Die Widerspruchslösung muss kommen!

Prof. Dr. med. Ulrich Frei, ehemaliger Ärztlicher Direktor und ehemaliger Vorstand Krankenversorgung der Charité – Universitätsmedizin Berlin über die Notwendigkeit einer Widerspruchslösung für die Organspende.

Sinkende Zahlen

Mit schöner Regelmäßigkeit meldet die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) am Beginn eines jeden Jahres, dass die Zahl der gespendeten Organe im Vorjahr erneut gesunken ist. Das ist dann in den Medien höchstens einen Tag lang ein Thema. Dabei wird konstatiert, dass Deutschland mit seinen Organspendezahlen im Vergleich zu anderen Ländern auf einem der letzten Plätze liegt. Die schweigend akzeptierte Folge ist, dass tausende Patient:innen zu lange oder gar vergeblich auf eine Organtransplantation warten.

Dabei kann die Organtransplantation in Deutschland auf eine fast 50-jährige erfolgreiche Geschichte zurückblicken. Das Problem ist und bleibt die Spenderverfügbarkeit. Die Zahl der Spender:innen stieg bis Anfang der 1990er-Jahre, stagnierte dann und ist seit etwa 2010 rückläufig. Das wurde zunächst auf das Fehlen einer gesetzlichen Regelung zurückgeführt. Dann legte das erste Transplantationsgesetz 1997 die Zustimmungslösung fest. Versuche, durch spätere Modifikationen der initial restriktiven und wenig erfolgreichen Gesetzgebung dem Spendermangel beizukommen, scheiterten.

Weil der Effekt auf die Organspendezahlen ausblieb, wurde 2012 in einer Novellierung die sogenannte Entscheidungslösung eingeführt. Durch öffentliche Kampagnen, insbesondere mit Unterstützung der Krankenkassen sollten die Bürger:innen ermutigt werden, zu Lebenszeiten ihre Entscheidung in einem Organspendeausweis zu dokumentieren.

Ablehnende Haltung der Angehörigen

Dabei scheint es so, als nehme die Bereitschaft zur Organspende zu: 2022 wurden fünf Millionen Organspendeausweise bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bestellt, viermal mehr als im Vorjahr. Auch die grundsätzliche Bereitschaft, Organe zu spenden, ist hoch: 84 Prozent der Deutschen stehen einer Organspende positiv gegenüber, ergab 2022 eine repräsentative Umfrage der BZgA. Dennoch war die Zahl der tatsächlichen Organspender:innen im vergangenen Jahr wieder leicht rückläufig: Nach Angaben der DSO wurden 2022 von 869 Verstorbenen Organe entnommen, 6,9 Prozent weniger als im Jahr davor. Einen Organspendeausweis mit Zustimmung fand man bei 22,4 Prozent der Verstorbenen, bei 6,8 Prozent gab es eine schriftliche Ablehnung. Rund 80 Prozent der Ablehnungen fußten auf dem von Angehörigen vermuteten Willen oder auf der ablehnenden Haltung der Angehörigen.

Deutschland leidet an einer Selbstblockade durch eine nationale Ethik.

Prof. Dr. med. Ulrich Frei,
Ehemaliger Ärztlicher Direktor und ehemaliger Vorstand Krankenversorgung der Charité – Universitätsmedizin Berlin

Diese Zahlen verdeutlichen: Die Einführung der Widerspruchslösung ist zwingend angezeigt. Trotz einer umfangreichen Aufklärung der Bevölkerung und der über 84-prozentigen Zustimmung in Umfragen sprechen sich 80 Prozent der Angehörigen – wenn kein Spendeausweis vorliegt – gegen eine Organspende aus. Damit wird mit einem hohen Prozentsatz der tatsächliche Wille der Spender:innen missachtet. Hier kann nur eine Widerspruchslösung Abhilfe schaffen.

Deutschland leidet an einer Selbstblockade durch eine nationale Ethik: Alle uns umgebenden Länder haben eine Widerspruchslösung eingeführt. Cross-over-Spenden sind bei uns verboten, ebenso sequenzielle Spenden für Immunisierte inklusive altruistischer Spenden. In anderen Ländern weit verbreitet und akzeptiert ist zudem die Organspende nach Herz-Kreislauf-Tod. Länder, die diese Lösungen anwenden, sind keine Schurkenstaaten, sondern demokratische, uns in anderen Fragen freundschaftlich und solidarisch verbundene Länder. Handeln diese unethisch oder pflegen nur wir eine „nationale Ethik“?

Es wird ein großer materieller Aufwand ohne messbaren Erfolg betrieben: In den vergangenen Jahren wurde die DSO mit immer höheren finanziellen Mitteln ausgestattet. Regionale Organisationen, Übernahme der Entnahme- und Flugkosten, die Refinanzierung der Transplantationsbeauftragten, die Finanzierung eines Transplantationsregisters summierten sich auf fast 120 Millionen Euro pro Jahr. Eine grobe Rechnung ergibt, dass die im Organspendesystem eingesetzten Mittel – bezogen auf die Anzahl der realisierten Organspenden – pro Fall bei über 140.000 Euro oder pro Organ rund 45.000 Euro betragen. Am Geld kann es nicht liegen …

Die Transplantationsbeauftragten – die eigentlich Organspendebeauftragte genannt werden müssten – verfehlen ihren Effekt: Die Entnahmekrankenhäuser werden ohne Überprüfung der Verwendung der Mittel gefördert. Eine Kontrolle der Schulungen und der tatsächlichen Einsätze ist erforderlich, damit diese Mittel nicht nur als willkommene zusätzliche Personalfinanzierung genutzt werden.

Organspende in Deutschland steckt in einem Dilemma

Ein Trauerspiel ist zudem die deutsche Registerarbeit: Als ablenkenden Ausweg anlässlich der Ablehnung der Widerspruchslösung sieht das im März 2022 in Kraft getretene „Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“ die Etablierung eines Organspende-Registers vor, damit jede Bürgerin und jeder Bürger ihre oder seine zustimmende oder ablehnende Haltung dokumentieren kann. Wie es so kommt: Papier ist geduldig. Das Gesetz wurde bereits 2020 verabschiedet, das Register gibt es bis heute nicht. Auch hätte man sich ansehen können, wie solche Register im Ausland genutzt werden. Belgien hat seit 30 Jahren eine Widerspruchslösung mit einem zentralen nationalen Spenderregister.

Über Jahre haben regelmäßig rund 2 Prozent der Bevölkerung einen Widerspruch und zunehmend bis zuletzt etwa 4 Prozent eine Zustimmung registrieren lassen. Die erfolgreiche Organspende in Belgien geht daher nicht auf das Spenderregister, sondern auf die Widerspruchslösung zurück. Das über die DSO finanzierte Transplantationsregister kennt niemand und ist zudem unvollständig.

Die aktuelle Situation der Organspende in Deutschland steckt in einem Dilemma. Tausende Patient:innen warten entweder unerträglich lange oder sterben, bevor ein Organ zur Verfügung steht. Die bisherigen Bemühungen, die inakzeptablen, niedrigen Organspendezahlen zu korrigieren, sind an politischen Selbstblockaden gescheitert, die aus Gründen einer vermeintlich nationalen Ethik Lösungen, wie sie in anderen demokratischen Ländern üblich sind, ablehnen. Es ist höchste Zeit, dass dazu eine neue öffentliche Debatte in Gang gesetzt wird. Ärztinnen und Ärzten kommt dabei eine wichtige, aufklärende Rolle zu.

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