Die ärztliche Weiterbildung erfordert Ausdauer. Und manchmal ergeben sich am Ende dieses langen Zeitraums Situationen oder Umstände, in denen Ärzt:innen in Weiterbildung sich eine vorzeitige Prüfungsanmeldung wünschen. Das kann beispielsweise eine Schwangerschaft sein, ein Wegzug aus Berlin oder eine Praxisübernahme.
Wer in einem solchen Fall die Prüfung zeitnah absolvieren möchte, also möglichst direkt nach Abschluss der vollständigen Weiterbildungszeit, kann unter folgenden Voraussetzungen bereits früher die sogenannte vorbehaltliche Zulassung beantragen:
- Die geforderten Weiterbildungsinhalte sind vollständig erbracht.
- Alle notwendigen Kurse sind absolviert und bestätigt.
- Die oder der letzte Weiterbildungsbefugte erstellt ein Zwischenzeugnis im noch abzuleistenden Weiterbildungsabschnitt.
Sind diese Bedingungen erfüllt, können Ärzt:innen in Weiterbildung bereits drei Monate vor Ablauf der Weiterbildungszeit einen Antrag auf Anerkennung einer Weiterbildungsqualifikation, also auf Zulassung zur Prüfung stellen.
Von dieser Möglichkeit wird recht häufig Gebrauch gemacht: Im Jahr 2023 wurden in der Ärztekammer Berlin 1386 Facharztprüfungen durchgeführt. Vorbehaltlich zur Prüfung zugelassen wurden 185 Personen, das sind 13 Prozent.
3 Tipps, um die Prüfungsanmeldung zu vereinfachen
1. Antrag auf Anerkennung vollständig abgeben
Geben Sie Ihren Antrag auf Anerkennung einer Weiterbildungsqualifikation bzw. auf Zulassung zur Prüfung so vollständig wie möglich ab. Rückfragen bedeuten mehr Aufwand und verzögern die weitere Bearbeitung. Was „vollständig“ bedeutet, können Sie in der Checkliste zum Antrag auf Anerkennung einer Weiterbildungsqualifikation nachlesen.
2. Erst alle Nachweise zusammenstellen, dann Antrag einreichen
Wer unvollständige Unterlagen (Anträge) mit mehr als einem oder zwei fehlenden Nachweisen einreicht, kann nicht zur Prüfung zugelassen werden. In der Weiterbildungsordnung von 2021 (§ 12 Absatz 1) steht, dass die Prüfung vor der Ärztekammer Berlin nur dann abgelegt werden kann, wenn alle zeitlichen und inhaltlichen Anforderungen erfüllt sind. Daher: erst Nachweise sammeln, dann den Antrag stellen.
3. Unterlagen möglichst nur einmal prüfen lassen
Der Aufwand, um Anträge auf Anerkennung zu prüfen, ist hoch. Die Abteilung Weiterbildung kann diese daher nicht mehrmals im Verlauf einer Weiterbildung gründlich überprüfen. Logbuch-Inhalte können erst bei Antragstellung auf Vollständigkeit geprüft werden. Die Mitarbeitenden unterstützen Ärzt:innen in Weiterbildung aber gerne dabei, ihre Weiterbildungszeiten zu berechnen.
Weiterführende Informationen
Fragen & Antworten zur Prüfung
Informationen der Abteilung Weiterbildung / Ärztliche Berufsausübung
Neue Weiterbildungsordnung von 2021
Die neu gefasste Weiterbildungsordnung von 2021 der Ärztekammer Berlin ist am 30. November 2022 in Kraft getreten.