Das Prinzip des Ausbildungsförderungsfonds
Wer zahlt in den Fonds ein?
Zahlungspflichtig sind alle Betriebe im Land Berlin mit mindestens zehn sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, deren Ausbildungsquote unter dem Bundesdurchschnitt von 4,6 Prozent liegt. Die Höhe der Abgabe richtet sich prozentual nach der Bruttolohnsumme des Unternehmens.
Wer wird gefördert?
Aus den gesammelten Mitteln werden zusätzlich geschaffene Ausbildungsverhältnisse oberhalb einer Mindestquote von 3,1 Prozent gefördert, insbesondere in Form von finanziellen Zuschüssen zur Ausbildungsvergütung.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Ausbildungskasse erstattet die tariflich vereinbarte oder branchenübliche Ausbildungsvergütung. Die Summen sind nach Ausbildungsjahren gestaffelt.
Wann fließen die Gelder?
Der Zuschuss wird gewährt, sobald das Ausbildungsverhältnis seit mindestens sechs Monaten besteht. Die Auszahlung erfolgt rückwirkend ab dem ersten Ausbildungsmonat, und zwar gebündelt für das jeweilige Jahr.
Zuständigkeit und Zeitplan
Die Verwaltung des Ausbildungsförderungsfonds befindet sich aktuell im Aufbau. Zum 1. Januar 2027 soll sie als Berliner Ausbildungskasse eingerichtet werden und wird aus Haushaltsmitteln der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung finanziert.
Was kommt auf Ärzt:innen ggf. zu?
Unternehmen müssen der Ausbildungskasse jährlich Daten zur Anzahl der Beschäftigten, zur Bruttolohnsumme und zu ihren Auszubildenden übermitteln. Auf Basis dieser Daten errechnet die Kasse die individuelle Ausbildungsquote des Betriebs und stellt fest, ob das Unternehmen einzahlen muss oder zuschussberechtigt ist. Die Auskunftspflichten treten am 1. Januar 2027 in Kraft, die tatsächliche Erhebung der
Abgabe und die Auszahlung der Förderung folgen am 1. Januar 2028.
Derzeit sind auf Landesebene viele Details noch in der Abstimmung. Weitere Informationen finden Sie unter www.berlin.de/sen/arbeit/top-themen/ausbildungsumlage.