„Der zentrale Punkt ist die Kompetenz“

Dr. med. Klaus Thierse ist langjähriger Vorsitzender des Gemeinsamen Weiterbildungsausschusses (GWBA) der Ärztekammer Berlin und vertritt diese in der Ständigen Konferenz (StäKo) Ärztliche Weiterbildung der Bundesärztekammer (BÄK). Er erläutert, wie es zur neuen Weiterbildungsordnung von 2021 kam. 

Jetzt müssen die Weiterbildungsbefugten bei jedem einzelnen Kenntnisblock per Unterschrift bescheinigen, dass die Ärztin oder der Arzt in Weiterbildung die Weiterbildungsinhalte 'systematisch einordnen und erklären kann'.

Dr. med. Klaus Thierse,
Vorsitzender des Gemeinsamen Weiterbildungsausschusses (GWBA) der Ärztekammer Berlin

„Wie komme ich zur Facharztqualifikation? Am besten, indem ich neben meinem Arbeitsvertrag die Weiterbildungsordnung lese, und zwar die für mich gültige ‚meiner‘ Landesärztekammer – am besten zum Beginn meiner Weiterbildung –, und mich dann traue, bei Unklarheiten nachzufragen. 

Warum nun also eine neue Weiterbildungsordnung? Bisher basierte die WBO auf Zahlen und Zeiten. Diese wurden mehr oder weniger pauschal zusammen mit den sogenannten Soft Skills bescheinigt und es folgte die Bestätigung der „Facharzteignung“. In der neuen Weiterbildungsordnung von 2021 finden sich zwar weiterhin Zeiten und Zahlen, denn Kompetenz und Erfahrung für die Qualifikation als Fachärztin oder Facharzt kann man nicht in drei Jahren erwerben. Aber der zentrale Punkt ist die Kompetenz – definiert in § 2a der WBO von 2021. 

Wie überprüft man Kompetenz? Bisher wurden die Soft Skills in den Logbüchern in der Regel mit einer geschweiften Klammer versehen und einmal pro Seite abgezeichnet. Dass die Zahlen nicht immer korrekt waren, war bekannt, aber oft nur schwer überprüfbar. Jetzt müssen die Weiterbildungsbefugten bei jedem einzelnen Kenntnisblock per Unterschrift bescheinigen, dass die Ärztin oder der Arzt in Weiterbildung die Weiterbildungsinhalte etwa „systematisch einordnen und erklären kann“. Bei Handlungskompetenzen ist entsprechend das „selbstverantwortliche Durchführen“ zu attestieren. Und so eine Unterschrift ist justitiabel, da können sich Weiterbilder:innen nicht mehr rausreden. 

Da uns die Probleme großer Abteilungen hinsichtlich der persönlichen Kenntnis des Weiterbildungsstandes bewusst sind, haben wir in Berlin in § 5 (7) der WBO von 2021 Mentor:innen eingeführt – die übrigens schon seit dem 11. Nachtrag verpflichtend sind: Mentor:innen sind Oberärzt:innen oder Fachärzt:innen in den jeweiligen Stations- oder Funktionsbereichen, die im direkten Kontakt mit den Ärzt:innen in Weiterbildung sind und sowohl in den Abschnitten des Logbuchs als auch bei den verpflichtenden jährlichen Gesprächen nach § 8 (1) mitunterzeichnen sollen.“

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