Behörde prüft unabhängig und objektiv

Mit Blick auf die Sicherheit von Mitarbeitenden und Patient:innen schreibt das Gesetz vor, wie Instrumente und andere wiederverwendbare Medizinprodukte nach hygienischen Standards gereinigt, desinfiziert und sterilisiert werden müssen. In Berlin wird die Umsetzung dieser Anforderungen durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) überwacht. Zur Unterstützung der Praxen stellt es auf seiner Website hilfreiche Informationen, Checklisten und Hinweise bereit.

Warum Medizinprodukteaufbereitung?

Es gibt rund 400.000 verschiedene Arten von Medizinprodukten. Dazu zählen medizinische Verbrauchsartikel wie Verbandsmittel, OP-Materialien oder orthopädische Implantate, aber auch Hilfsmittel zur Prophylaxe, zur Unterstützung der Heilung und zur Linderung, wie beispielsweise Gehhilfen oder Rollstühle. Hinzu kommen In-vitro-Diagnostika und Geräte zur Bestimmung von Laborparametern sowie Instrumente, Endoskope und Ultraschallsonden. Die Aufbereitung dieser Medizinprodukte zählt zu den sensibelsten Bereichen im Praxis- und Klinikalltag. Denn nur leistungsfähige und sichere Medizinprodukte dürfen am Menschen eingesetzt werden.

Als zuständige Überwachungsbehörde informiert das Lageso über die Vorgaben des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes (MPDG) und der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) und überprüft deren Einhaltung. Auf ihrer Website stellt die Behörde Hinweise und Checklisten zum Thema „Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten“ zur Verfügung und beantwortet folgende Fragen:

  • Welche gesetzlichen Pflichten sind regelmäßig vom Betreiber und Anwender zu erfüllen?
  • Das Lageso kommt in Ihre Gesundheitseinrichtung – was haben Sie zu beachten?

Darüber hinaus überprüfen die Mitarbeitenden des Lageso regelmäßig vor Ort, ob die Vorschriften und Abläufe mit den Inhalten der dokumentierten Prozesse in den Einrichtungen übereinstimmen.

Begehung vor Ort

Für die Einrichtungen bedeutet das: Nicht allein die Beschreibung ihrer Prozesse ist entscheidend, sondern auch deren nachvollziehbare Umsetzung vor Ort. Bei den Inspektionen spielen die hygienische Aufbereitung, die Behandlung von Verpackungsgütern und die lückenlose Dokumentation eine zentrale Rolle. Sind die Abläufe strukturiert, die Unterlagen vollständig und die Zuständigkeiten klar geregelt, können die Praxen dem Besuch der Aufsichtsbehörde entspannt entgegensehen.

In der Regel beginnt eine Inspektion mit einer kurzen Vorstellung der Prüfer:innen sowie der Erläuterung des Anlasses und des Prüfrahmens. Anschließend findet ein Auftaktgespräch statt, in dem die zuständigen Personen benannt und die Abläufe in der Einrichtung beschrieben werden. Danach wird der Bereich der Instrumentenaufbereitung inspiziert. Dies umfasst den Ort der Anwendung, den Aufbereitungsbereich und die Lagerung. Dabei werden vorhandene Produkte wie Einmalmaterialien und medizinische Untersuchungsgeräte begutachtet.

Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob die Aufbereitung nicht nur formal beschrieben, sondern auch tatsächlich wirksam organisiert ist. Die Inspektor:innen prüfen, ob der Prozess von der Annahme verschmutzter Instrumente über die Reinigung und gegebenenfalls Trocknung sowie die Desinfektion und erneute Trocknung, Verpackung und Sterilisation bis hin zur Freigabe, Kennzeichnung und dem erneuten Transport zur Lagerung nachvollziehbar ist. Dabei untersuchen sie auch, ob es Schwachstellen oder Medienbrüche gibt und überprüfen die Dokumentation von Routinekontrollen sowie die Chargen- und Freigabedokumentation für den Reinigungs-, Desinfektions- und Sterilisationsprozess.

Am Ende der Begehung findet üblicherweise ein Abschlussgespräch statt. Dabei werden die Beobachtungen, mögliche Beanstandungen und gegebenenfalls Nachforderungen besprochen. Für die Einrichtung ist es wichtig, diese Rückmeldungen genau zu dokumentieren und Zuständigkeiten für die Nachbearbeitung festzulegen.

Bereitzuhaltende Unterlagen

Für eine Inspektion sollten alle wesentlichen Unterlagen aktuell, geordnet und sofort zugänglich sein. Neben der Vollständigkeit ist auch deren Plausibilität wichtig. Die Prüfenden achten darauf, dass die Unterlagen zueinander passen und die tatsächlichen Arbeitsabläufe in der Einrichtung abbilden.

Das Lageso stellt alle Informationen zum Ablauf einer Inspektion auf seiner Website https://www.berlin.de/lageso/gesundheit/medizinprodukte/betreiber-anwender/ zur Verfügung.

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