Erhebung für das Berichtsjahr 2025
Die aktuelle Erhebung bezieht sich auf das Jahr 2025. Die auskunftspflichtigen Praxen werden per Zufallsstichprobe ausgewählt. Im Oktober 2026 erhalten sie die Zugangsdaten zum Online-Fragebogen und die Aufforderung, diesen innerhalb von vier Wochen auszufüllen. Für die ausgewählten Praxen besteht nach § 5 Absatz 1 des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik Auskunftspflicht.
Wofür werden die Ergebnisse genutzt?
Die Veröffentlichung der Ergebnisse ist für den Sommer 2027 geplant. Die Daten dienen unter anderem der Erstellung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und der berufspolitischen Arbeit von Verbänden und Kammern. Außerdem können Praxen die Ergebnisse für betriebswirtschaftliche Vergleiche nutzen und daraus Ansatzpunkte für Verbesserungen oder Rationalisierungsmaßnahmen ableiten.
Weitere Informationen zur aktuellen Erhebung und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Interessierte auf der Website von Destatis.