Rehabilitationsindikation
Die Rehabilitation, kurz „Reha“, ist ein wichtiges Instrument der Solidargemeinschaft im System der sozialen Sicherung. Sie unterstützt Menschen, die durch Krankheit oder Behinderung belastet sind. Gerade in unserer alternden Gesellschaft gewinnt die Reha zunehmend an Bedeutung. Denn immer mehr ältere Menschen, chronisch Erkrankte und Menschen mit Behinderung benötigen Unterstützung. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an längere Lebensarbeitszeiten.
Die Bandbreite der Rehamaßnahmen ist groß. Sie reicht von der Frührehabilitation bei Kindern und Jugendlichen bis hin zur Rehabilitation nach akuten Ereignissen wie einem Hirninfarkt. Ein Ziel ist es, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen, damit Betroffene am Arbeitsleben teilhaben können. Hierfür gibt es auch umfangreiche berufliche Teilhabeprogramme. Auch die geriatrische Rehabilitation spielt eine wichtige Rolle: Sie soll den Pflegeaufwand verringern, die Selbstständigkeit bewahren und die Versorgung am Lebensende sichern.
Laut der International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF) sowie dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) dienen Rehabilitationsleistungen dazu, die Selbstbestimmung und die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in Arbeit und Gesellschaft zu fördern. Menschen mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Menschen nutzen diese Maßnahmen, um Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. Rehabilitation umfasst alle Bemühungen, eine möglichst optimale Wiedereingliederung in Beruf und Gesellschaft zu erreichen, auch bei bestehender Behinderung (Restitutio ad optimum).
Hilfe zur Selbsthilfe
Rehabilitationskonzepte bauen auf den vorhandenen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Ressourcen der Betroffenen auf. Das Ziel besteht darin, das Selbsthilfepotenzial zu aktivieren und zu stärken. Dabei werden Anpassungsstrategien trainiert, um den Alltag besser bewältigen zu können (Coping).
Außerdem soll die soziale Teilhabe verbessert werden. Das bedeutet, soziale Beeinträchtigungen zu vermeiden oder zu reduzieren, damit Betroffene wieder Rollen in Gesellschaft und Beruf übernehmen können. Ein wichtiger Bestandteil ist auch die Nutzung vorhandener sozialer Ressourcen.
Rehabilitation ist somit ein zentrales Instrument, um chronisch Kranke und Menschen mit Behinderung bestmöglich zu versorgen und wieder in das gesellschaftliche Leben zu integrieren. Davon profitieren sowohl die Einzelnen als auch die Solidargemeinschaft. Damit eine Rehamaßnahme bewilligt wird, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein: Rehabedürftigkeit, Rehafähigkeit und eine positive Rehaprognose.
1. Rehabedürftigkeit
Hierbei sind nicht nur bestimmte Diagnosen entscheidend. Vielmehr geht es um die individuellen Auswirkungen der Krankheit auf das tägliche Leben und die Teilhabe am Erwerbsleben. Wenn gesundheitliche Beeinträchtigungen diese Teilhabe gefährden oder einschränken, ist eine Rehamaßnahme notwendig. Es muss der über die kurative Versorgung hinausgehende, mehrdimensionale und interdisziplinäre Ansatz von Rehabilitation erforderlich sein, um die Beeinträchtigungen der Teilhabe zu beheben.
2. Rehafähigkeit
Die Fähigkeit zur Teilnahme an einer Rehamaßnahme hängt von der körperlichen und psychischen Verfassung sowie von der Motivation der Person ab. Wichtig ist, dass sie bereit ist, aktiv an ihrer Genesung mitzuwirken. Folgende Faktoren sind entscheidend:
- Frühmobilisation: Die Person kann selbstständig essen, sich waschen und sich auf der Station bewegen.
- Belastbarkeit: Die Person ist in der Lage, die Rehamaßnahmen durchzuhalten.
- Motivation: Die geistige Aufnahmefähigkeit, die psychische Verfassung und die Bereitschaft zur Mitarbeit sind vorhanden.
3. Rehaprognose
Um über die Bewilligung einer Rehamaßnahme zu entscheiden, prüfen die sozialmedizinischen Dienste der Leistungsträger die Rehaprognose. Das bedeutet, dass sozialmedizinisch eingeschätzt wird, ob das Rehaziel wahrscheinlich erreicht werden kann. Dabei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt: die Art und Schwere der Erkrankung oder Behinderung, der bisherige Krankheitsverlauf, die vorhandene Besserungsfähigkeit, bereits eingetretene, fixierte Krankheitsfolgen sowie das Potenzial zur Kompensation durch individuelle Ressourcen. Beurteilt wird, ob eine Rehamaßnahme wahrscheinlich zum gewünschten Erfolg führen wird. Dabei spielen auch die Motivation der Rehabilitandin bzw. des Rehabilitanden und die Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit eine wichtige Rolle.
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Das Rehaziel
Das allgemeine Rehaziel besteht darin, die Selbstbestimmung sowie die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern. Mithilfe frühzeitiger und geeigneter Rehamaßnahmen sollen drohende oder bereits bestehende Beeinträchtigungen in Beruf und Gesellschaft verhindert, beseitigt oder gemindert werden.
In Rehakliniken, ambulanten Rehaeinrichtungen oder Berufsförderungswerken werden individuelle Rehaziele festgelegt, die auf die persönlichen Bedürfnisse und Ziele der Rehabilitanden abgestimmt sind. Dabei werden möglichst auch die Wünsche und Ziele des Einzelnen berücksichtigt, um die bestmögliche Unterstützung zu gewährleisten.
Welche Sozialversicherungsträger Rehabilitationen mit welchem Ziel durchführen und welche Formen der Rehabilitation es gibt, erfahren Sie in den folgenden Artikeln dieser Reihe.