
BERLINER ÄRZTE 8/96, S.7
BERLINER ÄRZTE 8/96, S. 7
Vom Formular zum Online-Antrag
Der Arztausweis der Ärztekammer Berlin ist ein Sichtausweis mit Lichtbild und einheitlicher Fortbildungsnummer (EFN). Ärztinnen und Ärzte benötigen ihn beispielsweise als Nachweis gegenüber Apotheken oder bei Fortbildungsveranstaltungen. Für Anwendungen in der Telematikinfrastruktur ist dagegen der elektronische Arztausweis erforderlich.
Vor 30 Jahren erfolgte die Beantragung des Sichtausweises ausschließlich über ein analoges Antragsformular. Nach der Fertigstellung musste der Ausweis persönlich in den Räumen der Ärztekammer Berlin abgeholt werden. Ärzt:innen, die ihren Antrag persönlich im Besucherzentrum stellten, konnten ihren neuen Ausweis direkt mitnehmen, vorausgesetzt, sie hatten alle erforderlichen Unterlagen dabei.
Dieses Verfahren wurde 1996 modifiziert, wie unser Fundstück für #BAE30 belegt. Bereits damals war die Ärztekammer Berlin bestrebt, Prozesse so zeitsparend wie möglich zu gestalten, und hatte das „Antragsverfahren für Arztausweise wesentlich vereinfacht“. Ab dem Sommer 1996 erfolgte die Zustellung der Ausweise per Post, sodass eine persönliche Abholung nicht mehr erforderlich war.
Elektronischer Arztausweis
Eine wesentliche Entwicklung 25 Jahre später war die Einführung des elektronischen Arztausweises (eHBA). Seit dem 1. Januar 2021 ist dieser erforderlich, um digitale Anwendungen innerhalb der Telematikinfrastruktur – etwa die elektronische Patientenakte oder das elektronische Rezept – für die Versorgung von Patient:innen nutzen bzw. verordnen zu können.
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Heutiges Verfahren
Mittlerweile ist das Antragsverfahren sowohl für den klassischen Sichtausweis als auch für den elektronischen Arztausweis vollständig digitalisiert und erfolgt online im neuen Kammerportal. Nach erfolgreicher Antragstellung wird der eHBA von sogenannten Vertrauensdiensteanbietern hergestellt und ausgeliefert. Der Sichtausweis wird nach wie vor durch die Ärztekammer Berlin per Post an die Meldeadresse geschickt. Nach Terminvereinbarung kann er auch weiterhin im Besucherdienst der Fachabteilung beantragt und gleich mitgenommen werden. Dazu ist neben dem Termin die Vorlage eines Fotos im Passbildstandard, eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sowie bei Ärzt:innen mit Herkunftsland außerhalb der Europäischen Union ihres Aufenthaltstitels erforderlich.
Aktuell sind die Ausweise höchstens fünf Jahre gültig und bleiben Eigentum der Kammer.