Weiterbildungszeit: Was passiert bei Unterbrechungen?

Die Sprecher:innen der Ärzt:innen in Weiterbildung der Berliner Kliniken treffen sich regelmäßig mit Vertreter:innen der Ärztekammer Berlin, um aufgekommene Fragen zu klären. Beim vergangenen Treffen ging es vor allem um Unterbrechungen während der Weiterbildungszeit.

Ärztin in Weiterbildung operiert im Beisein einer Ärztin und einer Schwester.

Ende Mai 2026 hatte sich eine relativ überschaubare Runde von 15 Teilnehmenden zum Online-Treffen mit haupt- und ehrenamtlichen Vertreter:innen der Ärztekammer Berlin zusammengefunden. Dies ermöglichte eine konzentrierte Behandlung einiger grundlegender Fragen, die Ärzt:innen in Weiterbildung immer wieder beschäftigen. Die wichtigsten Fragen und Antworten des Abends lauteten:

Wie lange dürfen Unterbrechungen der Weiterbildung dauern?

Liegen Gründe wie Krankheit, Mutterschutz oder Elternzeit vor, kann die Weiterbildung pro Weiterbildungsjahr bis zu sechs Wochen unterbrochen werden, ohne dass sich die gesamte Weiterbildungszeit erhöht. Entscheidend ist dabei, dass in der verbleibenden Zeit alle vorgeschriebenen Inhalte absolviert werden.

Wo und von wem werden Unterbrechungzeiten erfasst?

Die Unterbrechungen werden von der oder dem Befugten im Weiterbildungszeugnis erfasst.

Wie kann ich berechnen, wie lange meine Weiterbildung noch dauert?

Auf der Website der Ärztekammer Berlin gibt es den Weiterbildungszeitenrechner. Hier können die jeweilige Weiterbildungsqualifikation ausgewählt und die absolvierten Weiterbildungszeiten eingetragen werden – als Ergebnis erhält man die noch ausstehenden Weiterbildungsmonate. Auch auf Weiterbildungen in Teilzeit lässt sich der Rechner anwenden. 

Tipp: Berechnen Sie Ihre Weiterbildungszeiten nicht zu knapp, damit Sie am Ende tatsächlich alle erforderlichen Inhalte absolviert haben!

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Was passiert, wenn mein:e Befugte:r während der Weiterbildungszeit die Weiterbildungsstätte verlässt?

Die Weiterbildungsbefugten sollten die Ärztekammer Berlin rechtzeitig informieren und angeben, welche Ärzt:innen in Weiterbildung vom Weggang betroffen sind. Für eine begrenzte Interimszeit kann auch eine Fachärztin bzw. ein Facharzt ohne Befugnis die Verantwortung übernehmen. 

Die betroffenen Ärzt:innen in Weiterbildung sollten sich vor dem Ausscheiden der oder des Befugten aber unbedingt noch die absolvierten Inhalte im eLogbuch abzeichnen lassen.

Wie kann sichergestellt werden, dass Ärzt:innen auch nach Umsetzung der Krankenhausreform ihre Weiterbildung, beispielsweise in der Pädiatrie, absolvieren können? Sind Weiterbildungsverbünde nach dem Vorbild der Allgemeinmedizin auch für andere Fachgebiete geplant?

Durch die Krankenhausreform werden Kooperationen zwischen Kliniken und ambulanten Praxen immer wichtiger werden, da möglicherweise nicht mehr garantiert werden kann, dass Ärzt:innen in Weiterbildung die gesamte Weiterbildungszeit in Kliniken absolvieren werden können. Dafür müssen allerdings rechtliche Fragen wie die der Arbeitnehmer-Überlassung geklärt werden. Zudem stellt sich die Frage der Bezahlung, da ärztliche Praxen häufig nicht mit der Bezahlung nach Tarif, die an Kliniken üblich ist, mithalten können. Diese und andere Fragen sollen in nächster Zeit geklärt werden.

Zum Abschluss der Veranstaltung machte Dr. med. Antje Koch, Leiterin der Abteilung Weiterbildung / Ärztliche Berufsausübung, noch auf die FAQ zur ärztlichen Weiterbildung sowie die fachspezifischen Informationsveranstaltungen für Ärzt:innen in Weiterbildung auf der Website der Ärztekammer Berlin aufmerksam.

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