CIRS Berlin: Sprachbarrieren

Die zunehmende Multikulturalität im Gesundheitswesen birgt nicht nur Chancen, sondern auch Probleme. Dies zeigen verschiedene Fallberichte der CIRS-Netzwerke. In einer strukturierten, thematischen Diskussion hat sich das Anwenderforum des Netzwerks CIRS Berlin mit Fällen befasst, in denen Sprachbarrieren im Gesundheitswesen zu kritischen Situationen beigetragen haben.

Sprachbarrieren bei Ärzt:innen

Für die Diskussion über Sprachbarrieren bei Ärzt:innen wurden fünf Fälle ausgewählt: CIRSmedical.de-Plus: Nummer 152222, 163396; Netzwerk CIRS-Berlin: Nummer 265167, 133370, 182732. Die Gemeinsamkeit dieser Fälle liegt darin, dass ein Defizit in der deutschen Sprache auf Seiten der Ärzt:innen zu verzögerter Behandlung, falschen Anordnungen und/oder Missverständnissen führte. In einigen Fällen hat die geringe klinische und praktische Erfahrung das Auftreten von Fehlern zusätzlich begünstigt.

Kommentar und Hinweise des Anwenderforums des Netzwerks CIRS Berlin

Sprachdefizite im Gesundheitswesen stellen eine zunehmende Herausforderung für die sichere und effiziente Versorgung von Patient:innen dar. Alle Mitglieder des Anwenderforums kannten Situationen, in denen ein bestehendes Sprachdefizit – sei es auf Seiten der Ärzt:innen, der Patient:innen oder der Pflegenden – zu kritischen Situationen geführt hat.

Empfehlungen zu Sprachbarrieren bei Ärzt:innen

Um das Risiko zu reduzieren, dass ein bestehendes Sprachdefizit die Patientensicherheit negativ beeinflusst, gibt es zahlreiche Empfehlungen, sowohl aus dem Anwenderforum als auch in den einzelnen Fallberichten aus den CIRS-Netzwerken.

Besonders wichtig ist eine gründliche Einarbeitung von Ärzt:innen in Weiterbildung und anderen Berufsanfänger:innen. Dies sollte auch unabhängig von einem bestehenden Sprachdefizit selbstverständlich werden. Ein gutes Einarbeitungskonzept und eine engmaschige Supervision – auch über die Einarbeitung hinaus – sind für Nicht-Muttersprachler von großer Bedeutung. Es kann förderlich sein, Maßnahmen zur sozialen Integration in das Einarbeitungskonzept einzubinden, da diese den Spracherwerb auch im Alltag fördern.

Um im deutschen Gesundheitswesen als approbierte Ärztin oder Arzt tätig zu werden, sind allgemeine Deutschkenntnisse auf mindestens gutem B2-Niveau, erweiterte medizinisch-fachsprachliche Deutschkenntnisse sowie gute Kenntnisse der medizinischen Dokumentation in deutscher Schriftsprache zwar bereits Voraussetzungen. Bei weiterhin bestehenden sprachlichen Defiziten können sich zudem zusätzliche Zielvereinbarungen zur Verbesserung der Sprachkenntnisse als sinnvoll erweisen, beispielsweise durch verbindliche, vom Arbeitgeber unterstützte und finanzierte Sprachkurse. Wichtig ist es, fremdsprachlichen Kolleg:innen die Zeit einzuräumen, die sie für den Spracherwerb benötigen.

Für den Arbeitsalltag ist eine Einschätzung der Sprachbarriere unumgänglich und sollte insbesondere bei der Dienstplangestaltung berücksichtigt werden. Wenn trotz bestehender Sprachbarrieren der Einsatz von nicht-deutschsprachigen Mitarbeitenden unausweichlich ist, kann der Einsatz von Sprachmittler:innen oder der Wechsel zu einer anderen Sprache, etwa Englisch, erwogen werden.

Weitere Empfehlungen

  • In einzelnen Bereichen, etwa bei der Anamnese, können strukturierte Anamneseerhebungsbögen als Hilfsmittel dienen, um auch im Notfall alle wichtigen Informationen über die Patient:innen zu erfassen.
  • Simulationsbasierte Trainings zum Einüben erforderlicher Handgriffe im Notfall können bewirken, dass diese auch ohne Verständigung funktionieren.
  • Wurde in einer Notsituation keine ausführliche Anamnese erhoben, muss diese nachgeholt werden, sobald die Situation und der Zustand der Patientin oder des Patienten es erlauben. Dies kann auch für ein Feedback an die Person genutzt werden, die sie oder ihn zuerst gesehen hat.
  • Unterstützend kann die Kommunikation vereinfacht und, wenn möglich, einfach erlernbare Kommunikationsstandards entwickelt werden. Insgesamt sollte ein Arbeitsklima in den Einrichtungen etabliert werden, in dem eigene (Sprach-)Defizite offen benannt werden können, beispielsweise durch die Benennung von Vertrauenspersonen.

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Sprachbarrieren bei Patient:innen

Für die Diskussion über Sprachbarrieren bei Patient:innen wurden 14 Fälle ausgewählt (siehe Fallnummern am Ende des Abschnitts). Die Gemeinsamkeit dieser Fälle ist, dass ein Defizit in der deutschen Sprache auf Seiten der Patient:innen zu kritischen Situationen führte. Während Sprachdefizite bei Ärzt:innen und/oder Pflegenden mitunter durch medizinisches Vorwissen und Erfahrung kompensiert werden können, besteht bei eingeschränkter Kommunikation mit Patient:innen eine noch größere Herausforderung für eine sichere Patientenversorgung. Alle Mitglieder des Anwenderforums kannten Situationen, in denen eine Sprachbarriere zu kritischen Situationen geführt hat. 

Kommentar und Hinweise des Anwenderforums des Netzwerks CIRS Berlin

In vielen Fällen wird berichtet, dass eine Sprachbarriere auf Seiten der Patient:innen dazu geführt hat, dass diese nicht sicher identifiziert werden konnten, sie Medikamente einer anderen Patientin bzw. eines anderen Patienten erhielten, falsche Dosierungen verabreicht wurden oder kontraindizierte Untersuchungen erfolgten.

Empfehlungen zu Sprachbarrieren bei Patient:innen

Ein besonderes Augenmerk sollte stets darauf liegen, die Identität von Patient:innen vor jeder Maßnahme aktiv zu überprüfen. Dabei sollte die Patientin oder der Patient motiviert werden, sich aktiv in die Kommunikation einzubringen. Dies kann beispielsweise durch offene Fragen wie „Wie heißen Sie?“ oder „Wann wurden Sie geboren?“ erfolgen. Wenn Patient:innen kein Deutsch sprechen, sollte ein Dolmetscher bzw. eine Dolmetscherin hinzugezogen werden. Hier kann bei spontanem Bedarf, aber auch aus wirtschaftlichen Aspekten, die Nutzung von Videodolmetscher:innen sinnvoll sein. Auch Angehörige oder mehrsprachige Mitarbeitende des Klinikums können bei Sprachbarrieren als Dolmetscher:innen unterstützen. Wichtig ist, dass die Patient:innen dauerhaft ein Identifikationsarmband tragen. Um dies zu gewährleisten, sind regelmäßige Schulungen und Sensibilisierungen der Mitarbeitenden zu Patientensicherheit und sicherer Patientenidentifikation obligatorisch.

Um mit fremdsprachigen Patient:innen Rücksprache halten zu können, sollte der Einsatz von Piktogrammen in Erwägung gezogen werden. Auch mehrsprachige Patienteninformationen und/oder Informationsmaterial in einfacher Sprache können zum Einsatz kommen. Viele Firmen bieten derartige Materialien bereits an.

Künstliche Intelligenz ist aktuell und in Zukunft aus dem Gesundheitswesen nicht mehr wegzudenken. Sie kann bereits heute für Übersetzungen genutzt werden, beispielsweise durch Übersetzungskopfhörer oder Tablets mit Übersetzungstools. Diesem Thema sollte allerdings besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden, da es aktuell keine Rechtssicherheit bei der Nutzung von KI und/oder Übersetzungstools gibt. In Akut- und Notfallsituationen werden diese jedoch mangels Alternativen zunehmend genutzt. Die Mitglieder des Anwenderforums sind sich einig, dass eine KI-gestützte Übersetzung für normale Gespräche verwendet werden kann, jedoch niemals für eine rechtssichere Aufklärung.

Weitere Empfehlungen

  • Patienten mit ähnlichen Identifikationsmerkmalen sollten, wenn möglich, nicht gleichzeitig zu Interventionen oder Untersuchungen einbestellt werden. Wenn dies unvermeidbar ist, muss das Verwechslungsrisiko im Team sowie bei Patientenübergaben gesondert kommuniziert und in der Patiententafel bzw. Bettenübersicht gekennzeichnet werden.
  • Die Gewichtsangaben von Patient:innen, die ein gewichtsbezogenes Medikament mit enger therapeutischer Breite erhalten, sollten validiert werden.
  •  Vorbefunde sind, wann immer möglich, heranzuziehen, um mündliche und schriftliche Angaben der Patient:innen zu validieren.
  • Zur Sicherung einer vollständigen Anamnese sollte nach körperlichen Spuren (beispielsweise Narben oder einem tastbaren Schrittmacher) gesucht werden. Liegen Verbände vor, bei denen Unsicherheiten über die darunterliegenden Gegenstände bestehen, sollten sie entfernt werden bzw. sollte Rücksprache mit der Ärztin bzw. dem Arzt der Station gehalten werden.

Wenn man keine gemeinsame Sprache spricht

Situationen, in denen aufgrund fehlender Deutsch- oder Englischkenntnisse praktisch keine Kommunikation möglich ist, führen häufig zu Frustration. So werden beispielsweise Empfehlungen nicht befolgt, weil sie nicht verstanden wurden. Die Gefahr von Verwechslungen steigt, weil eine aktive Einbindung der Patient:innen nicht möglich ist.

Deshalb ist es wichtig, eventuelle Sprachbarrieren bereits bei der Aufnahme zu erfassen und den entsprechenden Umgang damit während des Aufenthalts und bei der Entlassung zu planen. Es ist sinnvoll, bereits bei der Aufnahme elektronisch zu dokumentieren, welche Sprache die Patientin oder der Patient spricht, damit überall Zugriff auf diese Informationen möglich ist.

Elektive Eingriffe sollten langfristig geplant werden, damit vorab Möglichkeiten für die Übersetzung wichtiger Informationen sichergestellt werden können. Es sollten Dolmetscherdienste, auch telefonisch oder per Video, genutzt werden.

Eine Übersetzung durch medizinisches Fachpersonal ist ebenfalls möglich und sollte immer der Übersetzung durch Angehörige oder Laien vorgezogen werden. Sinnvoll ist das Erstellen einer Übersicht zu Mitarbeitenden, die in der Lage sind, in andere Sprachen zu übersetzen. Falls keine andere Übersetzungsmöglichkeit besteht, sollten Gespräche – auch das Entlassungsgespräch – unter Einbindung der Familie stattfinden, damit die erforderlichen Verhaltensweisen von allen mitgetragen werden. Dies setzt das Einverständnis der Patient:innen voraus. Hierzu sollte bereits bei der Aufnahme Kontaktpersonen mit ausreichenden Sprachkenntnissen erfragt und in der (elektronischen) Patientenakte notiert werden.

Weitere Empfehlungen

  • Informationsmaterialien und Aufklärungsbögen zu Standardinterventionen sollten in verschiedenen Sprachen vorgehalten werden.
  • Informationen zu Verhaltensweisen nach Eingriffen sollten ebenfalls in verschiedenen Sprachen verfügbar sein. Bei erforderlichen Informationen zu Kostformen ist gegebenenfalls auch eine Berücksichtigung kultureller Aspekte erforderlich.

Wenn Namen ähnlich klingen

Ähnlich klingende Namen von Patient:innen oder im Ausland abweichende Handelsnamen bekannter Wirkstoffe können zu Fehlern bei der Medikation, zu falsch zugeordneten Befunden oder zu Untersuchungen an falschen Patient:innen führen. Obwohl in den berichteten Fällen vornehmlich Personen mit ausländisch klingenden Namen betroffen waren, kann es selbstverständlich auch bei ähnlich klingenden oder gleichen deutschen Namen zu Verwechslungen kommen, sodass die Empfehlungen auch hierfür Anwendung finden können.

Zur sicheren Patientenidentifikation sollten auch hier offene Fragen gestellt werden. Neben dem Namen sollte immer nach einem weiteren Merkmal gefragt werden, zum Beispiel nach dem Geburtsdatum. Um Verwechslungen bei der Übermittlung von Patientendaten zu vermeiden, ist es sinnvoll, dafür zu sorgen, dass wichtige Gespräche möglichst in einer ruhigen Umgebung geführt werden. Das erleichtert die Konzentration auf die Übermittlung wichtiger Informationen. 

Es kann hilfreich sein, Verfahren für die mündliche und telefonische Übermittlung kritischer Befunde festzulegen. Ein solches Verfahren könnte beispielsweise wie folgt aussehen:

  • Für alle Arten von diagnostischen Untersuchungen, die zwingend übermittelt werden müssen, sollten kritische Werte festgelegt werden.
  • Eine klare Regelung muss festlegen, von wem und an wen kritische Werte weitergeleitet werden. Wenn die Empfängerin oder der Empfänger nicht erreichbar ist, sind alternative Wege festzulegen.
  • Auch eine Regelung, welche Informationen in der Patientenakte dokumentiert werden müssen, falls kein Empfänger unmittelbar erreichbar ist, ist sinnvoll.
  • Kritische Informationen, die nicht mündlich übermittelt werden konnten, weil kein Empfänger erreichbar war, sollten an markanter Stelle in der Patientenakte erscheinen und erst nach bestätigter Sichtung durch eine zuständige Person in den Hintergrund rücken. Es sollte geprüft werden, ob es hierfür technische Möglichkeiten gibt.
  • Telefonische Befundübermittlung könnte in mehreren Schritten erfolgen: 
    1. Die empfangende Person notiert sofort das Testergebnis und die Identifikationsdaten der Patientin bzw. des Patienten.
    2. Die empfangende Person liest die notierten Daten laut vor.
    3. Die mitteilende Person bestätigt die Richtigkeit des Notierten („Read-back“-Methode).

Die Einhaltung dieser Checkliste und ihre Aktualität sollten sichergestellt werden.

Bei ausländischen Präparaten müssen bereits bei der Aufnahme die Wirkstoffe geklärt werden, insbesondere bei bekannten Allergien, aber auch, um eine Fortführung der Dauermedikation zu gewährleisten. Idealerweise sollten Wirkstoffnamen statt Handelsnamen verwendet werden. Noch besser ist eine Dokumentation, die sowohl den Handelsnamen (wegen der enthaltenen Hilfsstoffe) als auch den Wirkstoff erfasst.

Die Mitwirkung von Patient:innen mit eingeschränkten oder gänzlich fehlenden Sprachkenntnissen im Behandlungsprozess sollte gefördert werden. Letztendlich obliegt es jedoch der behandelnden Person, sicherzustellen, dass die Aufklärung für die Patient:innen verständlich ist.

Diskussion

Folgenden Fälle wurden berücksichtigt

  • CIRSmedical.de-Plus, Fall-Nummer 1017
  • CIRSmedical.de-Plus, Fall-Nummer 121729
  • CIRSmedical.de-PLUS, Fall-Nummer 128026
  • CIRSmedical.de-PLUS, Fall-Nummer 221176
  • CIRSmedical.de-PLUS, Fall-Nummer 266754
  • CIRSmedical.de-PLUS, Fall-Nummer 219530
  • CIRSmedical.de-PLUS, Fall-Nummer 255778
  • CIRSmedical.de-PLUS, Fall-Nummer 162724
  • CIRSmedical.de-PLUS, Fall-Nummer 240366
  • CIRSmedical.de-PLUS, Fall-Nummer 259002
  • Netzwerk CIRS-Berlin, Fall-Nummer 90306
  • Netzwerk CIRS-Berlin, Fall-Nummer 233966
  • Netzwerk CIRS-Berlin, Fall-Nummer 5378
  • Netzwerk CIRS-Berlin, Fall-Nummer 248066

Alle diskutierten Fälle (auch zu Sprachbarrieren bei Ärzt:innen sowie bei Pflegenden) wurden unter www.cirs-berlin.de oder www.cirsmedical.de veröffentlicht.

Netzwerk CIRS Berlin – ein einrichtungsübergreifendes Fehlermeldesystem

Sprachbarrieren bei Pflegenden

Für die Diskussion über Sprachbarrieren bei Pflegenden wurden vier Fälle ausgewählt: CIRSmedical.de-Plus: Nummer 250331, 260672, 22435 und 269559. Die Berichte haben gemeinsam, dass ein Defizit in der deutschen Sprache auf Seiten der Pflegenden zu Missverständnissen, einer falschen Umsetzung von Anordnungen, einer Zeitverzögerung in der Behandlung und/oder einer Verschwendung von Ressourcen führte. In einigen Fällen kam als zusätzlicher fehlerbegünstigender Faktor eine noch geringe Erfahrung in der Gesundheitsversorgung hinzu. Alle Mitglieder des Anwenderforums kannten Situationen, in denen eine Sprachbarriere zu kritischen Situationen geführt hat.

Kommentar und Hinweise des Anwenderforums des Netzwerks CIRS Berlin

Um das Risiko zu reduzieren, dass Sprachbarrieren die Patientensicherheit negativ beeinflussen, gibt es zahlreiche Empfehlungen, sowohl aus dem Anwenderforum als auch in den einzelnen Fallberichten aus den CIRS-Netzwerken. 

Empfehlungen zu Sprachbarrieren bei Pflegenden

Um das Risiko zu reduzieren, dass Sprachbarrieren die Patientensicherheit negativ beeinflussen, wurden zahlreiche Empfehlungen sowohl im Anwenderforum als auch in den einzelnen Fallberichten der CIRS-Netzwerke ausgesprochen.

Für alle neuen Mitarbeitenden einer Einrichtung sollte ein sinnvolles Einarbeitungskonzept erstellt und umgesetzt werden. Eine intensive Begleitung, idealerweise durch eine feste Ansprechperson, ist besonders wichtig, wenn Mitarbeitende eine andere Herkunftssprache sprechen. Hier kann das allgemeine Einarbeitungskonzept entsprechend angepasst werden. Skill-Labs und Mentoring-Programme können in kritischen Situationen für mehr Sicherheit sorgen. Es sollte geprüft werden, ob Standard Operating Procedures (SOPs) und Verfahrensanweisungen in einfacher deutscher Sprache formuliert werden können.

Medizinisch bedeutsame und kritische Tätigkeiten, wie Tablettenrichten oder die Handhabung von Blutprodukten, dürfen an Mitarbeitende mit eingeschränkten Kenntnissen der deutschen Sprache nur bei sicherem Verständnis der fachlich korrekten Durchführung erfolgen. Andernfalls muss eine Überwachung der Aufgabe sichergestellt werden oder es muss auf eine Delegation verzichtet werden.

Es kann zudem sinnvoll sein, die betreffenden Mitarbeitenden zunächst an einem möglichst konstanten Arbeitsplatz einzusetzen, idealerweise nicht in kritischen Bereichen. Die Übertragung von Arbeiten, die eine potenzielle vitale Gefährdung für Patient:innen darstellen, darf nur unter strenger Supervision oder erst nach Beseitigung der Sprachbarrieren – auch zum Schutz der Mitarbeitenden – erfolgen.

Ein schnellerer Spracherwerb kann auch dadurch unterstützt werden, dass nicht mehrere Mitarbeitende mit derselben Muttersprache in der gleichen Schicht eingeteilt werden. Zusätzlich sollten weitere Schulungs- und Sprachlernprogramme angeboten werden.

Weitere Empfehlungen

  • Das Vier-Augen-Prinzip sollte uneingeschränkt angewendet werden.
  • Kontrollen sollten in die Arbeitsschritte integriert werden, sofern dies sinnvoll umsetzbar ist.
  • Vermeidungsstrategien bezüglich Sound-alike-/Look-alike-Problematiken sollten erarbeitet werden. Das reduziert das Verwechslungsrisiko auch für Mitarbeitende, deren Muttersprache Deutsch ist.
  • Mündliche Anordnungen sollten nur in Ausnahmefällen und im Notfall erfolgen. Falls eine mündliche Anordnung unvermeidlich ist, sollte sie idealerweise standardisiert erfolgen. Dies beugt Missverständnissen vor.
  • Fehlerreduzierend wirkt die Wiederholung einer Anordnung durch den Empfänger (Readback-Verfahren). Als Bestätigung kann die Rückmeldung und Bestätigung des Gesagten durch den Sender (Hearback-Verfahren) angewendet werden.
  • Im Bewerbungsprozess kann der Nachweis zertifizierter Sprachprüfungen sinnvoll sein. Bei Bedarf können zusätzliche Sprachprüfungen im beruflichen Umfeld erwogen werden.

Die Etablierung eines Onboardings hat sich strukturell als erfolgreich erwiesen, wenn sich speziell dafür vorgesehene Mitarbeitende um die Aufnahme, Unterstützung und Einarbeitung ausländischer Pflegender kümmern. Dies kann entweder durch eigene Mitarbeitende oder durch spezialisierte Dienstleister erfolgen.

Kontakt

Was ist das Netzwerk CIRS Berlin?

Das Netzwerk CIRS Berlin ist ein regionales, einrichtungsübergreifendes Berichts- und Lernsystem. Hier arbeiten derzeit 32 Berliner und 4 Brandenburger Krankenhäuser gemeinsam mit der Ärztekammer Berlin und der Bundesärztekammer daran, die Sicherheit ihrer Patient:innen weiter zu verbessern. Dazu berichten die Kliniken aus ihrem internen CIRS in das regionale CIRS (Critical Incident Reporting System). Diese Berichte über kritische Ereignisse und Beinahe-Schäden werden in anonymisierter Form im Netzwerk CIRS Berlin gesammelt.

Im Anwender-Forum des Netzwerks werden auf Basis der Analyse der Berichte praktische Hinweise und bewährte Maßnahmen zur Vermeidung von kritischen Ereignissen ausgetauscht.

Kontakt
Abteilung Fortbildung / Qualitätssicherung Ärztekammer Berlin
Katharina Wentrup
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