„Die neue Weiterbildungsordnung gibt uns mehr Verantwortung – und mehr Spielraum“

Dr. med. Fabian Lindner, 44, ist Facharzt für Innere Medizin sowie für Innere Medizin und Kardiologie und hat die Zusatzbezeichnungen Notfallmedizin und Palliativmedizin. Er ist seit 2020 niedergelassen in eigener Praxis und als Weiterbildungsbefugter aktiv. Hier schildert er seine Erwartungen an die neue Weiterbildungsordnung von 2021 der Ärztekammer Berlin.

Es war schon lange an der Zeit, den Fokus weniger auf Zahlen und mehr auf Kompetenzen zu legen.

Dr. med. Fabian Lindner,
Weiterbildungsbefugter
Dr. med. Fabian Lindner

„Dass die Weiterbildungsordnung reformiert wird, finde ich richtig. Es war schon lange an der Zeit, den Fokus weniger auf Zahlen und mehr auf Kompetenzen zu legen. Durch die zunehmende Spezialisierung der Ausbildung war es oftmals kaum zu schaffen, alle geforderten Zahlen zusammenzubekommen. Das war auch allen Beteiligten klar und führte in der Realität zu so manchem Dilemma. 

Die Herausforderung für uns Weiterbildende besteht jetzt darin, den Wissensstand und die Fertigkeiten ganzheitlicher zu erfassen. Damit steigt auf der einen Seite die Verantwortung, da auch wir uns nicht mehr alleine auf geleistete Zahlen berufen können, auf der anderen Seite gibt es uns in der Weiterbildung mehr Spielraum. Das sollte aber natürlich nicht dazu führen, dass wir vorschnell Kompetenzen bescheinigen, weil sie nur noch ein „Häkchen“ entfernt sind. 

Diagnostische und therapeutische Maßnahmen werden zunehmend vom stationären in den ambulanten Bereich verlagert, deshalb macht auch die Flexibilisierung Sinn. Dennoch bin ich überzeugt, dass auch weiterhin ein gewichtiger Anteil der Ausbildung im stationären Bereich stattfinden sollte. Gerade die Erfahrungen im Bereich der Akutmedizin, allen voran der Rettungsstelle und Intensivstation, sind aus meiner Sicht sehr wertvoll für die spätere ambulante Tätigkeit, geben sie doch Sicherheit in Umgang und Einschätzung „kränkerer“ Patient:innen. 

Interessant wird auch sein, inwieweit sich dadurch perspektivisch die Genehmigung von sogenannten „Qualitätsgesicherten Leistungen“ durch die Kassenärztlichen Vereinigungen verändern wird. Hier ist es ja zum Beispiel bei der Sonographie ebenfalls so, dass man Mindestzahlen aus seinen – genau – Logbüchern und/oder Zeugnissen nachweisen können muss, um die Abrechnungsgenehmigung zu erhalten. Als noch ‚junger‘ Weiterbilder im hausärztlich-ambulanten Bereich habe ich persönlich bislang nur positive Erfahrungen mit ‚meinen‘ Ärzt:innen in Weiterbildung gemacht. Ich bin auch deshalb sehr zuversichtlich, dass es – nach einer entsprechenden Umstellungsphase – ein Gewinn für alle Seiten sein wird.“

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