Zulassung ausländischer Ärztinnen und Ärzte

Fachkräfte aus dem Ausland sind für das deutsche Gesundheitssystem unverzichtbar geworden. Doch es gibt teils große Unterschiede in der Ausbildung. Welche Anforderungen Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland erfüllen müssen, um hierzulande in ihrem Beruf tätig werden zu können, welchen Schwierigkeiten sie begegnen und was der Gesetzgeber plant, um die Anerkennungsverfahren zu beschleunigen, beleuchtet Berliner Ärzt:innen in diesem Schwerpunkt.

Ausländische Ärzt:innen

Fachkräfte aus dem Ausland sind für das deutsche Gesundheitssystem unverzichtbar geworden.

Mag sein, dass es in Berlin etwas besser aussieht als auf dem platten Land. Doch auch hier fehlen vielerorts Ärztinnen und Ärzte, vor allem im Ostteil der Stadt und in bestimmten Fachgebieten wie etwa der hausärztlichen Grundversorgung oder der Kinder- und Jugendmedizin. Der „partielle“ Ärztemangel könnte sich weiter verschärfen und bald auch die bislang noch überversorgten Westbezirke betreffen: Schätzungen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin zufolge gehen in den nächsten Jahren rund 30 Prozent der Niedergelassenen in den Ruhestand.

Es gibt einige Ideen und Vorschläge, wie die medizinische Versorgung der aktuell 3,7 Millionen Einwohner:innen Berlins künftig sichergestellt werden könnte. Eines der naheliegendsten „Rezepte“: Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland. Einige möchten in der Hauptstadt Erfahrungen sammeln oder erhoffen sich hier bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen. Andere entscheiden sich für Deutschland, weil sie vor einem Krieg oder einem Diktator fliehen mussten.

Aktuell gibt es in Berlin 3.406 Ärztinnen und Ärzte, die keinen deutschen Pass besitzen, davon sind 2.780 berufstätig. Das entspricht etwa zehn Prozent der Berliner Ärzteschaft. Hinzu kommen all jene, die zwar aus dem Ausland stammen, inzwischen aber die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben. Es herrscht Einigkeit darüber, dass der medizinische Betrieb ohne diese Fachkräfte zusammenbrechen würde. Besonders spürbar ist das in Krankenhäusern.

In der Klinik für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kopf- und Halschirurgie, Plastische Operationen im Vivantes Klinikum im Friedrichshain haben 30 bis 40 Prozent der hier beschäftigten Ärztinnen und Ärzte ausländische Wurzeln. „Wir können nicht mehr ohne diese Kolleginnen und Kollegen“, erklärt Chefarzt PD Dr. med. Parwis Mir-Salim. „Aber ich will auch nicht mehr ohne.“ Sprachliche oder fachliche Defizite gebe es zwar auch, doch im Großen und Ganzen sehe er eine hohe Bereitschaft bei seinen ausländischen Kolleginnen und Kollegen, „unsere Sprache zu lernen und sich in unser System zu integrieren“. In einer Stadt wie Berlin sei es außerdem von großem Vorteil, wenn in einer Klinik die verschiedensten Sprachen gesprochen werden, findet der HNO-Spezialist. „Die Stadt ist so bunt, dass man gar nicht mehr ohne sie klarkommt“, sagt er.

Diskriminierung statt Wertschätzung

Doch nicht überall erfahren Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland Wertschätzung. So wie Dr. Heba Al-Naif. Die syrische Ärztin kam Ende 2016 mit ihrem Mann nach Berlin und fand zunächst eine Stelle in einer Klinik im rund 70 Kilometer entfernten Rathenow. In ihrer Abteilung arbeiteten drei syrische, ein rumänischer und ein serbischer Arzt unter der Leitung eines palästinensischen Chefarztes, berichtet die angehende Kinderärztin dem Nachrichtenportal  Amal, Berlin! Einige ältere deutsche Krankenschwestern hätten ihre Autorität infrage gestellt, ihre Anweisungen nicht befolgt und ihre Diagnosen angezweifelt. „Sie sprachen von oben herab, als wüssten sie mehr als wir“, erzählt Al-Naif. Nach einem Gespräch mit der Klinikleitung habe sich das Verhalten zwar verbessert. „Doch es blieb angespannt.“

Schon als Kind wollte ich als Ärztin Menschen helfen. Dieser Traum wurde wahr und ich freue mich über meine Approbation in Deutschland. Mein Ziel ist es, als künftige Kardiologin Menschen hier und in meiner Heimat Kosovo mit meiner medizinischen Expertise zu helfen.

Fjolarba Binaku Bytyçi
Porträt Fjolarba Binaku Bytyçi

Dabei ist der Mangel an medizinischen Fachkräften nirgendwo so gravierend wie in kleineren Häusern in ländlichen Regionen, auch wenn – wie in diesem Fall – Berlin nur eine Stunde mit dem Regionalzug entfernt ist. „Wenn dort keine ausländischen Ärzte mehr arbeiten, müssen diese Kliniken schließen“, meint Heba Al-Naif.

Tatsächlich ist der Anteil ausländischer Ärztinnen und Ärzte in Brandenburg mit knapp 19 Prozent fast doppelt so hoch wie in Berlin. Mit 10 Prozent liegt die Hauptstadt sogar unter dem Bundesdurchschnitt von 15 Prozent. Deutschlandweit stellen Ärztinnen und Ärzte aus Syrien die größte Gruppe ausländischer Mediziner, auch im Vergleich zu den benachbarten EU-Ländern. Das ist seit 2019 so. Laut Bundesärztekammer hatten am Stichtag, dem 31. Dezember 2024, rund 6.500 aller berufstätigen Ärztinnen und Ärzte einen syrischen Pass. Mit jeder Einbürgerung verändert sich aber auch die Statistik. Die Syrische Gesellschaft für Ärzte und Apotheker in Deutschland (SyGAAD) schätzt, dass insgesamt etwa 10.000 Ärztinnen und Ärzte mit syrischer Migrationsgeschichte in Deutschland arbeiten.

In Berlin stammen hingegen die meisten nicht-deutschen Ärztinnen und Ärzte aus der Europäischen Union, angeführt von Österreich, Italien und Griechenland. An der Spitze der sogenannten Drittstaaten stehen Russland und die Türkei. Syrien folgt hier erst an dritter Stelle (Stand: 31.12.2024). Den größten Zuwachs im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Länder des ehemaligen Jugoslawiens, also etwa Serbien oder Kroatien. Auch der Zuzug aus der Türkei hat stark zugenommen.

Der steinige Weg zur Approbation

Damit Ärztinnen und Ärzte mit ausländischem Abschluss in Berlin arbeiten dürfen, benötigen sie eine Approbation. Diese muss beim zuständigen Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (Lageso) beantragt werden. In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Anträge auf Erteilung einer Approbation durch ausländische Ärztinnen und Ärzte stetig gestiegen. Im Jahr 2022 lag bei fast jeder zweiten Zulassung eine ausländische Ausbildung zugrunde.

Nach dem Bestehen der Kenntnisprüfung strebe ich eine ärztliche Tätigkeit in Deutschland an, um meine Kompetenzen weiterzuentwickeln. Mein Ziel ist es, mich kontinuierlich fortzubilden und einen wertvollen Beitrag zur hochwertigen medizinischen Versorgung der Patientinnen und Patienten zu leisten.

Mohamed Abdikadir
Portrait Mohamed Abdikadir

Die Folge sind längere Bearbeitungszeiten. Im Idealfall sollte diese nicht länger als vier Monate betragen. Mitunter dauert es jedoch mehrere Jahre. Nach Zahlen des Lageso warteten im Jahr 2024 mehr als die Hälfte der Antragsstellenden, also gut 1.000 Ärztinnen und Ärzte, bereits länger als ein Jahr auf ihre Berufserlaubnis oder Approbation. Doch die Verzögerungen liegen nicht allein am Amt, das selbst mit Personalengpässen zu kämpfen hat. Oft fehlen die notwendigen Unterlagen, damit das Verfahren überhaupt erst beginnen kann.

Voraussetzungen, um einen Antrag auf Erteilung einer Approbation stellen zu können, sind:

  • eine gleichwertige berufl iche Qualifi kation
  • Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2
  • keine Vorstrafen
  • die gesundheitliche Eignung

Der Ort des Abschlusses ist entscheidend

Wer sein Medizinstudium in einem EU-Staat, in einem der EWR-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein oder in der Schweiz abgeschlossen hat, profitiert von der EU Berufsanerkennungsrichtlinie (2005/36/EG). Demnach gelten medizinische Abschlüsse aus den genannten europäischen Ländern automatisch als gleichwertig, sofern sie nicht vor dem jeweiligen Stichtag des Beitritts zum europäischen Anerkennungssystem erworben wurden.

Abschlüsse aus sogenannten Drittstaaten, also allen anderen Ländern, werden dagegen nicht automatisch als gleichwertig anerkannt. Bei der fachlichen Gleichwertigkeitsprüfung vergleicht das Lageso sehr genau, ob die Inhalte, die Praxisanteile und die Dauer der Ausbildung denen eines deutschen Medizinstudiums entsprechen. Die Prüfung basiert auf Dokumenten, die jedes Detail des Curriculums und des beruflichen Werdegangs belegen. Diese Nachweise benötigt das Lageso in übersetzter und beglaubigter Form. Stellt das Amt wesentliche Unterschiede fest, die nicht durch die Berufspraxis oder besondere Kenntnisse ausgeglichen werden können, ordnet es eine Kenntnisprüfung an.

Kenntnisprüfung – Fachwissen auf den Punkt gebracht

Wenn das Lageso feststellt, dass die im Ausland erworbene medizinische Ausbildung der Antragstellerin oder des Antragstellers inhaltlich oder strukturell nicht vollständig gleichwertig mit der deutschen ärztlichen Ausbildung ist, ordnet es eine Kenntnisprüfung an. Im vergangenen Jahr haben in Berlin fast 200 Prüflinge eine solche Prüfung vor dem Lageso abgelegt. Die Prüfung besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil und erfolgt in kleinen Gruppen mit drei bis vier Prüfungskandidat:innen. Genau wie beim deutschen Staatsexamen wird in den Fächern Chirurgie und Innere Medizin geprüft sowie in einem dritten Fach, das sich die Prüflinge nicht aussuchen können. Dieses Fach wird ihnen, ebenso wie die Namen der Prüfenden und der anderen Gruppenmitglieder, vorab bekannt gegeben.

Für den schriftlichen Teil müssen die Prüflinge zunächst eine Anamnese bei einer realen Patientin bzw. einem realen Patienten in der Klinik des Prüfungsvorsitzenden erheben und anschließend einen Arztbrief verfassen. Wenige Tage später folgt dann die mündliche Prüfung. Sie besteht aus einem praktischen Teil am Krankenbett und einer Fragerunde am Tisch. Beides zusammen dauert je Kandidat:in zwischen 60 und maximal 90 Minuten. Nach der Prüfung muss niemand lange zittern, denn das Ergebnis wird unmittelbar im Anschluss bekannt gegeben. „Es gibt nur ‚bestanden‘ oder ‚nicht bestanden‘“, erzählt Dr. med. Anne Reichert, die für das Lageso regelmäßig Kenntnisprüfungen abnimmt. Bei den „Guten“ sei das Ergebnis meist „sofort klar“, bei Wackelkandidaten würde sich das Prüfärzteteam noch beraten.

Etwa eine oder einer von zehn Prüfungskandidat:innen fällt durch. Im vergangenen Jahr hat eine Person auch den dritten und somit letzten Versuch nicht bestanden. Das endgültige Aus kommt laut Lageso zwar selten, aber doch regelmäßig vor. Mangelndes fachliches Wissen ist der häufigste Grund, aber auch Selbstüberschätzung wird nicht gerne gesehen. Eine schwierige Frage nicht beantworten zu können, sei kein Grund, durchzufallen, erklärt Reichert. Dies jedoch nicht zugeben zu können, eventuell schon. Die richtige Antwort sollte also lauten: „Da würde ich jemanden fragen.“

Sind neben der bestandenen Kenntnisprüfung alle weiteren Voraussetzungen erfüllt, erteilt das Lageso die „Approbation als Ärztin oder Arzt“, also die unbefristete, vollgültige Berufszulassung.

Nach dem Bestehen der Kenntnisprüfung plane ich, meine ärztliche Tätigkeit in Deutschland aufzunehmen, klinische Erfahrung zu sammeln und mich fachlich weiterzuentwickeln. Langfristig strebe ich eine Weiterbildung an und möchte aktiv zu einer hochwertigen Patientenversorgung beitragen.

Heba Alqassemalarab
Portrait Heba Alqassemalarab

Besonderheit Berufserlaubnis

Möchten Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten bereits während des Anerkennungsverfahrens ärztlich tätig werden, können sie eine Berufserlaubnis beim Lageso beantragen. Damit können sie – auch ohne Approbation – für maximal 24 Monate in Berlin arbeiten. Die Berufserlaubnis ist jedoch kein „Persilschein“: Die Arbeit darf nur unter ärztlicher Aufsicht erfolgen und ist vom Tätigkeitsspektrum oft sehr eingeschränkt. Trotzdem ist die Berufserlaubnis eine gute Möglichkeit, Berufserfahrung zu sammeln und das deutsche Gesundheitswesen besser kennenzulernen.

Anerkennung soll beschleunigt werden

Mit dem geplanten „Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen“ soll künftig alles weniger bürokratisch, effizienter und digitaler werden. Grundsätzlich begrüßt die Ärztekammer Berlin die Initiative des Bundes, findet es jedoch problematisch, dass die sogenannte Kenntnisprüfung künftig zum Regelfall und das bislang angewendete Verfahren der dokumentenbasierten Gleichwertigkeitsprüfung nur noch wahlweise angeboten werden soll. Hintergrund ist, dass die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland angestrengt hat, da hierzulande Artikel 4f der Richtlinie 2005/36/EG (2018/2171) bislang nicht umgesetzt wurde. Dieser Artikel sieht eine „partielle Berufserlaubnis“ für Personen vor, deren Ausbildung nicht vollständig den Anforderungen eines Mitgliedstaats entspricht. Genau das soll nun durch das neue Gesetz, das sich bei Redaktionsschluss am 6. Januar 2026 noch im parlamentarischen Verfahren befand, auch Ärztinnen und Ärzten ermöglicht werden.

„Die geplante Regelung ignoriert die bisherige Wertschätzung bereits erworbener ausländischer Qualifikationen“, kommentiert PD Dr. med. Peter Bobbert, Präsident der Ärztekammer Berlin. Dabei sei nicht abzusehen, ob sich das Verfahren dadurch tatsächlich beschleunigen werde, da auch für die Kenntnisprüfungen finanzielle Mittel und Personal bereitgestellt werden müssten. „Und genau daran mangelt es bereits jetzt im aktuell bestehenden System.“

In diesem System sollte eigentlich die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) in Bonn die Hauptrolle spielen. Sie wurde vor zehn Jahren gegründet, um gebündelt die Gleichwertigkeitsprüfungen für das gesamte Bundesgebiet durchzuführen, kann diese Aufgabe jedoch nicht bewältigen. Daher sei, laut Bobbert, nicht die Änderung des bestehenden Systems notwendig, sondern die wichtige GfG müsse endlich finanziell und personell so ausgestattet werden, dass Gleichwertigkeitsprüfungen bundesweit einheitlich schnell und effizient erfolgen können. Unterm Strich rechnet er also nicht damit, dass die geplante neue gesetzliche Regelung zu einer Entlastung führen wird.

Es geht auch um die Sprache und die Kultur

Außerdem adressiert das Gesetz einen wichtigen Punkt überhaupt nicht: die Integration in die deutsche Gesellschaft und ins deutsche Gesundheitssystem. „Hier müssen wir viel aktiver werden – Stichwort Willkommenskultur –, um ausländische Fachkräfte davon zu überzeugen, bei uns zu arbeiten“, so Bobbert weiter. Deutschland sei nicht mehr der Magnet, der es einmal war. Vielmehr stehe das Land „im Wettbewerb mit vielen anderen Ländern um die hochqualifi zierten Fachkräfte aus dem Ausland“.

In meinem Heimatland habe ich eine Ausbildung in Gynäkologie und Geburtshilfe absolviert, was mein zweiter Wunsch war. Ich hoffe nun, dass ich in Deutschland in meinem ersten Wunsch-Fachgebiet weiterarbeiten kann – in der Radiologie.

Suhil A. Alfalah
Porträt Suhil A. Alfalah

Wer dann mit einer Berufserlaubnis oder Approbation ins Arbeitsleben einsteigt, ist mit neuen Herausforderungen konfrontiert. Denn vieles läuft in den Heimatländern ganz anders: der Umgang mit Hierarchien, die Zuständigkeiten, die Kommunikation mit Patientinnen und Patienten sowie der Respekt vor Frauen. „Berlin ist nicht Dubai“, bestätigt auch Dr. med. Antje Koch, die Leiterin der Abteilung Weiterbildung / Ärztliche Berufsausübung der Ärztekammer Berlin. Sie verweist vor allem auf die unterschiedlichen Gesundheitssysteme.

Weiterbildung – Facharztanerkennung gibt es erst nach der Approbation

Unabhängig davon, wie die berufliche Position im Heimatland war und welche Erfahrungen und Facharzttitel man mitbringt: Eine Approbation ist für alle Pflicht. Doch auch mit dieser Berufsanerkennung dürfen die Gynäkologin aus Russland und der Kinderarzt aus den USA nicht automatisch als Gynäkologin beziehungsweise als Kinderarzt in Deutschland arbeiten. Die Ärztekammer Berlin prüft , ob die Weiterbildung den deutschen Standards entspricht.

Koch und ihre Mitarbeitenden schauen genau hin: Wie lange wurde in einem Bereich weitergebildet oder gearbeitet und was genau wurde gemacht? Richtschnur ist dabei die deutsche Weiterbildungsordnung und nicht das, was in anderen Ländern üblich ist. In Russland und der Ukraine sind beispielsweise nicht die Frauenärzt:innen für die weibliche Brust zuständig, sondern eine Chirurgin oder ein Chirurg. Und in den angelsächsischen Ländern gehört die Funktionsdiagnostik, wie etwa der Ultraschall, nicht zu den ärztlichen Tätigkeiten. 

Dem amerikanischen Pädiater würde somit eine notwendige Voraussetzung für seinen deutschen Facharzttitel fehlen. „Die Unterschiede sind teilweise sehr groß“, betont Koch. Fehlende Inhalte könnten aber durch Berufspraxis ausgeglichen werden. Unter www.aekb.de/aerzt-innen/aus-dem-ausland-insausland finden sich alle Informationen zu den notwendigen Schritten, um in Berlin eine Facharztbezeichnung zu erlangen.

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Eine Approbation in Deutschland zu erlangen, ist für viele ausländische Ärztinnen und Ärzte eine gewaltige Hürde. Nicht so für Vidushi Mamgain.

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