bei ärztlicher Diagnose und Therapie assistiert und zudem die üblichen Verwaltungstätigkeiten übernimmt – also 1:1 die Tätigkeiten ausübt, die das Berufsbild MFA beschreibt. Dann sollten Sie sie oder ihn auf die bestehende Möglichkeit, an der Abschlussprüfung für Medizinische Fachangestellte teilzunehmen, hinweisen und mit ihr oder ihm besprechen, ob eine Teilnahme in Betracht kommt. Wenn möglich, ermutigen Sie sie oder ihn dazu und signalisieren Sie Ihre Unterstützung. Damit setzten Sie wichtige Zeichen der Wertschätzung und des Vertrauens und festigen die Bindung.

… nach Umschulung

Mitunter zwingt das Leben zur Neuorientierung. Kann dem erlernten Beruf oder der bislang ausgeübten Tätigkeit durch sich ändernde Lebensumstände oder gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht mehr nachgegangen werden, ist eine berufliche Neuausrichtung geboten. Auch Unzufriedenheit im bisherigen Beruf bewegt Menschen dazu, sich nach etwas anderem umzuschauen. Es gibt also verschiedene Gründe, sich für eine Umschulung zu entscheiden. Diese dient dazu, die Umschülerin oder den Umschüler zu befähigen, eine andere als die erlernte oder bisher ausgeübte Tätigkeit wahrzunehmen. Damit eröffnen sich neue berufliche Perspektiven.

Dauer der Umschulung

Für die Umschulung als typische Maßnahme der Erwachsenenbildung wird unterstellt, dass die umzuschulende Person bereits etwas mitbringt, zum Beispiel allgemeine Lebenserfahrung oder berufliche Erfahrungen und Fertigkeiten. Dies gestattet es, im Vergleich zur Ausbildung die Bildungsphase im Regelfall auf 2 statt 3 Jahre festzusetzen.

Finanzierung der Umschulung

Sozialrechtlich werden Umschulungen als Maßnahmen der Arbeitsförderung beziehungsweise der beruflichen Rehabilitation eingeordnet. Daher wird insbesondere die Teilnahme an Trägerumschulungsmaßnahmen durch Jobcenter, die Bundesagentur für Arbeit, durch Unfallversicherungsträger oder die Deutsche Rentenversicherung gefördert. Das unterscheidet Umschulungen von regulären Ausbildungsverhältnissen, die in der Regel nicht aus öffentlichen Mitteln finanziert werden.

Varianten der Umschulung

  • Bei der Trägerumschulung übernimmt ein Bildungsträger die Funktion des Ausbildungsbetriebes. Dabei werden in sogenannten Gruppenumschulungen mehrere Personen in einem Klassenverband in den fachtheoretischen Ausbildungsinhalten unterrichtet, was rund 40 Prozent der kompletten Umschulungszeit ausfüllt. Die zu vermittelnden Inhalte richten sich nach der Ausbildungsordnung. Um die erforderlichen fachpraktischen Fähigkeiten zu erlangen, gehen die Umzuschulenden für den verbleibenden Rest der Umschulungszeit in „Kooperationsstätten“. Diese tragen aufgrund der öffentlichen Förderung keine Lohn- oder Sozialversicherungskosten.
  • Die betriebliche Umschulung wird in der Regel ausschließlich in einem Ausbildungsbetrieb absolviert. Parallel zur betrieblichen Tätigkeit können die Umzuschulenden im Rahmen freier Kapazitäten die Berufsschule besuchen. Allerdings sind diese Kapazitäten derzeit sehr knapp und es besteht für Umschüler:innen kein Anspruch auf Beschulung. Die Umschulungsvergütung wird durch den Umschulungsbetrieb gezahlt. Im Einzelfall kann eine öffentliche Förderung in Betracht kommen.

Die Möglichkeiten, die Abschlussprüfung MFA zu absolvieren und den Berufsabschluss Medizinische:r Fachangestellte:r zu erwerben, sind also vielfältig. Je nach persönlicher Lebenssituation, Alter und bisherigen Erfahrungen können Interessierte einen passenden Weg wählen und beschreiten. Unterstützen und motivieren Sie diese Menschen dabei, „ihren“ Weg in den Beruf zu finden – es lohnt sich für alle Beteiligten!

Gerne beraten wir Sie telefonisch zu den verschiedenen Wegen des Zugangs zur Abschlussprüfung MFA. Weitere Informationen finden Sie im Bereich Medizinische Fachangestellte auf der Website der Ärztekammer Berlin.

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