Unerwünschte Reaktionen in Zusammenhang mit der Anwendung eines bereits zugelassenen Arzneimittels oder Impfstoffes sollten von Ärzt:innen immer ernst genommen, dokumentiert und gemeldet werden. Diese Meldungen tragen dazu bei, frühzeitig neue Risiken zu erkennen und Risikofaktoren bei bekannten Arzneimittelnebenwirkungen zu identifizieren.
Gemäß der ärztlichen (Muster-)Berufsordnung sind Ärzt:innen verpflichtet, „die ihnen aus ihrer ärztlichen Behandlungstätigkeit bekanntwerdenden unerwünschten Wirkungen von Arzneimitteln der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft […] mitzuteilen“. Damit tragen Ärzt:innen einen wichtigen Beitrag, um die Arzneimittelsicherheit zu verbessern.
Alle Meldungen werden durch die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) bewertet und nach internationalen Standards erfasst, codiert und anonymisiert an ein Netzwerk von nationalen und internationalen Institutionen weitergegeben, die das Nutzen-Risiko-Profil eines Arzneimittels kontinuierlich bewerten. So fließen die Fallberichte in die nationalen und internationalen Pharmakovigilanzsysteme ein, in denen mögliche Risikosignale erkannt und das Sicherheitsprofil eines Arzneimittels fortlaufend überwacht wird. Das trägt dazu bei, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und die Arzneimittelsicherheit zu verbessern.
Zu diesem Netzwerk zählen auf nationaler Ebene u. a. das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI).
Die MedSafetyWeek findet vom 2. bis 8. November 2026 statt. Koordiniert wird die Kampagne durch das Uppsala Monitoring Uppsala Monitoring Centre.