Arztpraxen 2023: Geringes Plus bei Einnahmen, Kosten stark gestiegen

Laut Kostenstrukturstatistik für das Berichtsjahr 2023 des Statistischen Bundesamtes stiegen Einnahmen von Arztpraxen um 1,0 Prozent, Aufwendungen jedoch um 5,8 Prozent. Der Reinertrag sank um 6,3 Prozent.

Wirtschaftlicher Druck auf ärztliche Praxen steigt

Deutsche Arztpraxen stehen unter wirtschaftlichem Druck: Laut aktueller Kostenstruktur­statistik im medizinischen Bereich des Statistischen Bundesamts erzielten sie 2023 durchschnittliche Einnahmen von 804.000 Euro je Praxis – 1,0 Prozent mehr als im Vorjahr. Dem steht ein deutlicher Anstieg der Praxisaufwendungen um 5,8 Prozent auf 493.000 Euro gegenüber.

Diese Schere führte zu einem Rückgang des durchschnittlichen Reinertrags um 6,3 Prozent auf 310.000 Euro. Der Median lag mit 219.000 Euro deutlich niedriger, was die große Spreizung zwischen umsatzstarken und kleineren Praxen verdeutlicht.

Ganz anders die Zahnarztpraxen: Sie steigerten ihre Einnahmen um 13,2 Prozent auf 894.000 Euro und erzielten trotz höherer Aufwendungen (+11,7 Prozent) einen um 16,9 Prozent gestiegenen Reinertrag von 284.000 Euro im Jahr 2023. Psychotherapeutische Praxen mussten hingegen Einbußen hinnehmen: Ihre Einnahmen sanken um 5,5 Prozent auf 121.000 Euro, der Reinertrag ging um 2,3 Prozent auf 86.000 Euro zurück.

Bei der Personalausstattung zeigen sich unterschiedliche Trends: Arztpraxen reduzierten die durchschnittliche Anzahl der dort tätigen Personen leicht von 9,9 auf 9,7 Personen, während Zahnarzt­praxen minimal aufstockten (10,1 statt 10,0 Personen). Psycho­therapeutische Praxen beschäftigten durchschnittlich 1,7 Personen.

Methodische Hinweise

Die Angaben beruhen auf den Ergebnissen der Kostenstruktur­statistik im medizinischen Bereich, einer repräsentativen Stichproben­erhebung. Die Erhebung wird bundesweit bei höchstens 7 Prozent der Praxen durchgeführt und das Ergebnis auf die Gesamtheit aller Praxen hochgerechnet. Jährlich wird eine neue Stichprobe gezogen.

Zu den Arztpraxen zählen Einzel­praxen, fachgleiche sowie fach­übergreifende Berufs­ausübungs­gemeinschaften (BAG/Gemeinschafts­praxen) und Medizinische Versorgungs­zentren (MVZ).

Quelle:  Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung vom 24. Juli 2025

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