Charta der Menschenrechte – verkündet am 10. Dezember 1948
Es entstand die Charta der Menschenrechte (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte) mit 30 Artikeln. Sie sollte verhindern, dass Menschen wegen ihrer Rasse, Hautfarbe, sexuellen Orientierung, Sprache, sozialen Herkunft oder ihrer politischen, religiösen oder anderen Überzeugung benachteiligt werden. Vor 75 Jahren, am 10. Dezember 1948, wurden die Menschenrechte von den damaligen UN-Mitgliedstaaten mehrheitlich angenommen. Die Charta wurde in 500 Sprachen übersetzt und begleitete im 20. Jahrhundert die weltweiten Unabhängigkeitsbestrebungen gegen Fremdherrschaft und Kolonialisierung. Im Jahr 1950 wurde sie von den Ländern des damaligen Europarates als „Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten“ in einen für sie bindenden völkerrechtlichen Vertrag übernommen.
Auch Gesundheit ist ein Menschenrecht. Das bedeutet etwa, dass der Zugang zum Gesundheitssystem jedem Menschen unabhängig von sozialer Herkunft und sozioökonomischem Status möglich sein soll. Mit unserem konkreten ärztlichen Handeln können wir uns entscheidend für die Wahrung dieses Menschenrechtes einsetzen. Im Jahr 1995 ernannte der Vorstand der Ärztekammer Berlin zwei Beauftragte für Menschenrechte. Seit 2003 besteht ein Ausschuss für Menschenrechtsfragen, der die Beauftragten abgelöst hat. Die Aufgabe dieses Ausschusses ist es, Probleme bei der Umsetzung von Menschenrechten, die Ärzt:innen in ihrer täglichen Arbeit begegnen, öffentlich zu machen, aufzuarbeiten und an einer Verbesserung der Situation mitzuwirken. Die Einführung eines solchen Gremiums wurde innerhalb kurzer Zeit von allen anderen Landesärztekammern übernommen.
Recht auf Gesundheit oft eingeschränkt
Derzeit ist Deutschland jedoch weit entfernt von der Umsetzung der Menschenrechtserklärung. Diskriminierung findet weiterhin in allen Bereichen unserer Gesellschaft statt und beeinträchtigt auch die Gesundheitsversorgung. Beispielsweise werden bestimmte, subjektiv empfundene Krankheitserlebnisse nach Bevölkerungsgruppen benannt und Menschen anderer Hautfarbe Schmerzintensitäten aberkannt. Ein großes Defizit unserer globalisierten Welt ist zudem, dass Sprach- und Kulturvermittler:innen nicht regelhaft bei der Behandlung von Nichtmuttersprachler:innen eingesetzt werden. Denn erst das Verstehen der Krankheitsgenese im Gesamtkonzept aus Religion, Sprache, Kultur und sozioökonomischem Status kann eine adäquate Behandlung ermöglichen.
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Das Recht auf Gesundheit wird zudem durch die Kommerzialisierung des Gesundheitswesens eingeschränkt. Wo medizinische Entscheidungen durch wirtschaftliche Interessen dominiert sind, ist eine menschenrechtskonforme Gesundheitsfürsorge schwierig. Auch führt der eklatante Fachkräftemangel im Gesundheitswesen in einer alternden Gesellschaft mit zunehmenden Versorgungsansprüchen zu einer stetig steigenden Arbeitsbelastung. Dadurch werden nicht nur die Arbeitsbedingungen, sondern auch die Gesundheitsversorgung der Behandelten schlechter. Deshalb ist es notwendig, endlich Mindestbesetzungen so zu definieren, dass den behandelnden Personen ausreichend Zeit für die Patient:innen bleibt.
75 Jahre Deklaration: Sich für die Gesundheit aller Menschen engagieren
Als Fazit schauen wir 75 Jahre nach der Deklaration der Menschenrechte auf wichtige Maßnahmen zurück, die für die Gesundheitsversorgung von Menschen weltweit Verbesserungen gebracht haben. Zugleich sind wir als Mediziner:innen in Deutschland wie auch weltweit angehalten, das Menschenrecht auf Gesundheit zu einer gelebten Tatsache für alle zu machen. Dafür setzen wir uns im Menschenrechtsausschuss der Ärztekammer Berlin mit unserer ärztlichen Haltung und unserem gesundheitspolitischen Engagement ein.
Ausschuss für Menschenrechte
Bei Fragen, Hinweisen und Vorschlägen können Sie den Ausschuss für Menschenrechte gern über die Abteilung Berufsrecht der Ärztekammer Berlin unter E berufsrecht@aekb.de kontaktieren.