Es war schon lange an der Zeit, den Fokus weniger auf Zahlen und mehr auf Kompetenzen zu legen.
„Dass die Weiterbildungsordnung reformiert wird, finde ich richtig. Es war schon lange an der Zeit, den Fokus weniger auf Zahlen und mehr auf Kompetenzen zu legen. Durch die zunehmende Spezialisierung der Ausbildung war es oftmals kaum zu schaffen, alle geforderten Zahlen zusammenzubekommen. Das war auch allen Beteiligten klar und führte in der Realität zu so manchem Dilemma.
Die Herausforderung für uns Weiterbildende besteht jetzt darin, den Wissensstand und die Fertigkeiten ganzheitlicher zu erfassen. Damit steigt auf der einen Seite die Verantwortung, da auch wir uns nicht mehr alleine auf geleistete Zahlen berufen können, auf der anderen Seite gibt es uns in der Weiterbildung mehr Spielraum. Das sollte aber natürlich nicht dazu führen, dass wir vorschnell Kompetenzen bescheinigen, weil sie nur noch ein „Häkchen“ entfernt sind.
Diagnostische und therapeutische Maßnahmen werden zunehmend vom stationären in den ambulanten Bereich verlagert, deshalb macht auch die Flexibilisierung Sinn. Dennoch bin ich überzeugt, dass auch weiterhin ein gewichtiger Anteil der Ausbildung im stationären Bereich stattfinden sollte. Gerade die Erfahrungen im Bereich der Akutmedizin, allen voran der Rettungsstelle und Intensivstation, sind aus meiner Sicht sehr wertvoll für die spätere ambulante Tätigkeit, geben sie doch Sicherheit in Umgang und Einschätzung „kränkerer“ Patient:innen.
Interessant wird auch sein, inwieweit sich dadurch perspektivisch die Genehmigung von sogenannten „Qualitätsgesicherten Leistungen“ durch die Kassenärztlichen Vereinigungen verändern wird. Hier ist es ja zum Beispiel bei der Sonographie ebenfalls so, dass man Mindestzahlen aus seinen – genau – Logbüchern und/oder Zeugnissen nachweisen können muss, um die Abrechnungsgenehmigung zu erhalten. Als noch ‚junger‘ Weiterbilder im hausärztlich-ambulanten Bereich habe ich persönlich bislang nur positive Erfahrungen mit ‚meinen‘ Ärzt:innen in Weiterbildung gemacht. Ich bin auch deshalb sehr zuversichtlich, dass es – nach einer entsprechenden Umstellungsphase – ein Gewinn für alle Seiten sein wird.“
Alles zur neuen Weiterbildungsordnung
Übergangsregelungen für Befugnisse gemäß WBO 2004
Inhaber:innen einer Weiterbildungsbefugnis nach der WBO 2004 erhalten für eine Übergangszeit die Erlaubnis, auf der Grundlage ihrer bestehenden Befugnis auch nach der WBO 2021 weiterzubilden. Alle Details zu den Regelungen gibt es hier.
Informationen zum Befugnisantrag
Wer eine Befugnis zur Leitung der Weiterbildung nach der neuen Weiterbildungsordnung von 2021 erlangen möchte, muss einen Antrag stellen. Alles Wichtige ist hier zusammengefasst.
Die neue Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin tritt in Kraft
Erfahren Sie hier, inwiefern sich damit die inhaltlichen Strukturen der ärztlichen Weiterbildung geändert haben, welche Rolle die Kompetenz spielt, was es mit dem eLogbuch auf sich hat und welche Übergangsregelungen für Befugnisse gelten.
Weiterbildungsordnung von 2021
der Ärztekammer Berlin, geändert durch die 1. Änderung (konsolidierte Fassung)