3 Fragen zur Lebendspendekommission

Jedes Jahr benötigen mehrere tausend Menschen in Deutschland ein Spenderorgan. Die transplantierten Organe stammen meist von verstorbenen Organspendenden. Aber auch Lebende kommen als Spendende in Betracht; ihnen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen zur Übertragung an nahestehende Personen Organe entnommen werden.

PD Dr. med. Maria Birnbaum
Interview mit
PD Dr. med. Maria Birnbaum

Fachärztin für Innere Medizin und Vorsitzende der Gemeinsamen Lebendspendekommission der Ärztekammer Berlin und der Landesärztekammer Brandenburg

Foto: Michaela Thiele

Die Voraussetzungen einer solchen Lebendorgantransplantation sind im Transplantationsgesetz (TPG)1 geregelt. § 8 Absatz 3 Satz 22 schreibt dabei vor, dass die behandelnden Ärzt:innen vor der Durchführung einer Transplantation eine gutachtliche Stellungnahme bei der zuständigen Lebendspendekommission dazu einholen müssen, dass die Einwilligung zur Spende freiwillig erfolgt ist und kein Organhandel vorliegt. In der Hauptstadt ist das die Gemeinsame Lebendspendekommission der Ärztekammer Berlin und der Landesärztekammer Brandenburg. Wir haben mit der Vorsitzenden der Kommission gesprochen.

1. Redaktion: Frau Dr. Birnbaum, warum ist die Arbeit der Gemeinsamen Lebendspendekommission so wichtig? 

PD Dr. med. Maria Birnbaum: Das Transplantationsgesetz schreibt vor, dass sich die Spendenden einer unabhängigen Kommission vorstellen müssen, deren Mitglieder in keiner Beziehung zum klinischen Vorgehen bei einer Transplantation stehen. Das ist meiner Meinung nach sehr wichtig, weil die Thematik durch die Kommission zum Teil anders aufgearbeitet wird als im klinischen Verlauf. Ich würde sagen, dass die Arbeit der Kommission vor allem bei Transplantationen mit ausländischen Spendenden wichtig ist. In Berlin sind bislang über 60 Nationalitäten unter den Lebendspendenden. In diesem Zusammenhang haben wir einige Fälle erlebt, wo es kulturell bedingte Dissonanzen zum klinischen Vorgehen gab und erst eine gemeinsame Besprechung des Falles die Lösung gebracht hat. 

2. Die Arbeit der Kommission wird durch das Transplantationsgesetz geregelt. Sind die Vorgaben Ihrer Meinung nach stimmig oder haben Sie Verbesserungsvorschläge und/oder Wünsche an die Politik?

Ja, ich würde sogenannte Cross-over-Lebendspenden anders regeln. Nach dem Transplantationsgesetz sind sie aktuell unzulässig, da sich die Beteiligten meist nicht gemäß § 8 TPG „in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahestehen“. Meiner Meinung nach kommt es bei „Cross-over-Spenden“ aber darauf an, wie man sie definiert. Wenn die Politik mit einer Änderung der Gesetzgebung Crossover- Spenden in Deutschland zulassen würde, könnte verhindert werden, dass Betroffene sich im Ausland Hilfe suchen. Ich erinnere mich an einen Fall, bei dem eine Patientin mit ihrer spendewilligen Tante nach Spanien gegangen ist und dort eine Niere im Austausch für die Niere ihrer Tante bekommen hat. Für mich ist die Form der Cross-over-Spende eine großartige Möglichkeit, todkranken Menschen zu helfen. Zumal es gar nicht so viele Fälle geben wird, da man mittlerweile auch blutgruppenfremd transplantieren kann.

3. Im kommenden Jahr wird die Lebendspendekommission turnusmäßig neu besetzt. Können sich interessierte Ärzt:innen einfach bewerben und wenn ja, werden bestimmte Fachrichtungen gesucht? 

Zunächst einmal kann nur Mitglied werden, wer aktuell keinerlei Verbindung zu Transplantationseinrichtungen oder -zentren hat. Wer Interesse hat, kann sich gern beim Vorstand der Ärztekammer Berlin oder bei der Geschäftsstelle der Kommission per E-Mail an E melden. Geeignet sind alle medizinische Fachgebiete, die mit der Erkrankung und mit dem Organ arbeiten, etwa Urolog:innen, Nephrolog:innen oder Internist:innen. Mit Blick auf mögliche Leberteilspenden werden aber auch Kinderärzt:innen gesucht. 

Information

Lebendspendekommission

Eine Lebendspende kann das Leben von Menschen retten, die dringend auf eine Transplantation angewiesen sind. Doch sie wirft auch ethische und medizinische Fragen auf. Aus diesem Grund gibt es Lebendspendekommissionen.

Die Ärztekammer Berlin arbeitet dabei mit der Landesärztekammer Brandenburg in der „Gemeinsamen Lebendspendekommission der Ärztekammer Berlin und der Landesärztekammer Brandenburg“ zusammen. Die Kommission besteht aus einer Ärztin oder einem Arzt, einer Person mit der Befähigung zum Richteramt und einer in psychologischen Fragen erfahrenen Person.

Weitere Informationen: Lebendspendekommission

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Im Jahr 2022 wurden deutschlandweit 3.372 Organe transplantiert, jedes sechste davon stammte aus einer Lebendorganspende. Die Wartezeit für eine Niere ist dabei am längsten. Die OSTKREUZ-Fotografin Ina Schoenenburg hat eine Nierenlebendspende in der Charité begleitet.

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