Mit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine sind über eine Million Menschen nach Deutschland geflüchtet. Darunter auch zahlreiche Ärzt:innen und Medizinstudierende aus Afrika, die in der Ukraine studiert oder als Fachkraft gearbeitet haben.
Hochqualifiziert und arbeitssuchend
Viele von ihnen sind hochqualifiziert und könnten über kurz oder lang dabei helfen, den Fachkräftemangel im deutschen Gesundheitswesen zu minimieren. Problematisch ist dabei allerdings die rechtliche Situation. Ein Großteil der aus sogenannten Drittstaaten stammenden ukrainischen Geflüchteten hat den notwendigen Antrag auf Erteilung einer Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis gestellt. Bis zu dessen Bearbeitung und Entscheidung erhalten sie regelhaft eine sogenannte Fiktionsbescheinigung. Diese Bescheinigungen sind allerdings nur wenige Monate gültig, sodass viele der rund 100 in Berlin lebenden Ärzt:innen und Medizinstudierenden akut abschiebegefährdet sind.
Um diese Kolleg:innen zu unterstützen, engagiert sich Dr. med. Robel Hailemariam ehrenamtlich und sucht Wege, ihnen eine Bleibeperspektive zu schaffen. Eine der wenigen Möglichkeiten, einen Aufenthaltstitel und damit mehr Sicherheit zu erhalten, ist, so Hailemariam, eine Anstellung im Tätigkeitsbereich von Medizinischen Fachangestellten (MFA). Dementsprechend sucht er niedergelassene Ärzt:innen, die sich eine Anstellung der Betroffenen als medizinisches Assistenzpersonal vorstellen können.
Es gibt auch Fälle von Ärzt:innen, deren Fiktionsbescheinigungen schon abgelaufen sind und die von Abschiebung akut bedroht sind. Das sind hochqualifizierte, hochdynamische junge Fachkräfte, die wir hier so dringend brauchen.
Vielfältige Sprachkenntnisse
Viele Bewerber:innen sprechen laut Hailemariam neben afrikanischen Sprachen Englisch und Französisch auf muttersprachlichem Niveau sowie Russisch oder Ukrainisch auf B-Level. Die Deutschkenntnisse variieren von C1-Niveau bis zu rudimentären Kenntnissen.Sofern keine ausreichenden Sprachkenntnisse vorhanden sind, wären Einstellungen unter Vorbehalt zu einem späteren Zeitpunkt denkbar, etwa nach dem erfolgreichen Abschluss eines Sprachkurses. Bewerbungsverfahren können von Arbeitgeber:innen wie üblich gehandhabt werden. Hailemariam unterstützt dabei gern und vermittelt zwischen interessierten Arbeitgeber:innen und Bewerber:innen.
Was gilt es zu beachten?
Mit dem Vorliegen einer Fiktionsbescheinigung nach § 81 AufenthG ist im Regelfall auch die Aufnahme einer Arbeitstätigkeit möglich. Die Fiktionsbescheinigung enthält in einem solchen Fall den Zusatz „Beschäftigung gestattet“ oder „Erwerbstätigkeit gestattet“. Im Zuge eines beabsichtigten Wechsels aus der Fiktionsbescheinigung in eine Aufenthaltserlaubnis wird die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich, die im Vorfeld die Arbeitsbedingungen überprüft.
Kommt eine Zusammenarbeit zustande, sind Arbeitgeber:innen verpflichtet, das Vorliegen einer Beschäftigungserlaubnis zu prüfen und eine Kopie des Aufenthaltstitels sowie der Arbeitserlaubnis der Bundesagentur für Arbeit für die Dauer der Beschäftigung aufzubewahren. Sollte das Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet werden, ist die zuständige Ausländerbehörde innerhalb von vier Wochen ab Kenntnis zu informieren. (§ 4a, Abs. 5 AufenthG).
Kontakt und Unterstützung
- Nähere Informationen erhalten interessierte Ärzt:innen gern via E-Mail an mfastellenberlin@yahoo.com
- Für weitere Fragen und Informationen, etwa zur Delegation ärztlicher Leistungen, sind die zuständigen Mitarbeitenden der Ärztekammer Berlin gerne via E-Mail an medf@aekb.de erreichbar.